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   OLG Celle, 21.09.2021 - 2 Ws 270/21   

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https://dejure.org/2021,40023
OLG Celle, 21.09.2021 - 2 Ws 270/21 (https://dejure.org/2021,40023)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.09.2021 - 2 Ws 270/21 (https://dejure.org/2021,40023)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. September 2021 - 2 Ws 270/21 (https://dejure.org/2021,40023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Kostentscheidung, Adhäsionsverfahren, Vergleich, Rechtsmittel

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 405 StPO; § 464 StPO; § 472a Abs. 2 StPO; § 91a ZPO; § 300 StPO; § 347 StPO; § 464 Abs. 3 StPO
    Entscheidungsbefugnis der Parteien für Regelung der Kosten für Adhäsionsverfahren durch Vergleich; Entscheidung des Gerichts nach § 472a Abs. 2 StPO bei fehlender Kostenregelung der Parteien für Adhäsionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten eines Vergleichs im Adhäsionsverfahren

  • rechtsportal.de

    Kosten eines Vergleichs im Adhäsionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterlassene Kostenentscheidung über Vergleich im Adhäsionsverfahren - Wer entscheidet dann?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.2013 - 4 StR 522/12

    Wegfall der Rechtshängigkeit eines Adhäsionsantrags durch Prozessvergleich

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2021 - 2 Ws 270/21
    Grundsätzlich unterliegt die Entscheidung über die Kosten eines im Adhäsionsverfahrens geschlossenen Vergleichs allerdings der Disposition der Parteien, die mit einem Vergleich gemäß § 405 StPO zugleich eine Regelung über die besonderen Kosten des Adhäsionsverfahren und ihre notwendigen Auslagen treffen können (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013, 4 StR 522/12, juris; Herbst/Plüür, Das Adhäsionsverfahren, Seite 118; Havliza/Streng, in: Weiner/Ferber, Handbuch des Adhäsionsverfahrens, Seite 80).
  • LG Kaiserslautern, 06.02.2023 - 5 Qs 147/22

    Anfechtung der Kostenentscheidung eines Vergleichs im Adhäsionsverfahren

    Die Anwendung des § 472a Abs. 2 StPO fügt sich somit auch in diesen Fällen in die gesetzgeberische Konzeption ein (OLG Celle, Beschluss vom 21.09.2021 - 2 Ws 270/21 -, juris).

    Ein Rückgriff auf die zivilprozessuale Regelung des § 91a ZPO ist in § 472a StPO demgegenüber nicht vorgesehen (OLG Celle, Beschluss vom 21.09.2021 - 2 Ws 270/21 -, juris).

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