Rechtsprechung
OLG Celle, 24.11.2009 - 2 Ws 276/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vollzug der Untersuchungshaft in Niedersachsen: Beschwerde eines potentiellen Sexualstraftäters gegen den Widerruf einer Besuchserlaubnis zur Abwehr von Verdunklungshandlungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen für den Widerruf einer Besuchserlaubnis wegen Verdunkelungshandlungen nach Regelung im niedersächsischen Vollzugsgesetz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Widerruf einer Besuchserlaubnis wegen Verdunkelungshandlungen nach Regelung im niedersächsischen Vollzugsgesetz
- Judicialis
NJVollzG § 143 Abs. 2 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NJVollzG § 143 Abs. 2 Satz 3
Voraussetzungen für den Widerruf einer Besuchserlaubnis wegen Verdunkelungshandlungen [Niedersachsen] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 31.08.2009 - 20 KLs 12/09
- OLG Celle, 24.11.2009 - 2 Ws 276/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 159
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 08.09.2016 - 1 Ws 434/16
Rücknahme der gerichtlichen Zustimmung zur Erteilung einer Telefonerlaubnis für …
Durch eine akustische Gesprächsüberwachung könnte die begründete Befürchtung von Verdunkelungsaktivitäten nicht hinreichend abgewendet werden, weil bei einer akustischen Gesprächsüberwachung in der Regel erst im Anschluss an eine bereits erfolgte Absprache und damit erst zu spät reagiert werden könnte (vgl. insofern OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2009 - 2 Ws 276/09, NStZ-RR 2010, 159).Ohne Bedeutung ist im vorliegenden Zusammenhang, dass der Haftbefehl nicht auf Verdunkelungsgefahr gestützt ist; Maßnahmen zur Vermeidung von konkret zu befürchtenden Verdunkelungshandlungen können auch in einem solchen Fall ergriffen werden (OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2009 - 2 Ws 276/09, NStZ-RR 2010, 159; OLG Celle, Beschluss vom 24. März 2016 - 1 Ws 28/16;… Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 58. Aufl. 2015, § 119 Rn. 5).
- OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 498/10
Führung eines unüberwachten Ferngesprächs mit einem ausländischen Verteidiger in …
Beschränkungen gemäß § 119 Abs. 1 können nicht nur zur Sicherung des im Haftbefehl genannten Haftgrundes geboten sein (OLG Karlsruhe StV 2010, 198; OLG Celle NStZ-RR 2010, 159; BTDrucks 16/11644 S.24) Die vom Landgericht genannten Gefahren betreffen zudem bereits den Haftgrund der Fluchtgefahr, welche angesichts der vorgeworfenen bandenmäßig verübten Taten des Skimmings, zu deren Begehung der in Deutschland wohnsitzlose Angeklagte erst in das Bundesgebiet eingereist sein dürfte, und angesichts der Benutzung von Aliasnamen hier in besonders hohem Maße gegeben ist.
Rechtsprechung
OLG Köln, 04.06.2009 - 2 Ws 272/09 + 2 Ws 276/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist bei Verlassen der Hauptverhandlung durch den Angeklagten vor Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung
- rewis.io
- rewis.io
- rechtsportal.de
StPO § 44 S. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist bei Verlassen der Hauptverhandlung durch den Angeklagten vor Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 21.04.2009 - 25 Ns 21/09
- OLG Köln, 04.06.2009 - 2 Ws 272/09 + 2 Ws 276/09
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 655 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 01.07.2014 - 3 Ss 84/14
Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsfrist im Strafverfahren: …
Das Gericht ist dann auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge nicht verpflichtet, die Rechtsmittelbelehrung schriftlich nachzuholen (Anschluss an OLG Köln, Beschluss vom 04.06.2009 - 2 Ws 272/09 [bei Juris]).Vielmehr hätte sich der Angeklagte eine sich daraus ergebende Unkenntnis über die Rechtsmittelfrist als eigenes Verschulden zurechnen zu lassen, so dass eine - gegebenenfalls von Amts wegen zu gewährende - Wiedereinsetzung auch in der Sache nicht in Betracht käme (OLG Köln, Beschluss vom 04.06.2009 - 2 Ws 272/09 [bei Juris] = NStZ 2009, 655 [Ls]; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.1984 - 4 Ws 69/84 = ZfZ 1984, 218).