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   OLG Nürnberg, 24.05.2007 - 2 Ws 299/07   

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https://dejure.org/2007,29682
OLG Nürnberg, 24.05.2007 - 2 Ws 299/07 (https://dejure.org/2007,29682)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.05.2007 - 2 Ws 299/07 (https://dejure.org/2007,29682)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 2 Ws 299/07 (https://dejure.org/2007,29682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Genehmigung eines Flachbildschirmgerätes; Bestimmung des "angemessenen Umfanges" im Sinne des § 70 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG); Ablehnung eines Antrags auf Genehmigung eines Flachbildschirmfernsehgeräts wegen Gefährdung der ...

  • Judicialis

    StVollzG § 70

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 345
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.11.1982 - 7 Vollz (Ws) 149/82
    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.05.2007 - 2 Ws 299/07
    Die Strafvollstreckungskammer weicht mit der vorliegenden Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ab, wonach bei der Bestimmung des "angemessenen Umfanges" im Sinne des § 70 Abs. 1 StVollzG auch der Wert eines Gegenstandes mit zu berücksichtigen ist (OLG Hamm ZfStrVo 1983, 251; 1988, 373; KG NStZ 1984, 48; OLG Nürnberg Beschluss vom 22.01.2002 - Ws 66/02).

    Im Rahmen der Angemessenheit ist dabei immer zu prüfen, ob die Gegenstände, die in die Hafträume hineinkommen sollen, aus Gründen sozialer Gleichbehandlung hinsichtlich ihres Wertes noch in einem vertretbaren Verhältnis zu dem Besitzstand des Durchschnittsinsassen stehen (so auch OLG Hamm ZfStrVo 1983, 251; 1988, 373; KG NStZ 1984, 48; OLG Nürnberg Beschluss vom 09.07.2002 - Ws 420/02; Schwind/Böhm/Jehle StVollzG § 70 Rn. 5; Arloth/Lückemann StVollzG § 70 Rn. 2).

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 1 Ws 500/04

    Strafvollzug: Voraussetzungen der Genehmigung des Besitzes und der Nutzung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.05.2007 - 2 Ws 299/07
    Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 25.01.2006 (NStZ-RR 2006, 155), in der lediglich ausgesprochen wurde, dass dem Strafgefangenen grundsätzlich ein Anspruch auf Besitz und Genehmigung eines Flachbildschirmfernsehgerätes zustehe, wobei die Auswahl dadurch begrenzt werde, dass dies nicht zu einer Gefährdung des Ziels des Vollzugs oder der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt führen dürfe.
  • VerfGH Bayern, 22.07.2015 - 84-VI-14

    Fernsehgerät in Haftraum

    Auch habe das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Verfahren aus dem Jahr 2006, in dem es ebenfalls um die Frage gegangen sei, inwieweit Geräte neuer Bauart die Sicherheit der Anstalt gefährden könnten, eine Rechtsbeschwerde der Vollzugsanstalt für zulässig gehalten (Beschluss vom 24. Mai 2007 Az. 2 Ws 299/07); im vorliegenden Verfahren lege das Oberlandesgericht bei ihm als Strafgefangenem grundlos einen unterschiedlichen Maßstab an und handle damit willkürlich.

    In dem vom Beschwerdeführer angeführten Fall, welcher der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 24. Mai 2007 (Az. 2 Ws 299/07) zugrunde lag, hat das Oberlandesgericht dagegen die Rechtsbeschwerde zugelassen, weil die Strafvollstreckungskammer von einer bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung abgewichen war.

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