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OLG Köln, 23.06.2005 - 2 Ws 268/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtbarkeit von Entscheidungen zur Bestellung oder Entpflichtung eines Pflichtverteidigers mit einer Beschwerde bei Treffen dieser Entscheidungen während der laufenden Hauptverhandlung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 18.01.1991 - 2 Ws 25/91
Auszug aus OLG Köln, 23.06.2005 - 2 Ws 268/05
Die zunächst zulässige Beschwerde wird mit Beginn der Hauptverhandlung unzulässig (Senat, StV 1991, 509 ; Senat vom 6.12.1996 - 2 Ws 638/96).
- OLG Köln, 12.09.2011 - 2 Ws 566/11
Pflichtverteidigerbestellung wegen Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit; …
Insbesondere liegt kein Fall des § 305 StPO vor, da die Entscheidung außerhalb der Hauptverhandlung ergangen ist (vgl. SenE vom 23.6.2005 - 2 Ws 268/05 und vom 12.11.2008 - 2 Ws 568/08). - OLG Köln, 12.11.2008 - 2 Ws 568/08
Anfechtbarkeit von Entscheidungen des erkennenden Gerichts zur Bestellung oder …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind Entscheidungen des erkennenden Gerichts zur Bestellung oder Entpflichtung eines Pflichtverteidigers jedenfalls dann nicht mit Beschwerde anfechtbar, wenn sie während laufender Hauptverhandlung getroffen worden sind (vgl SenE vom 23.6.2005 - 2 Ws 268/05; SenE vom 19.9.2001 - 2 Ws 428/01; SenE vom 2.10.1998 - 2 Ws 526/98; SenE vom 6.12.1996 - 2 Ws 638/96 m.w.N.). - OLG Köln, 18.11.2009 - 2 Ws 562/09
Voraussetzungen für die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers
Nach der Rechtsprechung des Senats (19.09.2001 - 2 Ws 428/01 - 23.05.2005 - 2 Ws 268/05 - 21.04.2006 - 2 Ws 171/06 -) fällt eine Beschwerde gegen Entscheidungen des oder der Vorsitzenden über die Bestellung oder Abberufung eines Pflichtverteidigers in der Hauptverhandlung unter § 305 StPO . - OLG Köln, 20.04.2010 - 2 Ws 243/10 Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Beschwerde gegen Entscheidungen des erkennenden Gerichts , und damit auch des Vorsitzenden eines solchen Gerichts, über die Bestellung oder Abberufung eines Pflichtverteidigers gemäß § 395 StPO unzulässig (Senat 21.05.2006 - 2 Ws 171/06 - 23.06.2005 - 2 Ws 268/05 ; 19.09.2001 - 2 Ws 428/01-; 2.10.1998 - 2 Ws 526/98 - 6.12.1996 - 2 Ws 638/96 -) .