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   OLG Hamm, 03.02.2005 - 2 Ws 306/04   

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https://dejure.org/2005,6111
OLG Hamm, 03.02.2005 - 2 Ws 306/04 (https://dejure.org/2005,6111)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.02.2005 - 2 Ws 306/04 (https://dejure.org/2005,6111)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 2 Ws 306/04 (https://dejure.org/2005,6111)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbehelf gegen die Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung; Anwendbarkeit der Vorschriften des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG); Anwendungsbereich des § 61 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und ...

  • Burhoff online

    Beschwerdewert in Übergangsfällen

  • Judicialis

    RVG § 33; ; RVG § 56; ; RVG § 61; ; BRAGO § 98

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33; RVG § 56; RVG § 61; BRAGO § 98
    Verfahrensvorschriften im Beschwerdeverfahren über Vergütungsfestsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtswälte - RVG auf BRAGO-Beschwerdeverfahren anwendbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bochum - StVK L 920/03
  • OLG Hamm, 03.02.2005 - 2 Ws 306/04

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 390
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 23.03.2004 - 12 W 22/04

    Voraussetzungen für Entstehung der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2005 - 2 Ws 306/04
    Da sich das "Verfahren über ein Rechtsmittel" in erster Linie nach der jeweiligen Verfahrensordnung (ZPO, FGG, StPO) richtet, ist die Annahme naheliegend, dass mit § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG gerade auch die im RVG geregelten Rechtsmittel gemeint sind (so auch OLG Dresden, JurBüro 2004, 593).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

    Dessen hätte es umso mehr bedurft, als die Anwendbarkeit der Verfahrensvorschriften der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in Altfällen gemäß § 61 RVG in Rechtsprechung und Literatur nicht einhellig beurteilt wird (für Anwendung des RVG: KG, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 Ws 164/09 - Schneider, AGS 2004, 221; offen gelassen von OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2005 - 2 Ws 306/04 - implizit offengelassen von BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - IX ZR 53/07 - juris Rn. 16; für Anwendung der BRAGO: FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 4 KO 554/08 - OLG Thüringen, Beschluss vom 25. November 2005 - 1 Ws 223/05 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 01.07.2007 - 8 W 95/07

    Sofortige Beschwerde bei Unterschreitung des Beschwerdewertes von 200 Euro

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05

    Strafprozessrecht: Stillschweigende Inanspruchnahme als Pflichtverteidiger

    Damit bestimmt sie nicht nur die konkret einschlägigen Vergütungstatbestände (Madert/v.Eicken, RVG , 17. Aufl., § 61 , Rdnr. 1; Gott-lieb/Mümmler, RVG , Stichw. Übergangsregelung), sondern auch das deren Festsetzung dienende Verfahren (KG, Beschluss vom 13.09.2005, 3 Ws 383/05; OLG Köln AGS 2005, 405 ); Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG herleiten, der lediglich die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren regelt (a.A. insoweit OLG Hamm RVGreport 2005, 221, 222, jew.zit.n.juris; LAG Bremen JurBüro 2005, 95, 96) .
  • OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 223/05

    Pflichtverteidigung

    Damit bestimmt sie nicht nur die konkret einschlägigen Vergütungstatbestände ( Madert/v.Eicken, RVG , 17. Aufl., § 61 , Rdnr. 1; Gottlieb/Mümmler, RVG , Stichw. Übergangsregelung), sondern auch das deren Festsetzung dienende Verfahren (KG, Beschluss vom 13.09.2005, 3 Ws 383/05; OLG Köln, AGS 2005, 405 ); Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG herleiten, der lediglich die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren regelt (a.A. insoweit OLG Hamm, RVGreport 2005, 221, 222, jew.zit.n.juris; LAG Bremen, JurBüro 2005, 95, 96).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ws 43/05

    Rücknahme der Revision; Höhe der gesetzlichen Gebühren des Pflichtverteidigers

    Ob für das aus dem Vergütungsfestsetzungsverfahren hervorgegangene vorliegende Beschwerdeverfahren die Verfahrensvorschriften der neuen §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 bis 8 RVG maßgeblich sind oder die - wesensgleiche - Vorschrift des § 98 Abs. 3 BRAGO, kann letztlich dahinstehen, weil in jedem Fall dasselbe Ergebnis erreicht würde (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 03. Februar 2005 in 2 Ws 306/04).
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