Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 16.02.2021

Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35090
OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20 (https://dejure.org/2020,35090)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.10.2020 - 2 Ws 321/20 (https://dejure.org/2020,35090)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 2 Ws 321/20 (https://dejure.org/2020,35090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Jugendstrafverfahren, Jugendstrafe, Jugendgerichtshilfe, Beteiligung, Widerrufsverfahren, Strafaussetzung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    JGG § 26; JGG § 38; JGG § 58; JGG § 109 Abs. 2
    Beteiligung der Jugendgerichtshilfe im Verfahren über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung auch im Erwachsenenalter

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährung: Beteiligung der Jugendgerichtshilfe am Widerrufsverfahren beim 27-Jährigen nicht mehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 686
  • StV 2022, 50 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 11.09.2014 - 4 Ws 79/14

    Jugendstrafe: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung auf Grundlage eines

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20
    Der Umstand, dass der Verurteilte durch das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 06.02.2020 lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, steht dieser Annahme nicht entgegen (KG Berlin, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 Ws 79/14 -, juris).
  • KG, 11.09.2012 - 4 Ws 77/12

    Keine Pflicht zur Anhörung nach Vollendung des 24. Lebensjahres

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20
    Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass in der Rechtsprechung zutreffend angenommen wird, eine mündliche Anhörung nach § 58 Abs. 1 Satz 3 JGG sei nach der Vollendung des 24. Lebensjahres des Verurteilten nicht mehr zwingend erforderlich, wenn der Widerruf allein wegen erneuter Straffälligkeit erfolgen soll (KG Berlin, Beschluss vom 11. September 2012 - 4 Ws 77/12 -, juris).
  • OLG Koblenz, 23.03.2016 - 2 Ws 150/16

    Sicherungshaftbefehl gegen einen ausländischen Jugendlichen nach

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20
    Es ist in der Rechtsprechung und der Literatur anerkannt, dass grundsätzlich am Widerrufsverfahren gem. § 58 JGG die gem. § 38 Abs. 6 S. 1 JGG im gesamten Verfahren gegen einen Jugendlichen heranzuziehende Jugendgerichtshilfe zu beteiligen ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 23. März 2016 - 2 Ws 150/16 -, juris; BeckOK JGG/Kilian, 18. Ed. 1.8.2020, JGG § 58, Rn. 18; Ostendorf, Jugendgerichtsgesetz, 10. Auflage 2016, § 58, Rn. 11; Schatz in: Diemer/Schatz/Sonnen, Jugendgerichtsgesetz, 8. Aufl. 2020, § 58, Rn. 22, Frommeyer, StraFo 2018, S. 493 ff; a.A.: Brunner/Dölling in: Brunner/Dölling, Jugendgerichtsgesetz, 13. Aufl. 2017, § 58, Rn. 4, wonach die Beteiligung der JGH meist lediglich angebracht sein soll).
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16

    Heranwachsender; Widerruf; Strafaussetzung zur Bewährung; mündliche Anhörung

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20
    Der Senat verkennt nicht, dass sich das bei einem Widerruf der Bewährung gem. § 26 JGG einzuhaltende Verfahren auch dann nach § 109 Abs. 2 i.V.m. § 58 JGG richtet, wenn der Verurteilte - wie hier - im Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung bereits erwachsen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 08. November 2016 - III-3 Ws 396/16 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4298
OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20 (https://dejure.org/2021,4298)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.02.2021 - 2 Ws 321/20 (https://dejure.org/2021,4298)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 2 Ws 321/20 (https://dejure.org/2021,4298)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 67d Abs 2 S 1 StGB, § 67e Abs 3 S 2 StGB, § 454 Abs 1 S 3 StPO, § 463 Abs 3 S 1 StPO
    Zulässigkeit der Anhörung eines Untergebrachten durch Berichterstatterin als beauftragte Richterin

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Festsetzung einer Antragssperre nach § 67e StGB Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Mündliche Anhörung des Untergebrachten im Rahmen der Aussetzungsprüfung Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der weiteren Vollziehung der Unterbringung zur Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Karlsruhe, 05.01.2018 - 2 Ws 379/17
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20
    Je länger die Unterbringung bereits andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für eine Fortdauer des Freiheitsentzugs (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Januar 2018 - 2 Ws 379/17, juris Rn. 23 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16, juris Rn. 26; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 67d Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14

    Anhörung im Überprüfungsverfahren der Unterbringung durch den beauftragten oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20
    Dies ist im konkreten Einzelfall anhand aller für die individuelle Entscheidung maßgebenden Umstände, namentlich der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der Entscheidung, zu beurteilen und ist regelmäßig umso eher der Fall, je weniger die Entscheidung von dem persönlichen Eindruck - der eingeschränkt auch vom beauftragten Richter an die übrigen Mitglieder des Spruchkörpers vermittelt werden kann - abhängig ist (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 2 Ws 230/14, NStZ-RR 2015, 230, 231 - mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstands; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. August 2014 - 1 Ws 205/14, juris Rn. 9 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 13. September 1978 - StB 187/78, juris Rn. 10, 13 = BGHSt 28, 138, 141, 143; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit einer Übertragung der mündlichen Anhörung auf den beauftragten Richter bei Beachtung der genannten Kriterien vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88, juris Rn. 162 = BVerfGE 86, 288 ff.).
  • OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14

