Weitere Entscheidung unten: OLG München, 08.04.2014

Rechtsprechung
   KG, 31.07.2014 - 2 Ws 279/14 - 141 AR 369/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24796
KG, 31.07.2014 - 2 Ws 279/14 - 141 AR 369/14 (https://dejure.org/2014,24796)
KG, Entscheidung vom 31.07.2014 - 2 Ws 279/14 - 141 AR 369/14 (https://dejure.org/2014,24796)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 2 Ws 279/14 - 141 AR 369/14 (https://dejure.org/2014,24796)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Doppelter Bewährungswiderruf, Unzulässigkeit

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 453 Abs 2 S 3 StPO, § 462a Abs 1 S 1 StPO, § 56f Abs 1 S 1 StGB
    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsfehlerhafte Widerrufsentscheidung der zuständigen Strafvollstreckungskammer bei Existenz eines zuvor von einem anderen nicht zuständigen Gericht getroffenen Widerrufsbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Möglichkeit eines doppelten Bewährungswiderrufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der unzulässige doppelte Bewährungswiderruf

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Widerrufsentscheidung der Strafvollstreckungskammer bei bestehender vorangegangener (fehlerhafter) Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 28
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 26.09.2005 - 5 Ws 430/05

    Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit für die Entscheidung bei

    Auszug aus KG, 31.07.2014 - 2 Ws 279/14
    Zwar ist die Strafvollstreckungskammer grundsätzlich gemäß §§ 462a Abs. 1 Satz 1, 453 StPO für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zuständig, wenn - wie hier - gegen den Verurteilten zum Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird (vgl. Senat NStZ 2007, 422).
  • OLG Hamm, 19.12.2017 - 1 Ws 554/17

    Strafvollstreckung: Unzulässigkeit eines Bewährungswiderrufs bei früherer

    Dies gilt auch dann, wenn der anderweitige Beschluss noch nicht zugestellt oder rechtkräftig ist (Anschluss an KG, Beschluss vom 31.07.2014 - 2 Ws 279/14-, juris).

    Es gilt insoweit nichts anderes als für die doppelte Anhängigkeit ein und derselben Sache bei verschiedenen Gerichten, die ein von Amts wegen zu beachtendes Prozesshindernis begründet (KG Berlin NStZ-RR 2015, 28).

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Rechtsprechung
   OLG München, 08.04.2014 - 2 Ws 278/14, 2 Ws 279/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15738
OLG München, 08.04.2014 - 2 Ws 278/14, 2 Ws 279/14 (https://dejure.org/2014,15738)
OLG München, Entscheidung vom 08.04.2014 - 2 Ws 278/14, 2 Ws 279/14 (https://dejure.org/2014,15738)
OLG München, Entscheidung vom 08. April 2014 - 2 Ws 278/14, 2 Ws 279/14 (https://dejure.org/2014,15738)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 31.08.2022 - 2 Ws 144/22

    Die Kosten von Drogenscreenings im Rahmen von Bewährungsweisungen sind nach dem

    Wenngleich es insofern objektiv zu einem Eingriff in die körperliche Substanz der Beschwerdeführerin durch Abscheiden einer kleinen Haarprobe - regelmäßig an unauffälliger Stelle - kommt, unterliegt diese bereits im Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 05. Juli 2019 (Az.: 5 Ns 820 Js 15535/15) enthaltenen Anordnung mangels Erheblichkeit des Eingriffs keinem Einwilligungsvorbehalt der Verurteilten nach § 56c Abs. 3 Nr. 1 StGB (vgl. OLG München, Beschluss vom 08. April 2014 - 2 Ws 278/14; OLG München, Beschluss vom 06. Juli 2010 - 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10; ebenso OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 m.w.N; a.A. OLG München, Beschluss vom 09. Juni 2010 - Az.: 3 Ws 457/10; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 1 Ws 551-552/11; jeweils juris).
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