Rechtsprechung
   KG, 09.04.2020 - 2 Ws 32/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,57139
KG, 09.04.2020 - 2 Ws 32/20 (https://dejure.org/2020,57139)
KG, Entscheidung vom 09.04.2020 - 2 Ws 32/20 (https://dejure.org/2020,57139)
KG, Entscheidung vom 09. April 2020 - 2 Ws 32/20 (https://dejure.org/2020,57139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,57139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20

    Gewährung von begleiteten Ausgängen und Ausführungen im Strafvollzug

    Die Beschlüsse des Kammergerichts vom 9. April 2020 - 2 Ws 32/20 Vollz - und des Landgerichts Berlin vom 11. Februar 2020 - 589 StVK 227/19 Vollz - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • KG, 08.06.2021 - 2 Ws 32/21

    Anderweitige Rechtshängigkeit im Strafvollzugsverfahren

    Zwar hatte die Strafvollstreckungskammer den vom Beschwerdeführer gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch Beschluss vom 11. Februar 2020 - 589 StVK 227/19 Vollz - abgelehnt und der Senat die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde durch Beschluss vom 9. April 2020 - 2 Ws 32/20 - als unzulässig verworfen.

    Zudem genügt sie vor dem Hintergrund des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer vom 11. Februar 2020 - 589 StVK 227/19 Vollz - und des ihn bestätigenden Beschlusses des Senats vom 9. April 2020 - 2 Ws 32/20 - auch den besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 116 StVollzG.

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 39/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Antrag auf

    wegen Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 19. März 2020 - 2 Ws 32/20.

    Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 19. März 2020 ‌- 2 Ws 32/20.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht