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   OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/2000, 2 Ws 313/00   

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https://dejure.org/2000,6213
OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/2000, 2 Ws 313/00 (https://dejure.org/2000,6213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.2000 - 2 Ws 313/2000, 2 Ws 313/00 (https://dejure.org/2000,6213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 2000 - 2 Ws 313/2000, 2 Ws 313/00 (https://dejure.org/2000,6213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Anordnung der Unterbringung zur Erstattung eines Gutachtens, Anforderungen an Beschluss, Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Beschluss; Unterbringung von Angeklagten; Beobachtung; Sachverständigengutachten; Schuldfähigkeit

  • Judicialis

    StPO § 81; ; StGB § 20; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21; StPO § 81
    Anordnung der Unterbringung zur Erstattung eines Gutachtens; Anforderungen an Beschluss; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.1972 - 2 Ws 194/72

    Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/00
    Die Unterbringung gem. § 81 StPO darf nur dann angeordnet werden, wenn sie unerlässlich ist (BVerfG NJW 1963, 2368, 2370; BVerfG StV 1995, 617), wenn also der psychische Zustand des Beschuldigten anders nicht beurteilt werden kann (Karlsruhe NJW 1973, 573).

    Dem angefochtenen Beschluss sind jedoch irgendwelche Gründe, weshalb die Unterbringung der Beschuldigten zur Begutachtung unerlässlich ist, nicht zu entnehmen (zu vgl. OLG Frankfurt StV 1986, 51; OLG Karlsruhe NJW 1973, 573).

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/00
    Die Unterbringung gem. § 81 StPO darf nur dann angeordnet werden, wenn sie unerlässlich ist (BVerfG NJW 1963, 2368, 2370; BVerfG StV 1995, 617), wenn also der psychische Zustand des Beschuldigten anders nicht beurteilt werden kann (Karlsruhe NJW 1973, 573).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 2 BvR 1509/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Unterbringung zur Vorbereitung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/00
    Die Unterbringung gem. § 81 StPO darf nur dann angeordnet werden, wenn sie unerlässlich ist (BVerfG NJW 1963, 2368, 2370; BVerfG StV 1995, 617), wenn also der psychische Zustand des Beschuldigten anders nicht beurteilt werden kann (Karlsruhe NJW 1973, 573).
  • OLG Frankfurt, 18.07.1985 - 3 Ws 597/85
    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/00
    Dem angefochtenen Beschluss sind jedoch irgendwelche Gründe, weshalb die Unterbringung der Beschuldigten zur Begutachtung unerlässlich ist, nicht zu entnehmen (zu vgl. OLG Frankfurt StV 1986, 51; OLG Karlsruhe NJW 1973, 573).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.1993 - 2 Ws 99/93

    Einladung zur Untersuchung; Sachverständiger; Bestellung vom Gericht;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/00
    Sie ist insbesondere unzulässig, wenn der Sachverständige durch ambulante Untersuchungen ein genügend sicheres Bild gewinnen kann (OLG Düsseldorf, StV 1993, 571; OLG Frankfurt StV 1996, 51).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Unabhängig davon, ob diese Vorschrift hier anwendbar ist, müsste auch eine auf § 119 StPO gestützte Maßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip strikt beachten (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ), insbesondere unerlässlich sein, das heißt, ohne sie müsste die Schuldfähigkeit nicht beurteilt werden können (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94 -, StV 1995, S. 617 ; der Forderung nach der Unerlässlichkeit der Maßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind fachgerichtliche Rechtsprechung und Schrifttum gefolgt, vgl. OLG Frankfurt a. M., StV 1986, S. 51; OLG Hamm, StV 2001, S. 156; LG Zweibrücken, StV 1997, S. 347; NJW 1997, S. 70; Dahs in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Auflage, § 81, Rn. 13; Kleinkecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 81, Rn. 7 f.; Senge in: Karlsruher Kommentar, 4. Auflage, § 81, Rn. 6).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    Im Gegensatz dazu hält die ältere Rechtsprechung den Betreuer, insbesondere bei einem Behördenangelegenheiten umfassenden Aufgabenkreis, für rechtsmittelbefugt (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27. Januar 1993 - 1 Ws 461/92, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 1995 - 1 Ws 516/95, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2000 - 2 Ws 313/00, juris; KG Berlin, Beschluss vom 21. März 2001 - 1 AR 239/01, juris).
  • OLG Hamm, 03.05.2007 - 4 Ws 209/07

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,

    Soweit der hiesige 2. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 30. November 2000 - 2 Ws 313/00 - möglicherweise eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, ist diese jedenfalls nicht näher begründet worden.
  • KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12

    Anhörung des Sachverständigen und Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung bei

    Den an diese Anhörung zu stellenden Anforderungen ist nur genügt, wenn der Sachverständige grundsätzlich nach persönlicher Untersuchung des Beschuldigten ein schriftliches Gutachten erstattet, in dem er zur Unerlässlichkeit der stationären Einweisung und deren voraussichtlicher Dauer Stellung nimmt (vgl. KG, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 5 Ws 530/02 - Senat, Beschluss vom 16. Mai 2008 - 4 Ws 43/08 - OLG Hamm StraFo 2002, 164; OLG Jena RuP 2008, 58; OLG Stuttgart StV 2004, 582; OLG Köln, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 2 Ws 29-30/09 - [juris]; siehe schon OLG Düsseldorf StV 1993, 571 mit zahlr.
  • OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09

    Verfahrensvoraussetzungen für eine Unterbringung zur Beobachtung

    Die danach für die Unterbringungsanordnung erforderliche vorherige Anhörung eines Sachverständigen, die sich auch auf die Notwendigkeit der voraussichtlichen Dauer der Unterbringung beziehen muss (OLG Hamm, StV 2001, 156; Krause, in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 81 Rn. 19) und - soweit sie außerhalb der Hauptverhandlung ergeht - eine schriftliche Äußerung des Sachverständigen erfordert (Krause, a. a. O.), ist nicht erfolgt.
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