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   OLG Celle, 02.03.2015 - 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15   

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https://dejure.org/2015,14793
OLG Celle, 02.03.2015 - 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15 (https://dejure.org/2015,14793)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.03.2015 - 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15 (https://dejure.org/2015,14793)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. März 2015 - 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15 (https://dejure.org/2015,14793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 64; StGB § 67 Abs. 5 S. 2; StGB § 67c Abs. 2 S. 5
    Rechtsgrundlage für die Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Therapieende; Kein Eintritt der Führungsaufsicht nach Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage für die Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Therapieende; Kein Eintritt der Führungsaufsicht nach Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vollstreckungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsgrundlage für die Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Therapieende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 47
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 28.01.2005 - 2 Ws 6/05

    Maßregelvollstreckung: Erledigterklärung der Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.2015 - 2 Ws 16/15
    Rechtsgrundlage für die Erledigungserklärung ist bei erfolgreichem Therapieabschluss die Vorschrift des § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB in analoger Anwendung (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.01.2005, Az.: 2 Ws 6/05 m.w.N.), so dass - auch unter Berücksichtigung der Begründung des Rechtsmittels - gegen die insoweit zutreffende und rechtsfehlerfreie Entscheidung der Strafvollstreckungskammer nichts zu erinnern ist.

    Diese Vorschrift sieht in Abs. 3 aber zwingend die gemeinsame Entscheidung über alle noch zur Vollstreckung anstehenden Strafreste vor, denn die Prognose im Sinne des § 57 Abs. 1 StGB kann nur einheitlich getroffen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.01.2005, Az.: 2 Ws 6/05 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 04.04.1996 - 1 Ws 84/96
    Auszug aus OLG Celle, 02.03.2015 - 2 Ws 16/15
    Denn die Vorschrift des § 454 b StPO gilt auch, wenn Verurteilungen zu Freiheitsstrafen mit solchen zusammentreffen, bei denen neben der Strafe eine freiheitsentziehende Maßregel der Sicherung und Besserung verhängt worden war (OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 124 f.).
  • OLG München, 11.01.2013 - 1 Ws 1109/12
    Auszug aus OLG Celle, 02.03.2015 - 2 Ws 16/15
    2.) Nach einer solchen Erledigterklärung analog § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB tritt jedoch keine Führungsaufsicht ein (vgl. OLG München, Beschluss vom 11.01.2013, Az.: 1 Ws 1109/12; Pollähne, R & P 2006, 44), so dass der angefochtene Beschluss insoweit (Ziffern 3.) bis 7.)) aufzuheben war.
  • KG, 25.09.2000 - 5 Ws 538/00

    Begriff der "Umstände in der Person"

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.2015 - 2 Ws 16/15
    Die Verlegung in den Strafvollzug ist vor allem dann sachdienlich und angezeigt, wenn neben der Unterbringung nach § 64 StGB eine mehrjährige Freiheitsstrafe verhängt worden und nach Erreichung des Zwecks der Maßregel noch ein Großteil zu vollstrecken ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25.09.2000, Az.: 5 Ws 538/00).
  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 4 Ws 372/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erledigung; Anordnung des Vollzugs der

    Es handelt sich um eine Vorschrift, die die Art des Vollzuges, nicht hingegen den Rechtscharakter desselben betrifft (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2013 - 2 Ws 576-577/13 - juris; i.E. ebenso: OLG Celle, Beschl. v 02.03.2015 - 2 Ws 16/15 - juris; OLG Koblenz - 2 Strafsenat - NStZ-RR 2011, 387; LG Görlitz, Beschl. v. 06.09.2012 - 7 StVK 93/12 - juris; offen gelassen in: OLG Koblenz - 2 Strafsenat - Beschl. v. 28.01.2016 - 2 Ws 22/16).
  • KG, 09.09.2020 - 5 Ws 138/20

    Verhältnis von nachträglicher Gesamtstrafenbildung und Reststrafenaussetzung

    c) Eine Reststrafenaussetzung könnte danach nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt wäre, dass die Persönlichkeitsmängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, dass die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (std. Rspr., vgl. KG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 30-31/15 - m.w.N.).

    Sie sagt indes nichts darüber aus, ob dies - worauf es allein ankommt - zu einer Behebung der tatursächlichen charakterlichen Mängel des Verurteilten geführt hat oder sonst der Begehung neuer Taten entgegensteht (Senat, Beschluss vom 8. November 2000 - 1 AR 1284/00 - 5 Ws 730/00 - juris Rn. 6, m.w.N.; KG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 30-31/15 - m.w.N.).

