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   OLG Dresden, 22.11.1999 - 2 Ws 315/99   

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https://dejure.org/1999,3508
OLG Dresden, 22.11.1999 - 2 Ws 315/99 (https://dejure.org/1999,3508)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.11.1999 - 2 Ws 315/99 (https://dejure.org/1999,3508)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. November 1999 - 2 Ws 315/99 (https://dejure.org/1999,3508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollzug; Strafgefangener; Akteneinsicht; Teilakteneinsicht

  • Judicialis

    StVollzG § 109; ; StVollzG § 185; ; SächsDSG § 17 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG §§ 109, 185; SächsDSG § 17 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 392
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 05.09.2007 - 5 Ws 700/06

    Strafvollzug: Recht eines Gefangenen auf Einsicht in seine Gefangenenpersonal-

    Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, daß eine Auskunft für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Betroffenen nicht ausreicht und er hierzu auf Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 2005, 297; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 64 (Ls) = Beschluß vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) - OLG Koblenz ZfStrVo 2003, 301, 302; OLG Hamm NStZ 2002, 615; OLG München ZfStrVo 2001, 362; OLG Dresden NStZ 2000, 392; LG Hamburg NStZ 2002, 55).

    Ein solcher Anspruch auf Akteneinsicht besteht nur, wenn der Gefangene geltend macht, daß aufgrund bestimmter Umstände eine Auskunftserteilung nicht ausreichend sei und er der Akteneinsicht bedürfe (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Dresden NStZ 2000, 392).

    Dabei wird teilweise auch verlangt, daß der Gefangene konkret vortragen muß, warum die Auskunft nicht ausreicht oder daß die Auskunft unrichtig oder unvollständig erteilt wurde (vgl. OLG Dresden NStZ 2000, 392; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) -) und er darlegt, daß er seine Rechte ohne die Akteneinsicht nicht geltend machen kann (vgl. OLG München ZfStrVo 2001, 362).

  • OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08

    Untersuchungshaft: Anspruch des Gefangenen auf vollständige Akteneinsicht nach

    Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, dass der Gefangene ohne die nachgesuchten Informationen seine Rechte nicht geltend machen kann (vgl. OLG München ZfStrVo 2001, 362; OLG Dresden NStZ 2000, 392 ) und auf Grund bestimmter Umstände eine bloße Auskunft zur Wahrung seiner Interessen nicht ausreicht (OLG Dresden a.a.O., OLG Koblenz ZfStrVo 2003, 301 ; OLG Hamm NStZ 2002, 615 m.w.N.).

    Dabei wird teilweise auch verlangt, dass der Gefangene konkret vortragen muss, warum die Auskunft nicht ausreicht oder dass die Auskunft unrichtig oder unvollständig erteilt wurde (vgl. OLG Dresden NStZ 2000, 392; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) -) und er darlegt, dass er seine Rechte ohne die Akteneinsicht nicht geltend machen kann (vgl. OLG München ZfStrVo 2001, 362).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00

    Verfassungsbeschwerde - Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen -

    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. November 1999 - 2 Ws 315/99 -.
  • OLG Frankfurt, 24.09.2004 - 3 Ws 872/04

    Strafvollzug: Voraussetzungen des Rechts des Gefangenen auf Einsicht in seine

    Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, dass der Gefangene ohne die nachgesuchten Informationen seine Rechte nicht geltend machen kann (vgl. OLG München, ZFStrVo2001, 362; OLG Dresden, NStZ 2000, 392) und auf Grund bestimmter Umstände eine bloße Auskunft zur Wahrung seiner Interessen nicht ausreicht (OLG Dresden aaO, OLG Koblenz, ZfStrVo 2003, 301; OLG Hamm, NStZ 2002, 615 mwN).
  • KG, 14.01.2010 - 2 Ws 511/09

    Akteneinsicht im Strafvollzug; Informationsrecht; Aktenauskunft (rechtliches

    Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, daß eine Auskunft für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Betroffenen nicht ausreicht und er hierzu auf Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 2005, 297; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) - NStZ-RR 2005, 64 - LS; OLG Koblenz ZfStrVo 2003; 301, 302; OLG Hamm NStZ 2002, 615; OLG München ZfStrVo 2001, 362; OLG Dresden NStZ 2000, 392; Senat, Beschluß vom 5. September 2007 - 5 Ws 700/06 Vollz - ).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Vollz (Ws) 269/12
    Voraussetzungen und Umfang des Rechts des Strafgefangenen auf Einsichtnahme in seine Gefangenenpersonalakte sind in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2002, 1 Vollz (Ws) 25/02 in NStZ-RR 2002, 256; OLG Dresden, Beschluss vom 22.11.1999, 2 Ws 315/99 in NStZ 2000, 392).
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