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   OLG Düsseldorf, 27.07.1981 - 2 Ws 289/81   

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https://dejure.org/1981,1833
OLG Düsseldorf, 27.07.1981 - 2 Ws 289/81 (https://dejure.org/1981,1833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.07.1981 - 2 Ws 289/81 (https://dejure.org/1981,1833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juli 1981 - 2 Ws 289/81 (https://dejure.org/1981,1833)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2133
  • MDR 1981, 1037
  • NStZ 1981, 402
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 04.03.2021 - 1 Ws 53/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Verwertungsverbot von Beweismitteln bei

    Jedoch umfasst die gerichtliche Anordnung der Freiheitsentziehung durch eine rechtskräftige Entscheidung alle Maßnahmen gegen den Verurteilten, die zur Verwirklichung des Strafausspruchs notwendig werden, mithin auch die Durchsuchung der Wohnung zwecks Ergreifung des - der Ladung zum Strafantritt nicht folgenden - Beschuldigten auf der Grundlage eines durch die Staatsanwaltschaft erlassenen Vollstreckungshaftbefehls; einer gesonderten richterlichen Durchsuchungsanordnung bedarf es insoweit nicht (vgl. OLG Düsseldorf, 2 Ws 289/81 v. 27.07.1981 - NJW 1981, 2133 ; OLG Frankfurt, 3 Ws 62/63 v. 26.11.1963 - NJW 1964, 785 ; KK-StPO/Bruns, 8. Auflage 2019, § 105 Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 63. Auflage 2020, § 457 Rn. 11; a.A. KK-StPO/Appl, 8. Auflage 2019, § 457 Rn. 11; Löwe-Rosenberg, StPO , 26. Auflage 2010, § 457 Rn. 22 ff.).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2013 - 1 Ws 178/13

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für die Entscheidung

    Hinsichtlich der Entscheidungen, die gegebenenfalls noch nach Eintritt der Rechtskraft zu treffen waren, wurde überwiegend das Gericht des ersten Rechtszugs für zuständig gehalten (OLG Düsseldorf, NJW 1981, 2133, 2134; KK-Nack, StPO, 6. Aufl., § 98 Rn. 8; § 111f Rn. 7; LR-Schäfer, a.a.O., § 98 Rn. 12), teilweise wurde auch eine Zuständigkeit des letztentscheidenden Tatrichters bejaht (vgl. KK-Nack, a.a.O., § 111e Rn. 17; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 111e Rn. 6).
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