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   OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03   

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https://dejure.org/2003,13052
OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03 (https://dejure.org/2003,13052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.2003 - 2 Ws 269/03 (https://dejure.org/2003,13052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 2003 - 2 Ws 269/03 (https://dejure.org/2003,13052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Vorverurteilung; Rechtskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bezüglich eines Strafrestes; Stützen des Bewährungswiderrufs auf eine nicht rechtskräftige Verurteilung

  • Judicialis

    StGB § 56 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/2003 (vgl. www.Burhoff.de) dargelegt hat, hält er an dieser Rechtsprechung im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 03. Oktober 2002 (siehe StV 2003, 82 ff) nicht mehr fest.
  • OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03
    Der EGMR hat ausgeführt, eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK) liege vor, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, der Verurteilte habe eine neue Straftat begangen, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Celle, 23.07.2003 - 1 Ws 250/03
    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03
    Der EGMR hat ausgeführt, eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK) liege vor, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, der Verurteilte habe eine neue Straftat begangen, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 166/01

    Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03
    Es ist vielmehr als ausreichend angesehen worden, dass sich das die Strafaussetzung widerrufende Gericht aufgrund zweifelsfreier Tatsachen, insbesondere eines glaubwürdigen Geständnisses, in eigenständiger Würdigung davon überzeugt hat, der Verurteilte habe die neue (Anlass)Tat schuldhaft begangen (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2001 in 2 Ws 166-168/01; so auch Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 56 f Rdrn. 5 ff. mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • RG, 26.10.1901 - V 223/01

    1. Ist der als Konkursverwalter fungierende Notar rechtlich verhindert,

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03
    Der Widerruf der Strafaussetzung konnte allein auf die durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Bochum am 30. Oktober 2001 verhängte Gesamtfreiheitsstrafe (Aktenzeichen: 77 Ds 4 Js 223/01 AK 173/01) in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten gestützt werden, nicht jedoch - wie es die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum in der angefochtenen Entscheidung getan hat - auf die noch nicht rechtskräftige Verurteilung durch das Amtsgericht Bochum vom 11. August 2003 (Aktenzeichen: 77 Ds 52 Js 377/03 AK 258/03).
  • RG, 21.02.1902 - I 173/01

    Sicherheitsleistung der Ausländer für Prozesskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03
    Der Widerruf der Strafaussetzung konnte allein auf die durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Bochum am 30. Oktober 2001 verhängte Gesamtfreiheitsstrafe (Aktenzeichen: 77 Ds 4 Js 223/01 AK 173/01) in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten gestützt werden, nicht jedoch - wie es die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum in der angefochtenen Entscheidung getan hat - auf die noch nicht rechtskräftige Verurteilung durch das Amtsgericht Bochum vom 11. August 2003 (Aktenzeichen: 77 Ds 52 Js 377/03 AK 258/03).
  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 24/10

    Versagung der vorzeitigen Entlassung eines Strafgefangenen wegen ungünstiger

    In Anlehnung an diese Entscheidung hatte der erkennende Senat demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04

    bedingte Entlassung; Strafhaft; Unschuldsvermutung; neue Straftat; Feststellung;

    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen jüngsten Beschlüssen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ws 341/07

    Bewährungsentscheidung; Bewährungswiderruf; Voraussetzungen; neue Entscsheidung;

    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen Entscheidungen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 25/10

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer bedingten Reststrafenaussetzung

    In Anlehnung an diese Entscheidung hatte der erkennende Senat demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
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