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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.07.2011 - III-2 Ws 281/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14103
OLG Köln, 13.07.2011 - III-2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,14103)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.2011 - III-2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,14103)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - III-2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,14103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz der Höchstgebühr bei überragender Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber wegen dessen Eigenschaft als Hinterbliebener eines Mordopfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1
    Ansatz der Höchstgebühr bei überragender Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber [Hinterbliebener eines Mordopfers]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 11.07.2007 - 2 Ws 332/07

    Abweichung von anwaltlicher Bestimmung der Rahmengebühr im Festsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    Die Vorschrift des § 568 S. 1 ZPO in der ab 01.01.2002 geltenden Fassung (Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001, BGBl. I S. 1887), die im Zivilprozess für das Beschwerdeverfahren den originären Einzelrichter vorsieht, findet im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des Senats keine Anwendung (SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07; SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192-193/08).

    Die vorstehenden Ausführungen gelten auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Senats Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden können (SenE v. 17.03.2000 - 2 Ws 146/00 - SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07 - SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08; SenE v. 16.09.2009 - 2 Ws 437/09; s. a. OLG Koblenz B. v. 26.03.2007 - 1 Ws 153/07, zitiert nach Juris).

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.11.2007 - 5 Qs 166/07
    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    besaß als Angehöriger der Verstorbenen ein erhebliches persönliches und ideelles und auch wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits (vgl. LG Nürnberg-Fürth NZV 2008, 163).
  • OLG Koblenz, 26.03.2007 - 1 Ws 153/07

    Verteidigervergütung: Nichtberücksichtigung einer Rechtsanwaltsgebühr für das

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    Die vorstehenden Ausführungen gelten auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Senats Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden können (SenE v. 17.03.2000 - 2 Ws 146/00 - SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07 - SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08; SenE v. 16.09.2009 - 2 Ws 437/09; s. a. OLG Koblenz B. v. 26.03.2007 - 1 Ws 153/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03

    Kein Einzelrichter im strafprozessualen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    Die Vorschrift des § 568 S. 1 ZPO in der ab 01.01.2002 geltenden Fassung (Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001, BGBl. I S. 1887), die im Zivilprozess für das Beschwerdeverfahren den originären Einzelrichter vorsieht, findet im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des Senats keine Anwendung (SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07; SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192-193/08).
  • BGH, 23.03.2011 - 2 StR 584/10

    Erforderlicher Hinweis bei einer in der Hauptverhandlung erwogenen Verurteilung

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    Das Urteil ist aufgrund Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 23.03.2011 (2 StR 584/10) im Schuldspruch rechtskräftig, soweit es die Tötung der T. P. betrifft.
  • OLG Köln, 17.03.2000 - 2 Ws 146/00

    Zweiwochenfrist für sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    Die vorstehenden Ausführungen gelten auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Senats Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden können (SenE v. 17.03.2000 - 2 Ws 146/00 - SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07 - SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08; SenE v. 16.09.2009 - 2 Ws 437/09; s. a. OLG Koblenz B. v. 26.03.2007 - 1 Ws 153/07, zitiert nach Juris).
  • LG Rottweil, 15.03.2007 - 3 Qs 39/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung, Nebeklage

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    Nach Auffassung des Senats muss eine solche Betrachtungsweise jedenfalls Extremfällen vorbehalten bleiben; vom Vorliegen eines solchen kann hier jedoch (noch) nicht ausgegangen werden, so dass im vorliegenden Fall alle Bestimmungsmerkmale des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zum Ausgleich gebracht werden müssen (s.a. LG Rottweil B. v. 15.03.2007 - 3 Qs 39/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 218/16

    Zuständigkeit des Senats bei Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des

    Eine Abweichung von der Bestimmung des Verteidigers kommt im Festsetzungsverfahren nur in Betracht, wenn sich diese als unbillig hoch erweist (SenE v. 13.07.2011 - 2 Ws 281/11; v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden (SenE v. 13.07.2011 - 2 Ws 281/11; SenE v. 16.09.2009 - 2 Ws 437/09; SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08).

  • SG Osnabrück, 05.06.2023 - S 40 SF 16/22
    Die Kommentierung verweist hierzu ausschließlich auf eine Entscheidung des OLG Köln (NStZ-RR 2011, 360).

    Jedoch hält es auch das OLG Köln in diesem Beschluss vom 13.07.2011 (Az. III-2 Ws 281/11, 2 Ws 281/11, juris) grundsätzlich für erforderlich, im Rahmen des § 14 RVG alle Kriterien miteinander abzuwägen.

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7793
OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,7793)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.11.2011 - 2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,7793)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,7793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiederholte Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 StGB; § 224 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5 StGB; § 203 StPO
    Rechtmäßigkeit der wiederholten Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gegenüber einem dort bereits Untergebrachten unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der wiederholten Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gegenüber einem dort bereits Untergebrachten unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 63; StPO § 203; StPO § 204
    Wiederholte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei chronisch schizophrener Psychose

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Hinterlistiger Überfall (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) durch Ausnutzen des Schlafes des Opfers?

