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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.07.2009 - 2 Ws 303/09   

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https://dejure.org/2009,14033
OLG Köln, 08.07.2009 - 2 Ws 303/09 (https://dejure.org/2009,14033)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.07.2009 - 2 Ws 303/09 (https://dejure.org/2009,14033)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 2 Ws 303/09 (https://dejure.org/2009,14033)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 259
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2009 - 2 Ws 303/09
    Bei erheblichen Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot kann es - auch vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist des § 121 StPO - die Aufhebung des Haftbefehls erfordern ( BVerfG NJW 2005, 3485; NJW 2006, 672; StV 2006, 251; StV 2007, 366).
  • BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1919/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung -

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2009 - 2 Ws 303/09
    Das BVerfG hat in seiner Rechtsprechung (zu § 121 StPO) immer wieder daraufhingewiesen, dass es Sache des Staates ist, in Erfüllung der Justizgewährungspflicht für eine ausreichende personelle Ausstattung der mit Haftsachen befaßten Gerichte zu sorgen, damit insbesondere Haftsachen in angemessener Zeit verhandelt werden können (BVerfG NStZ 1994, 93 und 553; NStZ 2006, 668; ebenso die Rechtsprechung des BGH, vgl. BGHSt 38, 43).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2009 - 2 Ws 303/09
    Bei erheblichen Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot kann es - auch vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist des § 121 StPO - die Aufhebung des Haftbefehls erfordern ( BVerfG NJW 2005, 3485; NJW 2006, 672; StV 2006, 251; StV 2007, 366).
  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05

    Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2009 - 2 Ws 303/09
    Bei erheblichen Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot kann es - auch vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist des § 121 StPO - die Aufhebung des Haftbefehls erfordern ( BVerfG NJW 2005, 3485; NJW 2006, 672; StV 2006, 251; StV 2007, 366).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2009 - 2 Ws 303/09
    Bei erheblichen Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot kann es - auch vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist des § 121 StPO - die Aufhebung des Haftbefehls erfordern ( BVerfG NJW 2005, 3485; NJW 2006, 672; StV 2006, 251; StV 2007, 366).
  • BGH, 23.07.1991 - 3 StE 6/91

    Keine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bei nicht nur kurzfristiger

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2009 - 2 Ws 303/09
    Das BVerfG hat in seiner Rechtsprechung (zu § 121 StPO) immer wieder daraufhingewiesen, dass es Sache des Staates ist, in Erfüllung der Justizgewährungspflicht für eine ausreichende personelle Ausstattung der mit Haftsachen befaßten Gerichte zu sorgen, damit insbesondere Haftsachen in angemessener Zeit verhandelt werden können (BVerfG NStZ 1994, 93 und 553; NStZ 2006, 668; ebenso die Rechtsprechung des BGH, vgl. BGHSt 38, 43).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.11.2009 - 2 Ws 303/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34675
OLG Hamm, 17.11.2009 - 2 Ws 303/09 (https://dejure.org/2009,34675)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.11.2009 - 2 Ws 303/09 (https://dejure.org/2009,34675)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. November 2009 - 2 Ws 303/09 (https://dejure.org/2009,34675)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09

    Berufungshauptverhandlung; Ausbleiben; Verwerfung; Wartezeit; Begründung;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2009 - 2 Ws 303/09
    Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, das Berufungsgericht habe die Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden Entschuldigung verkannt oder seine Aufklärungspflicht verletzt, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 2009 - 2 Ss 52/09 - und vom 8. Oktober 2007 - 2 Ss 385/07 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.04.1999 - 4 Ws 94/99

    Berufung, Berufungshauptverhandlung, genügende Entschuldigung, Frist, neue

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2009 - 2 Ws 303/09
    Nach Fristablauf kann der Tatsachenvortrag allenfalls verdeutlicht oder ergänzt werden (zu vgl. Senatsbeschluss vom 18.09.2001 - 2 Ss 233/01 - m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 06.04.1999 - 4 Ws 94/99 -).
  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 2 Ss 385/07

    Berufungsverwerfung; Verfahrensrüge; Begründung; Anforderungen; Wartezeit

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2009 - 2 Ws 303/09
    Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, das Berufungsgericht habe die Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden Entschuldigung verkannt oder seine Aufklärungspflicht verletzt, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 2009 - 2 Ss 52/09 - und vom 8. Oktober 2007 - 2 Ss 385/07 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.07.2010 - 2 RVs 34/10

    Verwerfungsurteil, Begründung, Revision

    An die Zulässigkeit dieser Rüge, das Berufungsgericht habe die Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden Entschuldigung verkannt, werden zwar keine strengen Anforderungen gestellt (zu vgl. OLG Köln, StV 1989, 53) und die Rüge kann auch in dem gleichzeitig mit der Revision geltend gemachten Wiedereinsetzungsantrag enthalten sein (zu vgl. Senatsbeschluss v. 17.11.2009 - 2 Ws 303/09 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 5 RVs 91/10

    Berufungsverwerfung, Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachung, Revision, Begründung,

    Nach Fristablauf kann der Tatsachenvortrag allenfalls verdeutlicht oder ergänzt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.11.2009 - 2 Ws 303/09 - m.w.N.).
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