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   OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14   

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https://dejure.org/2014,21839
OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14 (https://dejure.org/2014,21839)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.08.2014 - 2 Ws 277/14 (https://dejure.org/2014,21839)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14 (https://dejure.org/2014,21839)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Beteiligung von Sicherungsverwahrten an Stromkosten in Baden-Württemberg

  • beck-blog PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollzug der Sicherungsverwahrung; Monatliche Beteiligung des Sicherungsverwahrten an den Stromkosten für in seinem Zimmer betriebene Elektrogeräte (Kühlschrank, Kaffeemaschine, Wasserkocher); Zulässigkeit einer pauschalierten Form der (Strom-)Kostenerhebung; ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Beteiligung von Sicherungsverwahrten an Stromkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 116; StVollzG § 130
    Vollzug der Sicherungsverwahrung; Monatliche Beteiligung des Sicherungsverwahrten an den Stromkosten für in seinem Zimmer betriebene Elektrogeräte (Kühlschrank, Kaffeemaschine, Wasserkocher); Zulässigkeit einer pauschalierten Form der (Strom-)Kostenerhebung; ...

  • rechtsportal.de

    Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stromkostenpauschale für einen Sicherungsverwahrten

Sonstiges

  • beck-blog (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Auch Gefangene zahlen für Strom - Abzocke pur?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 389
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 08.06.2012 - 2 Ws 96/12

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Erhebung einer Stromkostenpauschale von 2 EUR pro

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14
    Erst recht darf eine solche Pauschale die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten, weil dies zu einer unzulässigen - mittelbaren - Finanzierung des Grundbedarfs des Untergebrachten oder der sonstigen Haftkosten führen könnte (vgl. OLG Naumburg NStZ-RR 2013, 62; OLG Hamburg NStZ-RR 2011, 156).
  • OLG Hamburg, 04.02.2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11

    Strafvollzug in Hamburg: Beteiligung der Strafgefangenen an Stromkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14
    Erst recht darf eine solche Pauschale die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten, weil dies zu einer unzulässigen - mittelbaren - Finanzierung des Grundbedarfs des Untergebrachten oder der sonstigen Haftkosten führen könnte (vgl. OLG Naumburg NStZ-RR 2013, 62; OLG Hamburg NStZ-RR 2011, 156).
  • OLG Hamm, 03.07.2014 - 1 Vollz (Ws) 135/14

    Gefangene Nichtraucher haben Anspruch auf eine Nichtraucherzelle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14
    Über die Zulassungsgründe des § 116 StVollzG hinaus ist nämlich anerkannt, dass eine Zulassung des Rechtsmittels auch dann geboten ist, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Rechtsbeschwerdegericht nicht nachprüfen kann, ob die Entscheidung auf einer Verletzung des Gesetzes beruht (OLG Hamm, B. v. 3.7.2014 - 1 Vollz (Ws) 135/14 - bei juris; Feest/Lesting-Kamann/Spaniol, StVollzG, 6. Auflage, § 116 Rn. 10 m. w. N.).
  • OLG Celle, 25.05.2004 - 1 Ws 69/04

    Zulässigkeit der Beteiligung von Strafgefangenen an Stromkosten für im Haftraum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14
    So bestand auch bereits vor Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1.9.2006 in der obergerichtlichen Rechtsprechung dahingehend Einigkeit, dass eine unentgeltliche Zurverfügungstellung insoweit verlangt werden kann, als die jeweilige Leistung zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges, insbesondere zur Erreichung der Vollzugsziele, erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung einem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177 ff. und 179 ff.; OLG Jena StV 2006, 593, wohl auch OLG Celle StraFo 2004, 289).
  • OLG Jena, 11.07.2005 - 1 Ws 111/05

    StVollzG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14
    So bestand auch bereits vor Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1.9.2006 in der obergerichtlichen Rechtsprechung dahingehend Einigkeit, dass eine unentgeltliche Zurverfügungstellung insoweit verlangt werden kann, als die jeweilige Leistung zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges, insbesondere zur Erreichung der Vollzugsziele, erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung einem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177 ff. und 179 ff.; OLG Jena StV 2006, 593, wohl auch OLG Celle StraFo 2004, 289).
  • OLG Stuttgart, 20.07.2015 - 4 Ws 298/14

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Stromkostenbeteiligung für Geräte im Besitz

    Der Wortlaut der Regelung in § 9 Abs. 2 JVollzGB I kann zwar in der Weise verstanden werden, dass nur eine anteilige, aber keine vollständige Kostenübernahme gewollt ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14, juris Rn. 8; vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11, juris Rn. 27).

    Für die Sicherungsverwahrung beschränkt § 52 Abs. 2 Nr. 5 JVollzGB V die Beteiligung an Betriebskosten, die "durch die Nutzung der im Besitz der Untergebrachten befindlichen Geräte entstehen", auf eine "angemessene Höhe" (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14, juris Rn. 8).

    Es muss gewährleitet sein, dass die Pauschale den durchschnittlich durch den Betrieb der Geräte veranlassten Aufwand jedenfalls nicht überschreitet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14, juris Rn. 9).

    Sollte mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14, juris; ebenso Egerer in BeckOK Strafvollzug BW, § 9 JVollzGB I Rn. 8 (Stand: April 2015)) eine Unterschreitung der tatsächlichen pauschalierten Kosten gefordert werden, so ist diese schon deshalb gewährleistet, weil die Stromaufnahme für eine Leselampe nach den Regelungen der Verwaltungsvorschrift stets kostenfrei ist.

  • BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und

    Dabei ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass sich die Möglichkeit der Auferlegung von Stromkosten auf die Nutzung von Elektrogeräten bezieht, die über den von den Justizvollzugsanstalten kostenfrei zu gewährenden Grundbedarf hinausgehen (vgl. etwa Hanseat. OLG, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14 -, juris, Rn. 6, 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 1 Ws (RB) 36/14 -, juris, Rn. 14 f.; dahingehend auch bereits Thür.
  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 1 Vollz (Ws) 64/20

    Sicherungsverwahrung, Kosten der Überprüfung eines Fernsehgerätes

    Das letztgenannte Merkmal stellt ersichtlich eine Einschränkung der finanziellen Inanspruchnahme der Untergebrachten dar und wäre nicht erforderlich, wenn das Gesetz ohnehin eine vollständige Kostenübernahme beabsichtigt hätte oder eine solche jedenfalls hätte ermöglichen wollen (zum inhaltsgleichen § 52 Abs. 2 S. 1 JVollzGB V BW vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2014 - 2 Ws 277/14 - ähnl. OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11 -, jew. zit. n. juris; Hilzinger in: BeckOK Strafvollzug NRW, a.a.O. Rn. 14; bezüglich einer strafvollzugsrechtlichen Regelung offen gelassen von BVerfG, Beschluss vom 16.05.2018 - 2 BvR 635/17 -, juris).
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