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   OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16 - 1 OBL 12/16   

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https://dejure.org/2016,3819
OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16 - 1 OBL 12/16 (https://dejure.org/2016,3819)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.02.2016 - 2 Ws 28/16 - 1 OBL 12/16 (https://dejure.org/2016,3819)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - 2 Ws 28/16 - 1 OBL 12/16 (https://dejure.org/2016,3819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 140 StPO, § 143 StPO
    Notwendige Verteidigung: Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers lediglich für die Beschwerde gegen die Ablehnung der Entpflichtung des bisher beigeordneten Verteidigers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 17.11.1997 - 2 Ws 255/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16
    b) Der Verteidiger, dem ein eigenes Beschwerderecht weder gegen die Ablehnung seiner gerichtlichen Bestellung (Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 141 Rn. 10 m.w.N.) noch gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung (Senatsbeschluss vom 17. November 1997, NJW 1998, 621; OLG Bamberg, MDR 1990, S. 460; OLG Hamm NJW 2006, 2712 f.) zusteht, hat die Beschwerden namens und im Auftrag des Angeklagten eingelegt.

    Zwar könnten sowohl der zeitliche Ablauf der Beschwerdeanbringung nach der "Zurückweisung" seines auf Entpflichtung gestellten Antrags sowie die nachfolgende Bezeichnung des Beschwerdegegenstandes ("gegen die Anordnung des Vorsitzenden, mit der der Antrag auf Entpflichtung zurückgewiesen [Hervorhebung durch Senat] wurde") nahelegen, dass allein die Verfügung des Vorsitzenden angefochten sein soll, mit der die vom Verteidiger - der Sache nach bereits unzulässig (HansOLG NJW 1978, 1172) und damit mangels eigener Beschwer überdies einem eigenem Rechtsmittel entzogene (Senatsbeschluss vom 17. November 1997, NJW 1998, 621; OLG Bamberg a.a.O.; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O. § 143 Rn. 7) - selbst beantragte Entpflichtung versagt wurde.

    Zugleich soll aber die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens garantiert werden (Senatsbeschluss vom 17. November 1997, NJW 1998, 621; Kett-Straub, NStZ 2006, S. 361, 362); insofern ist auch eine Bestellung gegen den Willen des Beschuldigten möglich (BVerfG a.a.O.).