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11
    Die wiederholte Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB gegenüber einem dort bereits Untergebrachten kommt unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit insbesondere dann in Betracht, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und wenn das Erkenntnisverfahren besser als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin wiederspiegelnde Gefährlichkeit des Betroffenen für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen (im Anschluss an BGH, NStZ-RR 2007, 8; BGHSt 50, 199; BGH, RuP 2010, 57; BGH, NStZ-RR 2011, 41).

    Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin wiederspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 8; BGHSt 50, 199; BGH, RuP 2010, 57; BGH, NStZ-RR 2011, 41).

    Gleichzeitig begründet ein solches Urteil auch die erforderliche Legitimation dafür, wegen der weiteren vom Beschuldigten begangenen Tat den Vollzug der Maßregel gegebenenfalls in seinem Sicherungsaspekt zu verschärfen sowie die Unterbringungsdauer zu verlängern und damit den wegen dieser Taten entstandenen staatlichen Anspruch auf zwangsweise Besserung und/oder Sicherung des Beschuldigten durchzusetzen (BGHSt 50, 199).

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 243/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11
    Die wiederholte Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB gegenüber einem dort bereits Untergebrachten kommt unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit insbesondere dann in Betracht, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und wenn das Erkenntnisverfahren besser als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin wiederspiegelnde Gefährlichkeit des Betroffenen für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen (im Anschluss an BGH, NStZ-RR 2007, 8; BGHSt 50, 199; BGH, RuP 2010, 57; BGH, NStZ-RR 2011, 41).

    Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin wiederspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 8; BGHSt 50, 199; BGH, RuP 2010, 57; BGH, NStZ-RR 2011, 41).

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung;

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11
    In Fällen massiver stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Kopf hat die obergerichtliche Rechtsprechung eine Indizwirkung für die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes beispielsweise in folgenden Konstellationen anerkannt: mehrere kraftvolle Hammerschläge gegen den Kopf mit der Folge großer Platzwunden und offener Zertrümmerung der Schädeldecke des Opfers (BGH, NStZ 2007, 150); Schläge mit mehreren Flaschen, so dass diese zerbrachen und einen Schädelbasisbruch mit Hirnprellungsblutung verursachten (BGH, Beschluss vom 24.04.1991, 3 StR 493/90); mehrere Schläge mit einem Baseballschläger mit der Folge einer zweifachen Fraktur der Augenhöhle, einer Zersplitterung des Unterkiefers mit Zahnverlust und einer Gehirnerschütterung (BGH, Beschluss vom 24.03.2005, 3 StR 402/04).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges in der Regel dann zu verneinen sein, wenn der vorgestellte Ablauf eines Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. u.a. BGH, NStZ 2007, 150).

  • BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11
    Die wiederholte Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB gegenüber einem dort bereits Untergebrachten kommt unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit insbesondere dann in Betracht, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und wenn das Erkenntnisverfahren besser als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin wiederspiegelnde Gefährlichkeit des Betroffenen für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen (im Anschluss an BGH, NStZ-RR 2007, 8; BGHSt 50, 199; BGH, RuP 2010, 57; BGH, NStZ-RR 2011, 41).

    Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin wiederspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 8; BGHSt 50, 199; BGH, RuP 2010, 57; BGH, NStZ-RR 2011, 41).

  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 402/04

    Totschlag (Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz;

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11
    In Fällen massiver stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Kopf hat die obergerichtliche Rechtsprechung eine Indizwirkung für die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes beispielsweise in folgenden Konstellationen anerkannt: mehrere kraftvolle Hammerschläge gegen den Kopf mit der Folge großer Platzwunden und offener Zertrümmerung der Schädeldecke des Opfers (BGH, NStZ 2007, 150); Schläge mit mehreren Flaschen, so dass diese zerbrachen und einen Schädelbasisbruch mit Hirnprellungsblutung verursachten (BGH, Beschluss vom 24.04.1991, 3 StR 493/90); mehrere Schläge mit einem Baseballschläger mit der Folge einer zweifachen Fraktur der Augenhöhle, einer Zersplitterung des Unterkiefers mit Zahnverlust und einer Gehirnerschütterung (BGH, Beschluss vom 24.03.2005, 3 StR 402/04).
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 88/07

    Anrechnung im Ausland erlittener Haft (Österreich; Verhältnis 1 : 1)