  • OLG Hamm, 20.12.2017 - 3 Ws 396/17

    Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug nach 33 Jahren Dauer und fehlender

    Der Senat hält die wohl überwiegende Auffassung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017 - III-4 Ws 372/16, juris; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2015 - 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011 - 2 Ws 150/11, juris) für zutreffend.
  • OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17

    Voraussetzungen für die Vollstreckung des Strafrestes im Maßregelvollzug nach

    Andere Obergerichte hingegen halten § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB für anwendbar (OLG Hamm, Beschl. vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16, 4 Ws 372/16 ; OLG Celle, Beschl. vom 02. März 2015, 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschl. vom 04. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der

    Wie bereits in der Entscheidung 2 Ws 464/15 vom 7. September 2015 kann auch hier offen bleiben, ob der Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. 1 Ws 91/15 v. 09.03.2015, Rn. 6 f. n. juris) und des Kammergerichts (Beschl. 2 Ws 77/14 v. 18.03.2014 - Rn. 6 ff. n. juris; 5 Ws 811/97 v. 07.04.1998 - Rn. 5 n. juris) zu folgen ist, wonach bei jedweder Erledigung einer Maßregel ein Verbleib des Verurteilten in der Maßregelvollzugseinrichtung ausscheidet, wenn ein Strafrest aus demselben Erkenntnis nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, oder ob § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB unmittelbar oder wenigstens analog auch bei Erledigung der Maßregel nach § 63 oder § 64 StGB anwendbar ist (vgl. Senat, 2 Ws 150/11 v. 04.02.2011 - NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, 2 Ws 576-577/13 v. 12.12.2013 - NStZ-RR 2014, 62 ; OLG Celle, 2 Ws 16/15 v. 02.03.2015 - Rn. 32 ff. n. juris; Fischer, StGB, 63. Aufl. § 67d Rn. 24).
  • OLG Hamm, 22.10.2018 - 3 Ws 170/18

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab;

    Der Senat hält indes die wohl überwiegende Auffassung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2015, 2 Ws 16/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris) für zutreffend.
  • OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17

    Vollstreckung eines nach Erledigung der Maßregel verbleibenden Strafrestes

    Andere Obergerichte hingegen halten § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB für anwendbar (OLG Hamm, Beschl. vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16, 4 Ws 372/16 ; OLG Celle, Beschl. vom 02. März 2015, 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15; OLG Düsseldorf, Beschl. vom.
  • OLG Hamm, 20.11.2018 - 3 Ws 388/18

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterbringung von mehr als

    Der Senat hält indes die wohl überwiegende Auffassung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2015, 2 Ws 16/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris) für zutreffend.
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 3 Ws 472/17

    Verhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Der Senat hält indes die wohl überwiegende Auffassung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2015, 2 Ws 16/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris) für zutreffend.
  • OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
    Der Senat teilt die schon früher von der Strafvollstreckungskammer vertretene Ansicht (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - Az.: I StVK 246/11 -, juris), dass in Fällen, in welchen die Diagnose zwar grundsätzlich die Fortdauer der Unterbringung indiziert, diese aber (nur) aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten beendet werden muss, die im Maßregelvollzug bereits erreichten (durchaus nur geringen) Erfolge nicht wieder in Frage gestellt werden (vgl. BT-Drs. 16/1110, S. 17) und zugleich dem allgemeinen Vollzugsprinzip entsprochen werden soll, die Anstalten so wenig wie möglich zu wechseln (Schöch in: Leipziger Kommentar, 12. Auflage, § 67 Rdnr. 52; sehr eingehend zu der Problematik: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III - 2 Ws 576 - 577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; wie hier: OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 2 Ws 150/11 - [= NStZ-RR 2011, 387]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 576-577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2015 - 2 Ws 16/15 - juris; Fischer, StGB, 64. Aufl. § 67d Rdnr. 24; offen gelassen: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris; anderer Ansicht.: OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris [= RuP 2015, 167f.]; KG Beschluss vom 18.März 2014 - 2 Ws 77/14 -, juris; Beschluss vom 07. April 1997 - 5 Ws 811/97 -, juris; kritisch zum Ganzen: Pollähne in: NK-StGB, 4. Aufl., § 67 Rn. 28).
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