Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.10.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281 - 282/00, 2 Ws 281/00, 2 Ws 282/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2020
OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281 - 282/00, 2 Ws 281/00, 2 Ws 282/00 (https://dejure.org/2000,2020)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 Ws 281 - 282/00, 2 Ws 281/00, 2 Ws 282/00 (https://dejure.org/2000,2020)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 Ws 281 - 282/00, 2 Ws 281/00, 2 Ws 282/00 (https://dejure.org/2000,2020)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Reststrafaussetzung; Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit; Einholung eines Gutachtens; Legalprognose; Resozialisierung

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1; ; StGB § ... 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BtMG § 29 a; ; BtMG § 30; ; StPO § 454 Abs. 2; ; StPO § 454 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 454 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; StPO § 309 Abs. 2; ; StPO § 309 Abs. 1; ; StPO § 308 Abs. 2; ; StPO § 454 Abs. 2 Satz 8

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1; StPO § 454 Abs. 2
    Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 52 StVK 426/00
  • OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281 - 282/00, 2 Ws 281/00, 2 Ws 282/00

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 317
  • StV 2001, 30
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
    Die Klausel von der Verantwortbarkeit der Vollstreckungsaussetzung "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit" schließt ebenso wie schon vorher die Klausel von der Verantwortlichkeit der Erprobung mit ein, daß es vertretbares Restrisiko eingegangen wird (BVerfG NJW 98, 2202).

    Dies entspricht dem Gebot zureichender richterlicher Sachaufklärung in Strafvollstreckungssachen (hierzu BVerfG NJW 98, 2202, 2203).

  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
    Zwar löst nicht jede Prüfung, ob der Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen ist, die Pflicht zur Begutachtung des Verurteilten aus (BGH NStZ 2000, 279).

    Entbehrlich wäre die Einholung eines solchen Gutachtens und evtl. die anschließende Anhörung des Sachverständigen aber nur dann gewesen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Aussetzung der Reststrafen offensichtlich nicht verantwortet werden kann und das Gericht deshalb die Strafaussetzung nicht in Betracht zieht (BGH a.a.O. und BGH NJW 2000, 1663, 1664).

  • OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 42/99

    Prognosegutachten, Anstaltspsychologe, Strafaussetzung, Aussetzung der

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
    Damit soll dem Verurteilten nicht nur eine Instanz nicht genommen werden (hierzu OLG Hamm StV 99, 216, 217).

    In diesen Fällen ist es schon nahezu selbstverständliche Praxis der Oberlandesgerichte geworden, die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer aufzuheben und die Sache zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens zurückzuverweisen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 98, 639; OLG Zweibrücken NJW 99, 1124; OLG Koblenz NStZ-RR 99, 345; OLG Hamm StV 99, 216; OLG Celle StV 99, 385; OLG Karlsruhe StV 99, 495), obwohl auch hier - wollte man eine engere Sicht zum Anwendungsbereich des § 309 Abs. 2 StPO vertreten - eine eigene Sachverständigenbeauftragung mit erst anschließender Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht in Frage gekommen wäre.

  • OLG Karlsruhe, 11.06.1999 - 3 Ws 123/99
    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
    In diesen Fällen ist es schon nahezu selbstverständliche Praxis der Oberlandesgerichte geworden, die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer aufzuheben und die Sache zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens zurückzuverweisen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 98, 639; OLG Zweibrücken NJW 99, 1124; OLG Koblenz NStZ-RR 99, 345; OLG Hamm StV 99, 216; OLG Celle StV 99, 385; OLG Karlsruhe StV 99, 495), obwohl auch hier - wollte man eine engere Sicht zum Anwendungsbereich des § 309 Abs. 2 StPO vertreten - eine eigene Sachverständigenbeauftragung mit erst anschließender Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht in Frage gekommen wäre.
  • OLG Koblenz, 28.05.1998 - 1 Ws 281/98

    Verschärfung der Aussetzungsvoraussetzungen durch die Neufassung des § 57 Abs. 1

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
    Ansätze für eine noch engere Sicht in Teilen der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Koblenz StV 98, 667) entsprechen nicht der Rechtsprechung des Senats.
  • OLG Koblenz, 08.07.1999 - 1 Ws 422/99
    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
    In diesen Fällen ist es schon nahezu selbstverständliche Praxis der Oberlandesgerichte geworden, die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer aufzuheben und die Sache zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens zurückzuverweisen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 98, 639; OLG Zweibrücken NJW 99, 1124; OLG Koblenz NStZ-RR 99, 345; OLG Hamm StV 99, 216; OLG Celle StV 99, 385; OLG Karlsruhe StV 99, 495), obwohl auch hier - wollte man eine engere Sicht zum Anwendungsbereich des § 309 Abs. 2 StPO vertreten - eine eigene Sachverständigenbeauftragung mit erst anschließender Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht in Frage gekommen wäre.
  • OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99