    Fortdauerentscheidung bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20
    Dies ist im konkreten Einzelfall anhand aller für die individuelle Entscheidung maßgebenden Umstände, namentlich der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der Entscheidung, zu beurteilen und ist regelmäßig umso eher der Fall, je weniger die Entscheidung von dem persönlichen Eindruck - der eingeschränkt auch vom beauftragten Richter an die übrigen Mitglieder des Spruchkörpers vermittelt werden kann - abhängig ist (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 2 Ws 230/14, NStZ-RR 2015, 230, 231 - mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstands; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. August 2014 - 1 Ws 205/14, juris Rn. 9 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 13. September 1978 - StB 187/78, juris Rn. 10, 13 = BGHSt 28, 138, 141, 143; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit einer Übertragung der mündlichen Anhörung auf den beauftragten Richter bei Beachtung der genannten Kriterien vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88, juris Rn. 162 = BVerfGE 86, 288 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2011 - 3 Ws 210/11

    Überprüfbarkeit einer nach § 57 Abs. 7 StGB angeordneten Sperrfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20
    Die beschränkte Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts ergibt sich jedoch aus dem Zweck des § 67e Abs. 3 S. 2 StGB (so auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 125, 126 zu § 57 Abs. 7 StGB; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 21. November 2008 - 4 Ws 24/08, juris Rn.10 m.w.N. zu § 6 StrEG).
  • BGH, 05.05.1995 - StB 15/95

    Anhörung - Notwendigkeit - Inhaltslose Formalität - Zeitige Freiheitsstrafe -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20
    Danach ist die Übertragung auf den beauftragten Richter zulässig, wenn diese ausreicht, um der Strafvollstreckungskammer eine zuverlässige Tatsachengrundlage für die Entscheidung zu schaffen (zu diesem Zweck der mündlichen Anhörung vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Mai 1995 - StB 15/95, juris Rn. 2).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Erledigung; Fortdauer; Maßregel;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20
    Je länger die Unterbringung bereits andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für eine Fortdauer des Freiheitsentzugs (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Januar 2018 - 2 Ws 379/17, juris Rn. 23 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16, juris Rn. 26; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 67d Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 21.01.2011 - 1 Ws 713/10

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Begründungspflicht wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20
    Ohne eine solche Begründung ist dem Beschwerdegericht eine Nachprüfung der Entscheidung auf Ermessensfehler nicht möglich (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 1 Ws 713/10, juris Rn. 9 - zu § 68b StGB, §§ 453 Abs. 2, 463 Abs. 2 StPO).
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20

    Telefonische Anhörung des Verurteilten zur Reststrafenaussetzung während der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20
    Die gesetzlich vorgeschriebene mündliche Anhörung dient nicht nur der Sachaufklärung, sondern auch der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Gewährung rechtlichen Gehörs (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Mai 2020 [Senat] - 2 Ws 84/20, juris Rn. 4; Beschluss vom 3. August 2017 - 2 Ws 225/17, juris Rn. 13 f.; KK-StPO/Appl, 8. Aufl., § 454 Rn. 18).
  • OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14

    Strafvollstreckungsverfahren: Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20
    Eine Anhörung durch den gesamten Spruchkörper ist nach der Rechtsprechung des Senats, von der abzuweichen kein Anlass besteht, nicht schon deshalb geboten, weil die Strafvollstreckungskammer den Untergebrachten in ihrer aktuellen Besetzung noch nicht angehört hat (a.A. OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703-704/14, juris Rn. 13; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 Ws 17/13, juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 Ws 868/09, juris Rn. 7 f.).
  • BVerfG, 26.11.2014 - 2 BvR 713/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20
    Maßstab ist das verfassungsrechtliche Gebot zureichender richterlicher Sachaufklärung (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Entscheidung über die bedingte Entlassung aus der Unterbringung in einem

  • OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 3 Ws 868/09

    Überprüfungsverfahren für die Vollstreckung einer Unterbringung in einem

  • OLG Braunschweig, 28.12.2016 - 1 Ws 305/16

    Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung

  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 Ws 118/99

    Bedingte Entlassung, Begründung der Sperrfristentscheidung, Sperre für neuen

  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 2048/01

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Willkürverbot); Sicherungsverwahrung; Maßregel

  • KG, 21.11.2008 - 4 Ws 24/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Einstweilige Unterbringung im

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 2 Ws 225/17

    Reststrafaussetzung zur Bewährung: Entscheidung über eine bedingte Entlassung

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