Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 09.11.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 Ws 331/99, 2 Ws 332/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6141
OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 Ws 331/99, 2 Ws 332/99 (https://dejure.org/1999,6141)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.1999 - 2 Ws 331/99, 2 Ws 332/99 (https://dejure.org/1999,6141)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 2 Ws 331/99, 2 Ws 332/99 (https://dejure.org/1999,6141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung; Beistand; Bestellung; Nebenkläger; Dauer

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeistand; Nebenklage; Nebenkläger; Beiordnung

  • Judicialis

    StPO § 397a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a; ; StGB § 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beistand des Nebenklägers; Zeitliche Dauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00
    Die Bestellung als Beistand gemäß § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO gilt vielmehr stets auch für den Fall einer Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht (offengelassen in BGH NStZ 2000, 218, 219; a.A. Senge in KK 4. Aufl. § 397 a Rdn. 1 d); denn sie wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens und erstreckt sich somit auch auf das Revisionsverfahren (vgl. neben der zitierten Entscheidung BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Beistand 2; BGH, Beschlüsse vom 31. August 1999 - 1 StR 367/99, 21. September 1999 - 5 StR 408/99, 8. Oktober 1999 - 4 StR 344/99 und 9. Februar 2000 - 5 StR 612/99; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 148, 149).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 Ws 332/99

    Beistand des Nebenklägers; Zeitliche Dauer

    OLG Düsseldorf Beschluß 21.10.1999 - 2 Ws 331-332/99 - 8 Js 1097/97 StA Mönchengladbach.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ws 331/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4810
OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ws 331/99 (https://dejure.org/1999,4810)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.1999 - 2 Ws 331/99 (https://dejure.org/1999,4810)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 1999 - 2 Ws 331/99 (https://dejure.org/1999,4810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Beiordnung im Strafvollstreckungsverfahren,

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung; Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren; Verstoß gegen das BtMG; Sofortige Beschwerde

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 140; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StGB § 57 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 61 StVK 561/99
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ws 331/99

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 763
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 09.11.1982 - 7 Ws (L) 22/82
    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ws 331/99
    Nach wohl überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 140 Rn. 33, zugleich auch mit Nachweisen zur abweichenden Ansicht), der sich das OLG Hamm in ständiger Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 189; StV 1994, 105) - im übrigen auch der Senat (vgl. Beschluß vom 5. November 1999 - 2 Ws 325/99) - angeschlossen hat, kommt zwar im Vollstreckungsverfahren die entsprechende Anwendung der Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO in Betracht.

    Die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO sind vorliegend jedoch nicht gegeben, wobei dahinstehen kann, ob (so OLG Hamm NStZ 1983, 189; StV 1984, 105) die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren nur ausnahmsweise und nur dann in Betracht kommt, wenn besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten gegeben sind.

  • OLG Hamm, 05.11.1999 - 2 Ws 325/99

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers für ein Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ws 331/99
    Nach wohl überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 140 Rn. 33, zugleich auch mit Nachweisen zur abweichenden Ansicht), der sich das OLG Hamm in ständiger Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 189; StV 1994, 105) - im übrigen auch der Senat (vgl. Beschluß vom 5. November 1999 - 2 Ws 325/99) - angeschlossen hat, kommt zwar im Vollstreckungsverfahren die entsprechende Anwendung der Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO in Betracht.
  • OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89

    Entscheidung des Vorsitzenden; Hauptverhandlung; Bestellung oder Abberufung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ws 331/99
    Vielmehr ist im Einzelfall auf die konkrete Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit des Ausländers abzustellen und zu prüfen, ob er im Einzelfall des Beistands eines Verteidigers bedarf (so auch OLG Hamm NStZ 1990, 143 = StV 1990, 103; ähnlich OLG Düsseldorf StV 1992, 363).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.1988 - 1 Ws 1142/88
    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ws 331/99
    Vielmehr ist im Einzelfall auf die konkrete Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit des Ausländers abzustellen und zu prüfen, ob er im Einzelfall des Beistands eines Verteidigers bedarf (so auch OLG Hamm NStZ 1990, 143 = StV 1990, 103; ähnlich OLG Düsseldorf StV 1992, 363).
  • OLG Hamm, 17.04.2001 - 2 Ws 85/01

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren,

    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 2001 in 2 Ws 77/01, vom 9. November 1999 in 2 Ws 331/99, vom 5. November 1999 in 2 Ws 325 u. 326/99 = NStZ-RR 2000, 113 = StV 2000, 92; ferner Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 27. April 1999 - 1 Ws 111/99 - = NStZ-RR 1999, 319; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rdnr. 33), kann für das Vollstreckungsverfahren die entsprechende Anwendung der Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO in Betracht kommen.
  • OLG Hamm, 08.04.2002 - 2 Ws 75/02

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, Erfüllung von Auflagen und Weisungen

    Zwar kommt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO auch im Strafvollstreckungsverfahren in Betracht (zu vgl. Senatsentscheidung vom 09.11.1999 (- 2 Ws 331/99 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht