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   OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21   

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https://dejure.org/2021,5574
OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21 (https://dejure.org/2021,5574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2021 - 2 Ws 27/21 (https://dejure.org/2021,5574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - 2 Ws 27/21 (https://dejure.org/2021,5574)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 21.11.2018 - 3 Ws 278/18

    Nebenklage im Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Beschränkung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21
    Die angefochtene Entscheidung unterliegt der einfachen Beschwerde (§ 304 StPO), § 305 Satz 1 StPO findet keine Anwendung (BGHSt 39, 112; KG NStZ 2016, 438; 2019, 110; OLG Hamburg NStZ 2015, 105).
  • OLG Hamburg, 21.03.2016 - 1 Ws 40/16

    Strafverfahren wegen Totschlags: Gefährdung des Untersuchungszwecks durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21
    Entgegen der vom Oberlandesgericht Hamburg (a.a.O.; StraFo 2016, 210) vertretenen Auffassung ist aber auch in Verfahrenskonstellationen, in der der Aussage des Verletzten für die Wahrheitsfindung besondere Bedeutung zukommt - namentlich wenn allein seine Aussage gegen die des Beschuldigten steht (oder sich dieser - wie vorliegend - nicht zur Sache einlässt) - nicht generell davon auszugehen, dass eine Beeinflussung der Aussage durch die Gewährung von Akteneinsicht zu besorgen ist.
  • OLG Braunschweig, 03.12.2015 - 1 Ws 309/15

    Akteneinsicht an den Verfahrensbevollmächtigten des Verletzten trotz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21
    Vielmehr ist auch dann eine Betrachtung der Umstände des Einzelfalls geboten (BGH NStZ 2016, 367; KG a.a.O.; OLG Braunschweig NStZ 2016, 629).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21
    Die angefochtene Entscheidung unterliegt der einfachen Beschwerde (§ 304 StPO), § 305 Satz 1 StPO findet keine Anwendung (BGHSt 39, 112; KG NStZ 2016, 438; 2019, 110; OLG Hamburg NStZ 2015, 105).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21
    a) Auch wenn dem Vorsitzenden bei seiner Entscheidung darüber, ob einem Akteneinsichtsbegehren § 406e Abs. 2 Satz 2 StPO entgegensteht, ein weiter Ermessensspielraum zusteht (BGH NJW 2005, 1519; OLG Schleswig StraFo 2016, 157), ist der Senat nicht auf eine Prüfung der angefochtenen Entscheidung auf Ermessensfehler beschränkt.
  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16

    Keine grundsätzliche Erörterungspflicht in Bezug auf Kenntnis des Zeugen vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21
    Vielmehr ist auch dann eine Betrachtung der Umstände des Einzelfalls geboten (BGH NStZ 2016, 367; KG a.a.O.; OLG Braunschweig NStZ 2016, 629).
  • BGH, 02.11.2022 - StB 47/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

    Zwar ergibt sich aus dem Umkehrschluss aus § 406e Abs. 5 Satz 4 StPO, dass die Entscheidung des erkennenden Gerichts über die Gewährung von Akteneinsicht für den Nebenkläger nach Abschluss der Ermittlungen gemäß § 304 Abs. 1 StPO anfechtbar ist (vgl. Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 1 Ws 110/14, NStZ 2015, 105 Rn. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 Ws 309/15, NStZ 2016, 629; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Februar 2021 - 2 Ws 27/21, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 21. November 2018 - 3 Ws 278/18, NStZ 2019, 110 Rn. 6; SSW-StPO/Schöch, 4. Aufl., § 406e Rn. 18; BeckOK StPO/Weiner, 45. Ed., § 406e Rn. 19).
  • OLG Hamm, 06.09.2021 - 4 Ws 153/21

    Nebenkläger; Akteneinsicht; Gefährdung des Untersuchungszwecks;

    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob in Konstellationen, in denen Aussage gegen Aussage steht, bei Gewährung von Akteneinsicht an die Nebenklägervertreterin generell eine Gefährdung des Untersuchungszwecks i.S.v. § 406e Abs. 2 S. 2 StPO zu gewärtigen ist (OLG Hamburg, Beschl. v. 21.03.2016 - 1 Ws 40/16 - juris; Eisenberg JR 2016, 390, 394; Hinderer StraFo 2016, 76 ff.) oder ob eine solche erst nach Betrachtung der Umstände des Einzelfalls angenommen werden kann (so etwa: KG Berlin StraFo 2019, 116 f.; OLG Braunschweig StraFo 2016, 75, 76; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.02.2021 - 2 Ws 27/21 - juris).
  • BGH, 02.11.2022 - StB 48/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

    Zwar ergibt sich aus dem Umkehrschluss aus § 406e Abs. 5 Satz 4 StPO, dass die Entscheidung des erkennenden Gerichts über die Gewährung von Akteneinsicht für den Nebenkläger nach Abschluss der Ermittlungen gemäß § 304 Abs. 1 StPO anfechtbar ist (vgl. Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 1 Ws 110/14, NStZ 2015, 105 Rn. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 Ws 309/15, NStZ 2016, 629; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Februar 2021 - 2 Ws 27/21, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 21. November 2018 - 3 Ws 278/18, NStZ 2019, 110 Rn. 6; SSW-StPO/Schöch, 4. Aufl., § 406e Rn. 18; BeckOK StPO/Weiner, 45. Ed., § 406e Rn. 19).
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