  • OLG Bremen, 12.07.2013 - Ws 184/12

    Voraussetzungen für einen Pflichtverteidigerwechsel zwischen den Instanzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16
    aa) Soweit anerkannt ist, dass neben dem Ausschließungsverfahren nach §§ 138a ff. StPO und über die ausdrücklich normierten Fälle der §§ 143, 145 Abs. 1 StPO hinaus die Bestellung eines Verteidigers aus wichtigem Grund aufgehoben werden kann (BVerfG NJW 1975, 1015; BGH NStZ 1993, 600; OLG Bremen NStZ 14, 358; Senatsbeschluss a.a.O.), muss eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und dem Pflichtverteidiger vorliegen (OLG Karlsruhe NStZ 1988, 239 f.) und deshalb zu besorgen sein, dass die Verteidigung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (BVerfG NJW 2001, 3695 ff; KK-Laufhütte/Willnow, 7. Auflage, § 143 Rn. 5; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O. § 143 Rn. 5).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16
    aa) Soweit anerkannt ist, dass neben dem Ausschließungsverfahren nach §§ 138a ff. StPO und über die ausdrücklich normierten Fälle der §§ 143, 145 Abs. 1 StPO hinaus die Bestellung eines Verteidigers aus wichtigem Grund aufgehoben werden kann (BVerfG NJW 1975, 1015; BGH NStZ 1993, 600; OLG Bremen NStZ 14, 358; Senatsbeschluss a.a.O.), muss eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und dem Pflichtverteidiger vorliegen (OLG Karlsruhe NStZ 1988, 239 f.) und deshalb zu besorgen sein, dass die Verteidigung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (BVerfG NJW 2001, 3695 ff; KK-Laufhütte/Willnow, 7. Auflage, § 143 Rn. 5; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O. § 143 Rn. 5).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16
    aa) Mit dem Institut der notwendigen Verteidigung und mit der Bestellung eines Verteidigers sichert der Gesetzgeber das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozessordnungsgemäßen Strafverfahren hat (BVerfG NJW 1984, 113 f.; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 140 Rn. 1): das Institut gewährleistet vorrangig den Anspruch des Beschuldigten auf effektive Verteidigung.
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1988 - 2 Ws 23/88
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16
    aa) Soweit anerkannt ist, dass neben dem Ausschließungsverfahren nach §§ 138a ff. StPO und über die ausdrücklich normierten Fälle der §§ 143, 145 Abs. 1 StPO hinaus die Bestellung eines Verteidigers aus wichtigem Grund aufgehoben werden kann (BVerfG NJW 1975, 1015; BGH NStZ 1993, 600; OLG Bremen NStZ 14, 358; Senatsbeschluss a.a.O.), muss eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und dem Pflichtverteidiger vorliegen (OLG Karlsruhe NStZ 1988, 239 f.) und deshalb zu besorgen sein, dass die Verteidigung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (BVerfG NJW 2001, 3695 ff; KK-Laufhütte/Willnow, 7. Auflage, § 143 Rn. 5; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O. § 143 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16
    b) Der Verteidiger, dem ein eigenes Beschwerderecht weder gegen die Ablehnung seiner gerichtlichen Bestellung (Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 141 Rn. 10 m.w.N.) noch gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung (Senatsbeschluss vom 17. November 1997, NJW 1998, 621; OLG Bamberg, MDR 1990, S. 460; OLG Hamm NJW 2006, 2712 f.) zusteht, hat die Beschwerden namens und im Auftrag des Angeklagten eingelegt.
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16
    aa) Soweit anerkannt ist, dass neben dem Ausschließungsverfahren nach §§ 138a ff. StPO und über die ausdrücklich normierten Fälle der §§ 143, 145 Abs. 1 StPO hinaus die Bestellung eines Verteidigers aus wichtigem Grund aufgehoben werden kann (BVerfG NJW 1975, 1015; BGH NStZ 1993, 600; OLG Bremen NStZ 14, 358; Senatsbeschluss a.a.O.), muss eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und dem Pflichtverteidiger vorliegen (OLG Karlsruhe NStZ 1988, 239 f.) und deshalb zu besorgen sein, dass die Verteidigung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (BVerfG NJW 2001, 3695 ff; KK-Laufhütte/Willnow, 7. Auflage, § 143 Rn. 5; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O. § 143 Rn. 5).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16
    aa) Soweit anerkannt ist, dass neben dem Ausschließungsverfahren nach §§ 138a ff. StPO und über die ausdrücklich normierten Fälle der §§ 143, 145 Abs. 1 StPO hinaus die Bestellung eines Verteidigers aus wichtigem Grund aufgehoben werden kann (BVerfG NJW 1975, 1015; BGH NStZ 1993, 600; OLG Bremen NStZ 14, 358; Senatsbeschluss a.a.O.), muss eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und dem Pflichtverteidiger vorliegen (OLG Karlsruhe NStZ 1988, 239 f.) und deshalb zu besorgen sein, dass die Verteidigung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (BVerfG NJW 2001, 3695 ff; KK-Laufhütte/Willnow, 7. Auflage, § 143 Rn. 5; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O. § 143 Rn. 5).
  • OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 157/89

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Entpflichtung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16
    b) Der Verteidiger, dem ein eigenes Beschwerderecht weder gegen die Ablehnung seiner gerichtlichen Bestellung (Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 141 Rn. 10 m.w.N.) noch gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung (Senatsbeschluss vom 17. November 1997, NJW 1998, 621; OLG Bamberg, MDR 1990, S. 460; OLG Hamm NJW 2006, 2712 f.) zusteht, hat die Beschwerden namens und im Auftrag des Angeklagten eingelegt.
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen fehlender freier Termine für die