    Begutachtung bei Aussetzung der Unterbringung)

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
    Die Aussetzung der weiteren Vollstreckung ist jedenfalls nicht fernliegend, sondern kommt nach Sachlage "realistisch in Betracht" (vgl. Thüring. OLG NStZ 2000, 224).
  • OLG Frankfurt, 10.07.1998 - 3 Ws 491/98
    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
    In diesen Fällen ist es schon nahezu selbstverständliche Praxis der Oberlandesgerichte geworden, die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer aufzuheben und die Sache zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens zurückzuverweisen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 98, 639; OLG Zweibrücken NJW 99, 1124; OLG Koblenz NStZ-RR 99, 345; OLG Hamm StV 99, 216; OLG Celle StV 99, 385; OLG Karlsruhe StV 99, 495), obwohl auch hier - wollte man eine engere Sicht zum Anwendungsbereich des § 309 Abs. 2 StPO vertreten - eine eigene Sachverständigenbeauftragung mit erst anschließender Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht in Frage gekommen wäre.
  • OLG Zweibrücken, 31.08.1998 - 1 Ws 431/98
    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
    In diesen Fällen ist es schon nahezu selbstverständliche Praxis der Oberlandesgerichte geworden, die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer aufzuheben und die Sache zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens zurückzuverweisen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 98, 639; OLG Zweibrücken NJW 99, 1124; OLG Koblenz NStZ-RR 99, 345; OLG Hamm StV 99, 216; OLG Celle StV 99, 385; OLG Karlsruhe StV 99, 495), obwohl auch hier - wollte man eine engere Sicht zum Anwendungsbereich des § 309 Abs. 2 StPO vertreten - eine eigene Sachverständigenbeauftragung mit erst anschließender Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht in Frage gekommen wäre.
  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
    Da den Richter der Strafvollstreckungskammer zur Prognoseentscheidung eine Aufklärungspflicht trifft und er sich ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschaffen muss (BVerfG NJW 2000, 501), oblag es ihm hier, das - wegen der Verurteilung zu einer Straftat im Sinne des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, nämlich zu einem Verbrechen (nach §§ 29 a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) zu einer Strafe von mehr als zwei Jahren aus dem Urteil vom 8. Januar 1998 - erforderliche Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben.
  • OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 4 Ws 55/99
  • BGH, 04.10.2011 - StB 14/11

    Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (Prognosegutachten; verlässliche

    Dies führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 Ws 281-282/00, NStZ-RR 2000, 317, 318; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 2 Ws 99/03, Justiz 2004, 123, 124).
  • OLG Hamm, 05.02.2015 - 2 Ws 33/15

    Prüfungsumfang bei der Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Jugendstrafe

    Der aufgezeigte Verfahrensfehler führt entgegen § 309 Abs. 2 StPO zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2000, 317; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 454 StPO, Rn. 47), durch die das einzuholende Gutachten gem. § 454 Abs. 2 StPO in Auftrag zu geben und eine - je nach Erklärungen gemäß § 454 Abs. 2 S. 4 StPO - etwaige mündliche Anhörung des Sachverständigen vorzunehmen sein wird, wobei im Hinblick auf die Notwendigkeit der psychiatrischen Begutachtung des Verurteilten zur Frage der Gefahrenprognose die Bestellung eines Pflichtverteidigers in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO erforderlich erscheint.
  • OLG Stuttgart, 12.06.2003 - 2 Ws 99/03

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Umfassende Aufklärungspflicht der

    ist bei einer beabsichtigten Ablehnung des Aussetzungsantrags die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Sinne des § 454 Abs. 2 StPO geboten (OLG Köln NStZ-RR 2000, 317), um dieser umfassenden Aufklärungspflicht nachzukommen.

    Entbehrlich ist die Einholung eines solchen Gutachtens dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe offensichtlich nicht verantwortetet werden kann und die Strafvollstreckungskammer die Strafaussetzung deshalb erst gar nicht erwägen muss (BGH NStZ 2000, 69 / OLG Köln NStZ-RR 2000, 317).

    Der Senat kann das Gutachten nicht selbst einholen, da dem Verurteilten sonst eine Instanz genommen würde (OLG Köln NStZ-RR 2000, 317/OLG Hamm NJW 1999, 2453).

