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   OLG Köln, 07.05.2010 - 2 Ws 283/10   

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https://dejure.org/2010,21882
OLG Köln, 07.05.2010 - 2 Ws 283/10 (https://dejure.org/2010,21882)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.05.2010 - 2 Ws 283/10 (https://dejure.org/2010,21882)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2010 - 2 Ws 283/10 (https://dejure.org/2010,21882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung einer Beschwerdeentscheidung im Verfahren über den Widerruf der Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 310 Abs. 1
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung einer Beschwerdeentscheidung im Verfahren über den Widerruf der Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 01. Februar 2011 - 2 Ws 327/10 - m.w.N., Senatsbeschluss vom 11. November 2010 - 2 Ws 301/10 m.w.N. und Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ws 283/10; Thüring. OLG, NStZ-RR 2010, 189 f; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283; KG, JR 1988, 295 (296); OLG Düsseldorf, StV 1995, 539; …
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 01. Februar 2011 - 2 Ws 327/10 - m.w.N., Senatsbeschluss vom 11. November 2010 - 2 Ws 301/10 m.w.N. und Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ws 283/10; Thüring. OLG, NStZ-RR 2010, 189 f; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283; KG, JR 1988, 295 (296); OLG Düsseldorf, StV 1995, 539; …
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