    Zugleich soll aber die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens garantiert werden; insofern ist auch eine Bestellung gegen den Willen des Beschuldigten möglich (BVerfG a.a.O.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 2 Ws 28/16, juris Rn. 14).
  • LG Hamburg, 02.03.2020 - 628 Qs 4/20

    Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Erschütterung des

    Nach diesen Grundsätzen ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers aufzuheben, wenn konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen sind, aus denen sich ergibt, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (BGH, Beschluss vom 10.03.2005 - 4 StR 506/04, juris-Tz. 8 (= BGH NStZ-RR 2005, 240, 241); HansOLG, Beschluss vom 29.02.2016 - 2 Ws 28/16; vgl. auch BVerfG, NJW 2001, 3695).
  • OLG Hamburg, 21.12.2017 - 2 Ws 206/17

    Notwendige Verteidigung im Aussetzungsverfahren: Gebot der Beiordnung eines

    Zugleich soll aber die Durchführung eines geordneten Verfahrens garantiert werden (Senat NJW 1998, 621); deshalb ist auch eine Bestellung gegen den Willen des Verurteilten möglich (Senat, Beschluss vom 29. Februar 2016, Az.: 2 Ws 28/16, juris Rn. 14 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.04.2016 - 2 Ws 28/16 Vollz   

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https://dejure.org/2016,11090
OLG Koblenz, 26.04.2016 - 2 Ws 28/16 Vollz (https://dejure.org/2016,11090)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.04.2016 - 2 Ws 28/16 Vollz (https://dejure.org/2016,11090)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. April 2016 - 2 Ws 28/16 Vollz (https://dejure.org/2016,11090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 65 JVollzG RP, § 66 JVollzG RP, § 67 JVollzG RP
    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Verbuchung nicht verbrauchten Taschengeldes als zweckgebundenes Eigengeld

  • forum-strafvollzug.de PDF, S. 73

    § 67 LJVollzG RPf
    Verbuchung nicht verbrauchten Taschengelds

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 04.11.2014 - 2 Ws 499/14

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Auszahlungstag für das monatliche Taschengeld

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2016 - 2 Ws 28/16
    Erhalten hat der Strafgefangene das Taschengeld bereits mit Gutschrift auf dem für ihn geführten Taschengeldkonto, was gemäß § 67 Abs. 4 S. 2 LJVollzG zu Beginn des Monats im Voraus zu geschehen hat (vgl. hierzu den Senatsbeschluss 2 Ws 499/14 v. 04.11.2014 -.

    Mit ihm soll insbesondere behandlungsfeindlichen subkulturellen Abhängigkeiten von Mitgefangenen entgegengewirkt werden (vgl. Senat, 2 Ws 499/14 [Vollz] v. 04.11.2014 - NStZ-RR 2015, 124 Drs. 16/1910 aaO.; Nestler, in: Laubenthal/ Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. Rn. F 145).

    Das Taschengeld folgt dem Grundgedanken des Sozialhilferechts und hat als "vollzugliche Grundsicherung' (vgl. zu diesem Begriff: Drs. 16/1910 aaO.) bei einem Strafgefangenen eine ähnliche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt bei einem mittellosen Bürger (vgl. Senat, 2 Ws 499/14 [Vollz] v. 04.11.2014 - NStZ-RR 2015, 124 ).

    tenen Einkaufsmöglichkeiten Gebrauch machen, das Taschengeld aber auch für andere Zwecke als den Einkauf von Nahrungs-, Genuss- oder Körperpflegemitteln einsetzen, etwa zum Bestellen von Waren über den Versandhandel, für Telefonkosten oder zur Überweisung an Angehörige (vgl. Senat, 2 Ws 96/15 v. 08.06.2015 - FS 2016, 78 ; 2 Ws 499/14 [Vollz] v. 04.11.2014 - NStZ-RR 2015, 124 ).