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 3 Ws 252/03

    Entscheidung über eine Strafrestaussetzung: Folgen verweigerter Mitwirkung des

    Wenn im Einzelfall wegen besonderer Umstände, etwa in der Persönlichkeit des Verurteilten - wie hier - eine Aussetzung der Reststrafe offensichtlich nicht verantwortet werden kann und das Gericht deshalb zu Recht die Strafaussetzung nicht in Betracht zieht, ist eine Beurteilung durch eine Sachverständigenanhörung nicht erforderlich (BGH NJW 2000, 1663 m.w.N. = NStZ 2000, 279; vgl. auch OLG Karlsruhe Die Justiz 1999, 346; OLG Hamburg NJW 2000, 2758; OLG Köln StraFo 2001, 34; Senat B. v. 12.03.2002 - 3 Ws 11/02 - m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.01.2020 - 2 Ws 25/20
    Wegen der dem Gericht hinsichtlich der zu treffenden Prognoseentscheidung obliegenden bestmögliche Aufklärungspflicht (vgl. SenE v. 08.06.2000 (2 Ws 281-282/00), zitiert nach juris) hätte sich im Hinblick auf die nunmehr entgegengesetzte Einschätzung der Justizvollzugsanstalt hinsichtlich der Bewertung der Persönlichkeit des Verurteilten und Einschätzung seines Arbeits- und Vollzugsverhaltens auch eine Anhörung eines Mitarbeiters der Justizvollzugsanstalt aufgedrängt, zumal der veränderten Einschätzung keine schwerwiegenden Disziplinarverstöße des Verurteilten zugrunde lagen.

    Eine eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts gemäß § 309 Abs. 2 StPO ist nicht angezeigt, da die sofortige Beschwerde nur vorläufigen Erfolg hat (vgl. SenE v. 08.06.2000, a.a.O.).

  • KG, 12.05.2004 - 5 Ws 154/04

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur weiteren Sachaufklärung;

    Ohne Gutachten darf die Strafaussetzung demnach nur abgelehnt werden, wenn sie nach den gesamten Umständen offensichtlich nicht verantwortet werden kann (vgl. BGH NJW 2000, 1663, 1664 = StV 2000, 263, 264; OLG Köln StV 2001, 30, 31; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179; std.

    Die Einholung hat die Strafvollstreckungskammer zu veranlassen, an die die Sache zu diesem Zweck zurückzuverweisen ist (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2000, 317; Meyer-Goßner, § 454 Rdn. 47).

  • OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 3 Ws 218/05

    Verfahren der Strafrestaussetzung: Mündliche Anhörung des Verurteilten in Form

    Dabei trifft das Gericht eine aus dem Freiheitsrecht des Verurteilten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und dem Gebot des fair trial abzuleitende Verpflichtung zur umfassenden Aufklärung (BVerfG NStZ 2000, 109, 110), die verlangt, dass sich das Gericht ein möglich umfassendes Bild von der zu beurteilenden Person verschafft (OLG Köln NStZ-RR 2000, 317; Esser aaO 469).
  • OLG Hamm, 12.11.2007 - 3 Ws 647/07

    Einholung einer Stellungnahme des Anstaltspsychologen ohne mündliche Anhörung des

    Eine Sachentscheidung durch den Senat gemäß § 309 Abs. 2 StPO i.V.m. § 308 Abs. 2 StPO ist nicht veranlasst, weil dem Verurteilten nach formfehlerfreier Durchführung des Anhörungsverfahrens sonst eine Instanz verloren ginge (vgl. OLG Hamm, 2. Strafsenat, StV 1999, 216, 217; OLG Köln, NStZ-RR 2000, 317).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20

    Anforderungen an kriminalprognostisches Sachverständigengutachten nach langer

    Wegen der zwingend erforderlichen weiteren Sachaufklärung - naheliegend unter Hinzuziehung eines anderen Sachverständigen - ist die Sache entgegen § 309 Abs. 2 StPO an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 Ws 281-282/00, juris Rn. 13 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 2 Ws 99/03, juris Rn. 12 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15

    Legalprognose bei Strafrestaussetzung: Verwertungsverbot hinsichtlich getilgter

    Eine eigene Sachentscheidung des Senats ist daher nicht veranlasst (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2000, 317).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 178/03

    Strafprozeßrecht; Strafvollstreckungsrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des

  • OLG Köln, 19.06.2009 - 2 Ws 250/09

    Entscheidung über die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung trotz fehlender

  • OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04

    Verfahren der Strafrestaussetzung: Anforderungen an die richterliche

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 61/08

    Grundsatz der Entscheidungskonzentration; mündliche Anhörung

  • KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21

    Prognosegutachten zum Zwecke bestmöglicher Sachaufklärung; Versagung der

  • OLG Köln, 16.05.2014 - 2 Ws 227/14

    Wirkungslosigkeit der weiteren Unterbringung im geschlossenen Vollzug allein

  • OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04

    Tatrichterliche Aufklärungspflicht bei zweifelhafter Sozialprognose

  • OLG Hamm, 03.08.2010 - 1 Ws 412/10

    Anhörung des Antragstellers vor der Entscheidung über die Aussetzung des

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2020 - 3 Ws 86/20

    Reststrafenentscheidung, mündliche Anhörung, Sachverständiger

  • OLG Hamburg, 05.02.2009 - 2 Ws 14/09

    Anforderungen an einen Beschluss über die Fortdauer der Unterbringung in einem

  • OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 3 Ws 671/01

    Faktoren für Gesamtwürdigung in Bezug auf Sozialprognose bei bedingter Entlassung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.10.2000 - 2 Ws 282/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9086
OLG Düsseldorf, 11.10.2000 - 2 Ws 282/00 (https://dejure.org/2000,9086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.2000 - 2 Ws 282/00 (https://dejure.org/2000,9086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 2 Ws 282/00 (https://dejure.org/2000,9086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Pflichtverteidigers; Anforderungen an die Beiordnung eines Verteidigers; Verteidigungsfähigkeit; Schwere der Tat; Umstände des Einzelfalls

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 140 Abs. 2
    Stellung eines Verteidigers bei zu erwartendem Bewährungswiderruf

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 52
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.06.1996 - 5 Ss 161/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2000 - 2 Ws 282/00
    Die Schwere der Tat beurteilt sich in erster Linie nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (BGHSt 6, S. 199; OLG Düsseldorf in VRS 92, S. 24; 95, S. 411; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 140 Rdnr. 23 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2000 - 2 Ws 282/00
    Die Schwere der Tat beurteilt sich in erster Linie nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (BGHSt 6, S. 199; OLG Düsseldorf in VRS 92, S. 24; 95, S. 411; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 140 Rdnr. 23 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13

    Pflichtverteidigerbestellung für die Berufungsinstanz: Notwendige Verteidigung

    Einigkeit besteht darin, dass es sich bei der Straferwartung von einem Jahr nicht um eine starre Grenze handelt (vgl. nur OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12, Rdn. 10 nach juris; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 341 Rdn. 5 nach juris; NStZ-RR 2001, 52 Rdn. 4 nach juris; OLG Hamm Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ss 541/07, Rdn. 18 nach juris; OLG Köln StraFo 2003, 420 Rdn. 8 nach juris; OLG Naumburg StV 2013, 433 Rdn. 9 nach juris; Meyer-Goßner, aaO. § 140 Rdn. 23 m.w.N.).

    Ob ein Verteidiger zu bestellen ist, hängt im Übrigen von der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, seiner Persönlichkeit und den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. etwa OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 52 Rdn. 4 nach juris).

    Entgegen der Ansicht des Verteidigers begründen die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, seine Persönlichkeit und die Umstände des Einzelfalles keine schwierige Sach- und Rechtslage (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 52; KMR-StPO/Haizmann § 140 Rdn. 32).

  • LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14

    Pflichtverteidiger, Geldstrafe, drohender Widerruf

    Es bedarf deshalb der Prüfung im Einzelfall, ob die weiteren Folgen auch anderer Verfahren das Gewicht des vorliegend abzuurteilenden Falles tatsächlich so erhöhen, dass die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12, NStZ-RR 2012, 214; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2000 - 2 Ws 282/00, NStZ-RR 2001, 52: Straferwartung von 6 Monaten + Widerruf von 6 Monaten reicht alleine nicht; keine starre Grenze; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls).
  • OLG Jena, 02.03.2005 - 1 Ss 18/05

    Notwendige Verteidigung eines Angeklagten aufgrund der besonderen Schwere der

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  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 3 Ss 246/06

    Pflichtverteidiger; Beirodung; Voraussetzungen; Schwere der Tat;

    Eine Straferwartung von einem Jahr ist nicht als starre Grenze anzusehen; vielmehr hängt die Frage, ob ein Verteidiger zu bestellen ist, auch von der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, seiner Persönlichkeit und den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2000 - 2 Ws 282/00 = NStZ-RR 2001, 52).
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