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   OLG Düsseldorf, 30.08.1991 - 2 Ws 317/91   

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https://dejure.org/1991,4031
OLG Düsseldorf, 30.08.1991 - 2 Ws 317/91 (https://dejure.org/1991,4031)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.1991 - 2 Ws 317/91 (https://dejure.org/1991,4031)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 1991 - 2 Ws 317/91 (https://dejure.org/1991,4031)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 606
  • NStZ 1991, 586
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

    Während der Rechtspfleger im Vollstreckungsverfahren nicht zur Prüfung der titulierten Forderung berechtigt ist, müsste er im Erkenntnisverfahren bei Kenntnis der Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung den Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheids ablehnen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 StR 491/11, NStZ 2012, 322, 323; OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 586).
  • OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines versuchten Betrugs bei Beantragung eines

    Anderenfalls mache er sich unter Umständen zum Mittäter (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 586; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 69. Aufl., § 691 ZPO, Rn. 7).
  • BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11

    Betrug im automatisierten Mahnverfahren (Erwirkung von Mahnbescheiden und von

    Erlässt er den beantragten Bescheid, geschieht dies daher regelmäßig in der allgemeinen - nicht notwendig fallbezogen aktualisierten - Vorstellung, dass die nach dem Verfahrensrecht ungeprüft zu übernehmenden tatsächlichen Behauptungen des Antragstellers pflichtgemäß aufgestellt wurden und wahr sind (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1971 - 2 StR 238/71, BGHSt 24, 257, 260 f.; offengelassen in BGH, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 StR 82/01, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Täuschung 19; OLG Celle, Beschluss vom 1. November 2011 - 31 Ss 29/11, BeckRS 2011, 25862; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 1991 - 2 Ws 317/91, NStZ 1991, 586; mit abweichender Begründung aber im Ergebnis ebenso NK-StGB/Kindhäuser 3. Aufl., § 263 Rn. 192; Kindhäuser, Strafrecht BT 11, 6.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    Damit steht ein versuchter Betrug zu Lasten des Beklagten - gleiches gilt für den erwirkten Mahnbescheidsantrag gegenüber der E. KG in Höhe von 30 Mio. EUR - durch unwahre Angaben im Mahnbescheidsantrag im Raum (BGH 25. Oktober 1971 - 2 StR 238/71 - NJW 1972, 545; OLG Düsseldorf 30. August 1991 - 2 WS 317/91 - NStZ 1991, 586; OLG Celle 1. November 2011 - 31 Ss 29/11 - NStZ-RR 2012, 111).
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 82/01

    Betrug; Täuschungshandlung; Mahnbescheid; Mahnverfahren; Vermögensgefährdung

    263 StGB bemerkt der Senat: Es kann offen bleiben, ob der Beschuldigte bereits eine Täuschungshandlung durch - den Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids beging, obwohl im Mahnverfahren nach § 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO keine inhaltliche Prüfung und damit keine Täuschung des Rechtspflegers erfolgt (Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 263 Rdn. 17, dafür OLG Düsseldorf NStZ 1991, 586).
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