Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.07.2007 - 2 Ws 267/07 (147/07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33678
OLG Schleswig, 13.07.2007 - 2 Ws 267/07 (147/07) (https://dejure.org/2007,33678)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.07.2007 - 2 Ws 267/07 (147/07) (https://dejure.org/2007,33678)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07) (https://dejure.org/2007,33678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,33678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 17.07.1997 - 2 Ws 95/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2007 - 2 Ws 267/07
    Allein die Schwere der Straftat steht jedoch einer Halbstrafenaussetzung nicht grundsätzlich entgegen, da der Gesetzgeber - entgegen der sog. Erstverbüßerregelung in § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB - in § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gerade keine zeitliche Obergrenze für zeitige Freiheitsstrafen normiert hat ( OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323 f., [OLG Karlsruhe 17.07.1997 - 2 Ws 95/96] Tröndle/Fischer, a.a.O., § 57 StGB Rdnr. 29).
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04

    Aussetzung der Reststrafe zum Halbstrafenzeitpunkt: Nachhaltige

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2007 - 2 Ws 267/07
    Eine solche Entwicklung kann zusammen mit anderen günstigen Umständen ein derartiges Gewicht erlangen, dass sie die Gesamtwürdigung wesentlich beeinflusst und insgesamt zur Annahme besonderer Umstände i.S.d. § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB führt ( OLG Karlsruhe StV 2005, 276 [OLG Karlsruhe 22.11.2004 - 1 Ws 383/04] ).
  • KG, 04.10.2000 - 5 Ws 674/00
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2007 - 2 Ws 267/07
    Solche aus der Tatschwere resultierenden Gesichtspunkte werden im Regelfall aber im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung einer Aussetzung des Strafrestes nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB entgegenstehen und die Anordnung der Haftfortdauer auch aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung gebieten ( KG Beschluss vom 04.10.2000, 5 Ws 674/00, zit. nach juris), auch wenn der Verurteilte - wie hier - vor der Tat nicht vorbestraft war und sich erstmals in Untersuchungshaft befand.
  • OLG Zweibrücken, 13.12.1978 - Ws 516/78
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2007 - 2 Ws 267/07
    Solchen in der Person liegenden Umständen kann im Einzelfall eine maßgebliche Bedeutung bei der gebotenen Gesamtschau beigemessen werden kann ( OLG Zweibrücken MDR 1979, 600 [OLG Zweibrücken 13.12.1978 - Ws 516/78] ; OLG Hamburg StV 1983, 114; OLG Stuttgart StV 1983, 115; Tröndle/Fischer, a.a.O.).
  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2007 - 2 Ws 267/07
    Bei der Entscheidung sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten des Verurteilten im Vollzug, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind, wobei letztlich eine Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des bereits erlittenen Vollzugs und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit zu erfolgen hat (Tröndle/Fischer, a.a.O. Rdnr. 12 unter Hinweis auf BGH NStZ-RR 2003, 200, 201).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2007 - 2 Ws 267/07
    Es kann aber einem Verurteilten, der durch ein fünfjähriges Strafverfahren hindurch eine Beteiligung an den angeklagten Taten überhaupt oder zumindest in dem ihm vorgeworfenen Umfang geleugnet hat, im Strafvollstreckungsverfahren nicht angelastet werden, wenn er dies auch weiterhin tut (so auch BVerfG NJW 1998, 2202 [BVerfG 22.03.1998 - 2 BvR 77/97] ).
  • BGH, 02.11.2022 - StB 43/22

    Derzeit keine Strafrestaussetzung für den NSU-Unterstützer Ralf W.

    Deshalb kommt es auf das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB nicht an, ebenso wenig darauf, ob - wie der Staatsschutzsenat ausgeführt hat - an deren Gewicht umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je mehr sich der Vollstreckungsstand dem Zwei-Drittel-Zeitpunkt nähert (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - Ws 271/09, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 2 Ws 320/92, juris Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), StV 2008, 33, 35; Schönke/ Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 57 Rn. 23b).
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Aussetzungsentscheidung bei fehlerhaftem

    Das Leugnen der Tat steht - ebenso wie die Absicht, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben - einer positiven Prognose nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nicht ausnahmslos entgegen (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), BeckRS 2007, 12494; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57, Rn. 12a; 17b m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2000, 251 [252] und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 60 [61] zur Verweigerung von Vollzugslockerungen wegen Tatleugnung).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ws 279/09

    Rückfallprognose; Tatleugnung

    Die Tatleugnung ist weder nach der Einschätzung des Sachverständigen noch nach der Rechtsprechung ein zwingendes prognostisch negatives Indiz, vielmehr kann sie vielfältige, auch prognostisch neutrale oder gar günstige, Ursachen haben (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202, 2204; OLG Hamm StV 1997, 92; OLG Hamm JMBl. NW 1999, 85, 86; OLG Karlsruhe Beschl. v. 26.07.2004 - 1 Ws 189/04 - juris; OLG Karlsruhe Beschl.v. 03.12.2007 - 1 Ws 230/07- juris; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 9, 10; OLG Saarbrücken NJW 1999, 438, 439; vgl. auch OLG Schleswig Beschl. v. 13.07.2007 - 2 Ws 267/07 = BeckRS 2007, 12494).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht