Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 15.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.11.2005 - 2 Ws 283/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,59910
OLG Nürnberg, 09.11.2005 - 2 Ws 283/05 (https://dejure.org/2005,59910)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.11.2005 - 2 Ws 283/05 (https://dejure.org/2005,59910)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. November 2005 - 2 Ws 283/05 (https://dejure.org/2005,59910)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung jeglichen

    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 9. November 2005 - 2 Ws 283/05 -,.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 9. November 2005 - 2 Ws 283/05 - wird damit gegenstandslos.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 283/05, 2 Ws 284/05, 2 Ws 286/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29320
OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 283/05, 2 Ws 284/05, 2 Ws 286/05 (https://dejure.org/2005,29320)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2005 - 2 Ws 283/05, 2 Ws 284/05, 2 Ws 286/05 (https://dejure.org/2005,29320)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 283/05, 2 Ws 284/05, 2 Ws 286/05 (https://dejure.org/2005,29320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 283/05
    Bei der genannten Vorschrift handelt es sich um eine Sollvorschrift, die keine unabdingbare Verpflichtung enthält (zu vgl. BGH, NStZ 1992, 201 [202]; Karlsruher Kommentar (- Laufhütte), StPO, 5. Auflage, § 142 Rn. 8).
  • OLG Celle, 17.09.1987 - 3 Ws 239/87
    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 283/05
    "Zwar ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers mangels Beschwer grundsätzlich der Anfechtung entzogen (zu vgl. Senat, StV 1989, 241 [242]; OLG Celle, StV 1988, 100; NStZ 1988, 39).
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 223/05

    Strafrecht - Rechtsmittel gegen Abtrennung und Aussetzung während laufender

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 283/05
    Wegen des Sachverhalts wird auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren 2 Ws 223-224/05 und 232/05 verwiesen.
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 280/05

    Entpflichten eines Verteidigers

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 283/05
    Ergänzend ist in Hinblick auf die teilweise Aufhebung der Anordnung vom 13.05.2005 ( in dem Verfahren 2 Ws 280-282/05) anzumerken, dass der Senat es trotz der Aufhebung der Entpflichtung nach wie vor zur Verfahrenssicherung für geboten hält, die Bestellung der weiteren Pflichtverteidiger aufrechtzuerhalten.
  • OLG Celle, 18.12.1987 - 3 Ws 570/87
    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 283/05
    "Zwar ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers mangels Beschwer grundsätzlich der Anfechtung entzogen (zu vgl. Senat, StV 1989, 241 [242]; OLG Celle, StV 1988, 100; NStZ 1988, 39).
  • OLG Köln, 15.07.1988 - 2 Ws 340/88

    Strafprozeßrecht: Anfechtbarkeit der Entscheidung über

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 283/05
    "Zwar ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers mangels Beschwer grundsätzlich der Anfechtung entzogen (zu vgl. Senat, StV 1989, 241 [242]; OLG Celle, StV 1988, 100; NStZ 1988, 39).
  • BGH, 15.11.2022 - StB 51/22

    Notwendige Verteidigung (Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

    Denn durch die Bestellung eines Pflichtverteidigers als solche ist ein Beschuldigter im Regelfall nicht beschwert; er kann diese daher grundsätzlich nicht anfechten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98, NJW 1998, 2205; OLG Celle, Beschluss vom 17. September 1987 - 3 Ws 239/87, NStZ 1988, 39; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 283/05, juris Rn. 6; KK-StPO/Willnow, 8. Aufl., § 141 Rn. 13).

    Eine Beschwer durch eine - wie hier - von Rechts wegen erforderliche Pflichtverteidigerbestellung für einen bislang unverteidigten Beschuldigten kommt zwar ausnahmsweise in Betracht, wenn der bestellte Verteidiger wegen mangelnder Eignung oder wegen Interessengegensatzes unfähig erscheint, die Verteidigung ordnungsgemäß zu führen, oder der Beschuldigte in seinem Recht auf Bezeichnung des zu bestellenden Verteidigers und dessen Beiordnung aus § 142 Abs. 5 Satz 1 und 3 StPO betroffen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17. September 1987 - 3 Ws 239/87, NStZ 1988, 39; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 283/05, juris Rn. 6).

  • BGH, 15.08.2023 - StB 28/23

    Verwerfung des Antrags eines Beschuldigten auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Eine Beschwer durch eine Pflichtverteidigerbestellung kommt zwar ausnahmsweise in Betracht, wenn der bestellte Verteidiger wegen mangelnder Eignung oder Interessengegensatzes unfähig erscheint, die Verteidigung ordnungsgemäß zu führen, oder der Beschuldigte in seinem Recht auf Bezeichnung des zu bestellenden Verteidigers und dessen Beiordnung aus § 142 Abs. 5 Satz 1 und 3 StPO betroffen ist (BGH, Beschlüsse vom 15. November 2022 - StB 51/22, NStZ 2023, 115 Rn. 5 mwN; vom 3. Mai 2023 - StB 21/23, juris Rn. 3; OLG Celle, Beschluss vom 17. September 1987 - 3 Ws 239/87, NStZ 1988, 39; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 283/05 u.a., juris Rn. 6).
  • LG Köln, 13.08.2015 - 105 Qs 177/15

    Sicherungspflichtverteidiger, Beiordnung

    Zwar ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers mangels Beschwer grundsätzlich der Anfechtung entzogen (KK zur StPO 7. Auflage § 141 Rdn. 13; Meyer-Goßner StPO § 141 Rdn. 9; OLG Köln Beschluss vom 15.07.2005 2 Ws 283/05).
  • OLG Köln, 23.08.2005 - 2 Ws 394/05

    Beschränkung einer Pflichtverteidigerbestellung; Rechtsmittel gegen die Rücknahme

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  • OLG Köln, 23.08.2005 - 2 Ws 354/05

    Beschränkung der Pflichtverteidigerbestellung; Anspruch auf Bestellung eines

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