Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 10.08.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.07.2007 - 2 Ws 332/07   

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https://dejure.org/2007,8228
OLG Köln, 11.07.2007 - 2 Ws 332/07 (https://dejure.org/2007,8228)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.2007 - 2 Ws 332/07 (https://dejure.org/2007,8228)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 2 Ws 332/07 (https://dejure.org/2007,8228)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Bestimmung der Höhe der Gebühr des Verteidigers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach billigem Ermessen; Kostentragungspflicht der Staatskasse hinsichtlich der Kosten eines Beschwerdeverfahrens und der hierin entstandenen ...

  • Judicialis

    RVG § 14

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1 Satz 1
    Abweichung von anwaltlicher Bestimmung der Rahmengebühr im Festsetzungsverfahren nur bei Unbilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Bemessung der Rahmengebühr

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 17.03.2000 - 2 Ws 146/00

    Zweiwochenfrist für sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2007 - 2 Ws 332/07
    Hiervon kann auch unter Berücksichtigung der Einwendungen des Bezirksrevisors nicht ausgegangen werden, wobei zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden können (Senat, B. v. 17.03.2000, 2 Ws 146/00; Madert, ss.O., Rdn. 34).
  • OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11

    Ansatz der Höchstgebühr bei überragender Bedeutung der Angelegenheit für den

    Die Vorschrift des § 568 S. 1 ZPO in der ab 01.01.2002 geltenden Fassung (Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001, BGBl. I S. 1887), die im Zivilprozess für das Beschwerdeverfahren den originären Einzelrichter vorsieht, findet im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des Senats keine Anwendung (SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07; SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192-193/08).

    Die vorstehenden Ausführungen gelten auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Senats Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden können (SenE v. 17.03.2000 - 2 Ws 146/00 - SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07 - SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08; SenE v. 16.09.2009 - 2 Ws 437/09; s. a. OLG Koblenz B. v. 26.03.2007 - 1 Ws 153/07, zitiert nach Juris).

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09

    Rahmengebühr; Grudngebühr; Vernehmungsterminsgebühr; Terminsgebühr

    Wenn auch beim Wahlverteidiger - anders als beim Pflichtverteidiger - Längenzuschläge zur Terminsgebühr für die Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht vorgesehen sind (vgl. VV 4110, 4111), so geben doch die Zeitstufen, die bezüglich des Pflichtverteidigers festgelegt sind, Hilfestellung für die Einordnung im Gebührenrahmen nach der Vorstellung des Gesetzgebers (KG, StV 2006, 198 = AGS 2006, 278 = RVGreport 2007, 180; OLG Köln AGS 2008, 32 = RVGprofessionell 2008, 12 = RVGreport 2008, 55; LG Bochum, Beschl. v. 10. Mai 2006, 10 Qs 8/06 bei www.burhoff.de).
  • OLG Köln, 28.02.2018 - 2 Ws 73/18

    Voraussetzungen der sogenannten Einziehungsgebühr gem. Nr. 4142 RVG -VV

    Zur Entscheidung berufen ist, obwohl die angefochtene Entscheidung von dem Rechtspfleger erlassen worden ist, der Senat und nicht der Einzelrichter, da § 568 S. 1 ZPO im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Anwendung findet (vgl. nur SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07; SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192-193/08).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 218/16

    Zuständigkeit des Senats bei Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des

    Zur Entscheidung berufen ist, obwohl die angefochtene Entscheidung von dem Rechtspfleger erlassen worden ist, der Senat und nicht der Einzelrichter, da § 568 S. 1 ZPO im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Anwendung findet (vgl. nur SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07; SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192-193/08).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2013 - 2 Ws 263/13

    Wahlverteidigervergütung: Höhe der Terminsgebühr bei über 5-stündiger

    Auch wenn diese für den gewählten Verteidiger bzw. Nebenklagevertreter nicht gelten, so dienen sie gleichwohl der Orientierung für die Einordnung im Gebührenrahmen nach § 14 Abs. 1 RVG (Gesetzentwurf, a.a.O. S. 224 zu VV Nr. 4110 RVG; OLG Hamm, Beschluss vom 07. Mai 2009 - 4 Ws 56/09 -, juris, Rn. 37; OLG Köln, AGS 2008, 32; KG, StV 2006, 198; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage, VV Vorb.
  • LG Meiningen, 17.08.2011 - 2 Qs 136/11

    Gebührenerhebung eines Rechtsanwalts für die Versendung einer Vertretungsanzeige

    Eine Abweichung von der Bestimmung des Verteidigers kommt im Festsetzungsverfahren nur dann in Betracht, wenn sich diese nach den vorgenannten Kriterien in der Gesamtabwägung als unbillig hoch erweist (OLG Köln, Beschluss vom 11.07.2007, Aktenzeichen 2 Ws 332/07 = OLGSt RVG § 14 Nr. 1 - zitiert nach [...] - Hartmann, a.a.O., Rn. 18, 23m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 269/09
    Wenn auch beim Wahlverteidiger anders als beim Pflichtverteidiger Längenzuschläge zur Terminsgebühr für die Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht vorgesehen sind, so geben doch die Zeitstufen, die bezüglich des Pflichtverteidigers festgelegt sind, Hilfestellung für die Einordnung im Gebührenrahmen nach der Vorstellung des Gesetzgebers (KG StV 2006 198 = AGS 2006, 278 = RVGreport 2007, 180; OLG Köln AGS 2008, 32 = RVGprofessionell 2008, 12 = RVGreport 2008, 65; LG Bochum, Beschl. v. 10.5.2006, 10 Qs 8/06, www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ws 71/09
    Pflichtverteidigers festgelegt sind, Hilfestellung für die Einordnung im Gebührenrahmen nach der Vorstellung des Gesetzgebers ( KG StV 2006, 198 = AGS 2006, 278 = RVGreport 2007, 180; OLG Köln AGS 2008, 32 = RVGprofessionell 2008, 12 = RVGreport 2008, 55; LG Bochum, Beschl.v. 10.5.2006, 10 Qs 8/06, www.burhoff.de).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.08.2007 - 2 Ws 332/07   

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https://dejure.org/2007,36287
OLG Köln, 10.08.2007 - 2 Ws 332/07 (https://dejure.org/2007,36287)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.08.2007 - 2 Ws 332/07 (https://dejure.org/2007,36287)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. August 2007 - 2 Ws 332/07 (https://dejure.org/2007,36287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 14 RVG
    Rahmengebühr: Billigkeit bei Abweichung -

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 17.03.2000 - 2 Ws 146/00

    Zweiwochenfrist für sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2007 - 2 Ws 332/07
    Hiervon kann auch unter Berücksichtigung der Einwendungen des Bezirksrevisors nicht ausgegangen werden, wobei zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden können (Senat, B. v. 17.03.2000, 2 Ws 146/00; Madert, ss.O., Rdn. 34).
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