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11
    In Betracht wäre diese in einer solchen Konstellation allenfalls dann gekommen, wenn der Täter dem Opfer vor dessen Einschlafen gezielt seine Verletzungsabsicht verborgen hätte, ihn also planmäßig in den Zustand des Schlafes hätte eintreten lassen, um dann seine Arg- und Wehrlosigkeit für die Tat auszunutzen (vgl. Miebach, NStZ-RR 2007, 330 zu BGH, Beschluss vom 15.03.2007, 3 StR 88/07).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09

    Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11
    Die Entscheidung über eine Besetzungsreduktion nach § 76 Abs. 2 GVG bleibt der Strafkammer vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.12.2010, 1 Ws 29/09, NJW 2011, 398).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11
    Jedoch ist das Erkenntnisverfahren in wesentlich besserer Weise dazu geeignet, durch das auf der Grundlage der umfassenden Aufklärungspflicht und des Strengbeweises gewonnene Urteil für alle am Vollstreckungsverfahren Beteiligten mit der erforderlichen Verbindlichkeit festzustellen, dass der Beschuldigte eine weitere rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, die symptomatisch auf seinen die Schuldunfähigkeit begründenden Zustand zurückzuführen ist und seine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit widerspiegelt (zum Vorrang des Erkenntnisverfahrens für die Feststellung materiell-rechtlicher vollstreckungsrelevanter Umstände vgl. BVerfGE 86, 288, 319).
  • BGH, 24.04.1991 - 3 StR 493/90
    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11
    In Fällen massiver stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Kopf hat die obergerichtliche Rechtsprechung eine Indizwirkung für die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes beispielsweise in folgenden Konstellationen anerkannt: mehrere kraftvolle Hammerschläge gegen den Kopf mit der Folge großer Platzwunden und offener Zertrümmerung der Schädeldecke des Opfers (BGH, NStZ 2007, 150); Schläge mit mehreren Flaschen, so dass diese zerbrachen und einen Schädelbasisbruch mit Hirnprellungsblutung verursachten (BGH, Beschluss vom 24.04.1991, 3 StR 493/90); mehrere Schläge mit einem Baseballschläger mit der Folge einer zweifachen Fraktur der Augenhöhle, einer Zersplitterung des Unterkiefers mit Zahnverlust und einer Gehirnerschütterung (BGH, Beschluss vom 24.03.2005, 3 StR 402/04).
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11
    Von den ihm im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird der Beschuldigte mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht entlastet (BGHSt 19, 226; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99

    Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung

  • OLG Köln, 30.03.2007 - 2 Ws 169/07

    Ordnungsgeld; wiederholte Festsetzung

  • OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12

    Umfang der Vermögensbetreuungspflicht in eigenen Vergütungsangelegenheiten eines

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.11.2011, 2 Ws 281/11, juris, Rn. 27 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 3 Ws 256/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Krankheit

    Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8 und juris; Urteil vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, juris; Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, BeckRS 2015, 01256; Beschluss vom 24. März 2015 - 1 StR 39/15, BeckRS 10849; Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 629/16, NStZ-RR 2017, 170; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218 für den Fall einer sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Sicherungsverfahrens).

    Gleichzeitig begründet ein die Unterbringung erneut anordnendes Urteil auch die erforderliche Legitimation dafür, wegen der weiteren vom Beschuldigten begangenen Tat den Vollzug der Maßregel gegebenenfalls in seinem Sicherungsaspekt zu verschärfen sowie die Unterbringungsdauer zu verlängern und damit den wegen dieser Taten entstandenen staatlichen Anspruch auf zwangsweise Besserung und/oder Sicherung des Beschuldigten durchzusetzen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, juris, Rdnr. 13; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218).

    Hatte ein zu Lasten des Beschuldigten eingelegtes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Erfolg, so gehören die hierdurch entstandenen Gerichtskosten zu den Verfahrenskosten, über die erst mit der verfahrensabschließenden Entscheidung zu befinden ist (Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl., § 473, Rdnr. 15; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 2 Ws 794 - 801/13, juris, Rdnr. 22).

    Von den ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird die Beschuldigte mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht entlastet (OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218).

  • BGH, 16.10.2014 - 3 StR 329/14

    Anordnung der Unterbringungsmaßregel gegenüber einem bereits Untergebrachten;

    Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199; vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8; Urteil vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, RuP 2012, 227 (nur Ls)).
  • OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17

    Fortdauer, Unterbringung, psychiatrisches Krankenhaus, Prüfungsmaßstab, Schwere

    Gleichzeitig begründet ein die Unterbringung erneut anordnendes Urteil auch die erforderliche Legitimation dafür, wegen der weiteren vom Untergebrachten begangenen Tat den Vollzug der Maßregel gegebenenfalls in seinem Sicherungsaspekt zu verschärfen sowie die Unterbringungsdauer zu verlängern und damit den wegen dieser Taten entstandenen staatlichen Anspruch auf zwangsweise Besserung und/oder Sicherung des Untergebrachten durchzusetzen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, juris, Rdnr. 13; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218).
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