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   OLG Köln, 10.06.2011 - III-2 Ws 313/11, III-2 Ws 315/11, 2 Ws 313/11, 2 Ws 315/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16858
OLG Köln, 10.06.2011 - III-2 Ws 313/11, III-2 Ws 315/11, 2 Ws 313/11, 2 Ws 315/11 (https://dejure.org/2011,16858)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.2011 - III-2 Ws 313/11, III-2 Ws 315/11, 2 Ws 313/11, 2 Ws 315/11 (https://dejure.org/2011,16858)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - III-2 Ws 313/11, III-2 Ws 315/11, 2 Ws 313/11, 2 Ws 315/11 (https://dejure.org/2011,16858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwesenheitsrecht des Verteidigers eines Mitbeschuldigten bei Vernehmungen eines anderen Beschuldigten in dessen Haftprüfungstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 118; StPO § 118a
    Haftprüfung; Anwesenheitsrecht des Verteidigers eines Mitbeschuldigten bei Vernehmungen eines anderen Beschuldigten in dessen Haftprüfungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vernehmung eines Mitbeschuldigten - Anwesenheitsrecht des Verteidigers?

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1240
  • NStZ 2012, 174
  • StV 2012, 353
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00

    Anwesenheitsrecht des Beschuldigten oder seines Verteidiger bei Vernehmung des

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11
    Die Auffassung, nach der dem Verteidiger eines Mitbeschuldigten kein Anwesenheitsrecht bei Vernehmungen eines anderen Beschuldigten zusteht, hat der BGH in der Entscheidung BGHSt 42, 391 ausdrücklich auch für Vernehmungen im Haftprüfungsverfahren gem. §§ 115 Abs. 3, 118 a Abs. 1 StPO vertreten und hieran in der in StV 2002, 584 veröffentlichten Entscheidung festgehalten.

    Artikel 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK und Artikel 14 Abs. 3 Buchst. e IPBPR garantieren das Fragerecht nur bei Fragen an den Belastungszeugen und nicht bei solchen an den Mitbeschuldigten (vgl BGH StV 2002, 584).

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11
    Die Auffassung, nach der dem Verteidiger eines Mitbeschuldigten kein Anwesenheitsrecht bei Vernehmungen eines anderen Beschuldigten zusteht, hat der BGH in der Entscheidung BGHSt 42, 391 ausdrücklich auch für Vernehmungen im Haftprüfungsverfahren gem. §§ 115 Abs. 3, 118 a Abs. 1 StPO vertreten und hieran in der in StV 2002, 584 veröffentlichten Entscheidung festgehalten.
  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11
    Diese Auffassung ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, vgl für die gleich gelagerte Fragestellung des Anwesenheitsrechts bei der richterlichen Vernehmung des Beschuldigten nach § 168 c Abs. 2 StPO: BVerfGE 96, 68 , und NJW 2007, 204.
  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11
    Diese Auffassung ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, vgl für die gleich gelagerte Fragestellung des Anwesenheitsrechts bei der richterlichen Vernehmung des Beschuldigten nach § 168 c Abs. 2 StPO: BVerfGE 96, 68 , und NJW 2007, 204.
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11
    Eine Maßnahme, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann, ist daher grundsätzlich nicht anfechtbar (BGH, NJW 1973, 2035; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, vor § 296 Rdnr. 17).
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