  • OLG Koblenz, 08.06.2015 - 2 Ws 96/15

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Prüfung der Bedürftigkeit bei der Gewährung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2016 - 2 Ws 28/16
    Die Gewährung von Taschengeld soll dem einkommenslosen und bedürftigen Gefangenen eine Sicherung des Minimums an Mitteln zur Befriedigung solcher persönlicher Bedürfnisse gewähren, die über die auf Existenzsicherung ausgerichtete Versorgung durch die Anstalt hinausgehen (vgl. Senat, 2 Ws 96/15 [Vollz] v. 08.06.2015 - FS 2016, 78 ).

    tenen Einkaufsmöglichkeiten Gebrauch machen, das Taschengeld aber auch für andere Zwecke als den Einkauf von Nahrungs-, Genuss- oder Körperpflegemitteln einsetzen, etwa zum Bestellen von Waren über den Versandhandel, für Telefonkosten oder zur Überweisung an Angehörige (vgl. Senat, 2 Ws 96/15 v. 08.06.2015 - FS 2016, 78 ; 2 Ws 499/14 [Vollz] v. 04.11.2014 - NStZ-RR 2015, 124 ).

  • OLG Koblenz, 13.03.2014 - 2 Ws 374/13

    Strafvollzug: Erledigung des gegen die Fortschreibung des Vollzugsplans

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2016 - 2 Ws 28/16
    Denn die mit der Verbuchung nicht aufgebrauchten Taschengelds als zweckgebundenes Eigengeld verbundene Beschwer des Antragstellers, die daraus resultiert, dass er über dieses Geld nicht mehr frei verfügen kann, dauert fort (vgl. Senatsbeschluss 2 Ws 374/13 v. 13.03.2014).
  • OLG Koblenz, 12.01.2015 - 2 Ws 598/14
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2016 - 2 Ws 28/16
    Aber selbst im Fall der - wie hier geschehenen - Verbuchung des nicht verbrauchten Taschengelds als zweckgebundenes Eigengeld wird die aus Gründen der Resozialisierung und zur Grundsicherung des Gefangenen gewährte freie Verfügungsbefugnis des Gefangenen über das Geld nachträglich stark eingeschränkt, auch wenn insoweit Unpfändbarkeit besteht (§ 70 S. 3 LJVollzG iVm. § 851 ZPO; vgl. hierzu den Senatsbeschluss 2 Ws 598/14 [Vollz] v. 12.01.2015).
  • OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18

    Unwirksame Aufrechnung der Haftanstalt gegen Überbrückungsgeldanspruch eines

    Denn Abbuchungen sind grundsätzlich auf das Konto zurückzuerstatten, von dem sie vorgenommen wurden (für den Strafvollzug nunmehr ausdrücklich § 45 Abs. 1 S. 3 NJVollzG hinsichtlich bei Lockerungen nicht verbrauchter Gelder; weiter OLG Koblenz, Beschluss vom 26.4.2016 - 2 Ws 28/16 Vollz, FS 2017, S. 75 [nicht verbrauchtes Taschengeld]; OLG Celle, Beschluss vom 2.1.1991 - 1 Ws 278/90 (StrVollz), ZfStrVo 1992, S. 261 [Rückübertragung von unzulässiger Weise dem Überbrückungsgeld zugeschlagener Mittel auf das Hausgeldkonto]).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.02.2016 - 2 Ws 28/16 (15/16)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,107656
OLG Schleswig, 16.02.2016 - 2 Ws 28/16 (15/16) (https://dejure.org/2016,107656)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.02.2016 - 2 Ws 28/16 (15/16) (https://dejure.org/2016,107656)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 2 Ws 28/16 (15/16) (https://dejure.org/2016,107656)
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