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   OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - III-2 Ws 267/20   

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https://dejure.org/2021,345
OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - III-2 Ws 267/20 (https://dejure.org/2021,345)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2021 - III-2 Ws 267/20 (https://dejure.org/2021,345)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - III-2 Ws 267/20 (https://dejure.org/2021,345)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erst Pflichtverteidiger-, dann Wahlanwaltsgebühren - Gesamtanrechnung, ohne "Rosinentheorie”

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anrechnung der Pflichtverteidigergebühren auf die Wahlverteidigergebühren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 08.08.2016 - 1 Ws 382/16

    Strafprozess: Auslagenerstattung nach Teilfreispruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 2 Ws 267/20
    Die den letzten Verhandlungstag betreffenden Auslagen (Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld, Übernachtungskosten) in Höhe von insgesamt 610, 72 Euro (netto) konnten schon deshalb nicht auf der Grundlage eines Erstattungsanspruchs des früheren Angeklagten B. gegen die Staatskasse festgesetzt werden, weil § 52 Abs. 1 Satz 1 RVG ("Zahlung der Gebühren") dem Pflichtverteidiger insoweit auch keinen Anspruch gegen den Mandanten einräumt (vgl. statt vieler: OLG Celle Rpfleger 2017, 179 = BeckRS 2016, 15979; Volpert in: Burhoff/Volpert a.a.O. § 52 Rdn. 23 m.w.N).
  • OLG Jena, 17.08.2009 - 1 Ws 277/09

    Anrechnung von Zahlungen des Angeklagten oder von Dritten auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 2 Ws 267/20
    Der Sinn dieser Regelung besteht darin, dass der Pflichtverteidiger von dem Beschuldigten nicht mehr erhalten soll als ein Wahlverteidiger (vgl. OLG Jena Rpfleger 2010, 107 = BeckRS 2009, 86298; Volpert in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017, § 52 Rdn. 30; Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2018, § 52 Rdn. 30).
  • OLG Köln, 09.08.2002 - 2 Ws 191/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 2 Ws 267/20
    Anzurechnen sind alle aus der Staatskasse gezahlten Pflichtverteidigergebühren, wozu auch eine Pauschgebühr nach § 51 RVG zählt (vgl. OLG Köln JurBüro 2002, 595 = Rpfleger 2003, 97; Burhoff in: Gerold/ Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019, § 52 Rdn. 15).
  • OLG Köln, 06.03.2014 - 2 Ws 61/14

    Anrechnung der Pflichtverteidigergebühren auf den Erstattungsanspruch des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 2 Ws 267/20
    Um den Zweck des § 52 Abs. 1 Satz 2 RVG zu erreichen, dass ein Beschuldigter insgesamt nicht mehr als die Gebühren eines Wahlverteidigers schuldet, sind die von der Staatskasse gezahlten Pflichtverteidigergebühren in vollem Umfang anzurechnen (vgl. OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413 = JurBüro 2000, 205; OLG Köln BeckRS 2014, 17497).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17

    Kostenerstattung im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 2 Ws 267/20
    Über die sofortige Beschwerde hat der Senat in der für Strafsachen vorgeschriebenen Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden (vgl. statt vieler: OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] NStZ-RR 2012, 160; OLG Stuttgart JurBüro 2018, 146).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 3 Ws 41/12

    Spruchkörperbesetzung bei Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 2 Ws 267/20
    Über die sofortige Beschwerde hat der Senat in der für Strafsachen vorgeschriebenen Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden (vgl. statt vieler: OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] NStZ-RR 2012, 160; OLG Stuttgart JurBüro 2018, 146).
  • OLG Hamburg, 22.04.1999 - 2a Ws 91/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 2 Ws 267/20
    Um den Zweck des § 52 Abs. 1 Satz 2 RVG zu erreichen, dass ein Beschuldigter insgesamt nicht mehr als die Gebühren eines Wahlverteidigers schuldet, sind die von der Staatskasse gezahlten Pflichtverteidigergebühren in vollem Umfang anzurechnen (vgl. OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413 = JurBüro 2000, 205; OLG Köln BeckRS 2014, 17497).
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