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   OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17   

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https://dejure.org/2017,45756
OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17 (https://dejure.org/2017,45756)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.11.2017 - 2 Ws 332/17 (https://dejure.org/2017,45756)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 (https://dejure.org/2017,45756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 67 Abs 4 S 2 StGB, § 67d Abs 6 S 2 StGB, § 67e Abs 4 S 1 StGB, § 126 StPO, § 275a Abs 6 StPO
    Maßregelvollstreckung: Berücksichtigung einer einstweiligen Unterbringung bei Berechnung der Unterbringungsdauer in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 127
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17

    Maßregelvollstreckung: Berechnung der Unterbringungsdauer im psychiatrischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17
    Die Zeit einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus findet bei der Fristberechnung nach § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB keine Berücksichtigung (Festhaltung OLG Karlsruhe, 5. September 2017, 2 Ws 251/17, RuP 2018, 47).

    An dieser Auffassung zum Beginn der Sechs-Jahres-Frist gemäß § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB, die der Senat erst kürzlich in Übereinstimmung mit dem OLG Celle (Beschluss vom 26.06.2017 - 2 Ws 133/17 - juris) mit Beschluss vom 05.09.2017 (2 Ws 251/17 - juris) vertreten hat, hält er trotz der vom Verteidiger erhobenen Einwände fest (ebenso: OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2017 - 3 Ws 542/17 - juris [für die Berechnung der Zehn-Jahres-Frist nach § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB]).

    Dazu gehören der Zustand der Untergebrachten und die künftig zu erwartenden Lebensumstände (Senat, Beschluss vom 05.09.2017 - 2 Ws 251/17 - juris mwN).

  • OLG Karlsruhe, 09.04.1992 - 2 Ws 48/92

    Maßregelvollzug; Frist; Prüfungsfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17
    Für die periodischen Prüfungsfristen des § 67e Abs. 2 StGB ist in § 67e Abs. 4 Satz 1 StGB ausdrücklich bestimmt, dass sie v om Beginn der Unterbringung an laufen; maßgeblich ist insoweit die tatsächliche Aufnahme in den Maßregelvollzug aufgrund eines rechtskräftigen Urteils (Senat, Beschluss vom 09.04.1992 - 2 Ws 48/02 - NStZ 1992, 456; Rissing-van Saan/Peglau in LK-StGB, 12. Aufl. 2007, § 67e Rn. 20 - jeweils mwN).

    Dem würde es widersprechen, wenn die Fristen der §§ 67d und 67e StGB durch anderweitige Vollzugsformen ganz oder teilweise erledigt werden könnten (Senat NStZ 1992, 456; OLG Celle aaO; OLG Frankfurt aaO).

  • OLG Braunschweig, 20.01.2015 - 1 Ws 379/14

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unabhängig von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17
    Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit, mit der erhebliche Straftaten voraussichtlich begangen werden, geringer geworden wäre, was hier bereits nicht festgestellt werden kann, würde die Erledigung ausscheiden (vgl. Rissing-van Saan in LK-StGB, aaO, § 67d Rn. 51; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2015, 190 ff.).
  • OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17

    Berücksichtigung der Zeit einstweiliger Unterbringung bei der Berechnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17
    An dieser Auffassung zum Beginn der Sechs-Jahres-Frist gemäß § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB, die der Senat erst kürzlich in Übereinstimmung mit dem OLG Celle (Beschluss vom 26.06.2017 - 2 Ws 133/17 - juris) mit Beschluss vom 05.09.2017 (2 Ws 251/17 - juris) vertreten hat, hält er trotz der vom Verteidiger erhobenen Einwände fest (ebenso: OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2017 - 3 Ws 542/17 - juris [für die Berechnung der Zehn-Jahres-Frist nach § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB]).
  • BGH, 03.08.2016 - 4 StR 305/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (kein Beruhen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17
    Da die Neufassung durch das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs und zur Änderung anderer Vorschriften vom 08.07.2016 (BGBl. I 2016 S. 1610), mit dem vorrangig in der Rechtsprechung entwickelte Konkretisierungen kodifiziert worden sind (BT-Drs. 18/7244 S. 42), keine Veränderung des Beurteilungsmaßstabs mit sich gebracht hat (BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - 4 StR 305/16, juris), kann insoweit ergänzend auf die fortgeltende Bewertung im Senatsbeschluss vom 16.03.2015 (2 Ws 90/15) verwiesen werden.
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 435/15

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17
    Allerdings tragen verbleibende Möglichkeiten der Behandlung eines Untergebrachten auch bei geringen Erfolgsaussichten zur Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei (BVerfG, Beschluss vom 08.07.2016 - 2 BvR 435/15 - juris).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 3 Ws 542/17

    Berechnung der Zehnjahresfrist nach § 67 d Abs. 3 S. 1 StGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17
    An dieser Auffassung zum Beginn der Sechs-Jahres-Frist gemäß § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB, die der Senat erst kürzlich in Übereinstimmung mit dem OLG Celle (Beschluss vom 26.06.2017 - 2 Ws 133/17 - juris) mit Beschluss vom 05.09.2017 (2 Ws 251/17 - juris) vertreten hat, hält er trotz der vom Verteidiger erhobenen Einwände fest (ebenso: OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2017 - 3 Ws 542/17 - juris [für die Berechnung der Zehn-Jahres-Frist nach § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB]).
  • OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Hierfür müsste mit Sicherheit festgestellt werden, dass der bei der Anlasstat bestehende Defektzustand und/oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten weggefallen sind (Schönke/Schröder-Kinzek, StGB, 29. Aufl. § 67d Rdnr. 24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 -, juris).

    Seite 26 September 2010 (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 -, juris; NStZ 1992, 456).

  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Verhältnismäßigkeit wird u.a. dadurch gewahrt, dass bei den nach Maßgabe des § 63e StGB erforderlichen Überprüfungen des Maßregelvollzugs durch die Strafvollstreckungskammern strengere Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose zu stellen sind, je länger der Vollzug dauert (vgl. insbesondere § 67d Abs. 6 Satz 2, 3 StGB; zur Nichteinberechnung von einstweiligen Unterbringungszeiten (§ 126a StPO) in die Dauer des Maßregelvollzugs vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 2 Ws 133/17 Rn. 19; OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 Rn. 6-9 und vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17 Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 3 Ws 866/19

    Verzögerung der Überprüfungsfrist des § 67e StGB

    Die Zeit einer vorläufigen Unterbringung nach § 126a StPO ist, auch soweit sie in einem Krankenhaus vollzogen wird, in dem auch die Maßregel nach § 63 StGB vollzogen wird, nicht mit einzurechnen (Senat, Beschluss vom 25. April 2019 - 3 Ws 222/19; Beschluss vom 18. Juni 2008 - 3 Ws 552/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. April 2018 - 2 Ws 104/18 BeckRS 2018, 7259; Beschluss vom 13. November 2017 3 Ws 332/17 NStZ-RR 2018, 127; MüKoStGB/Groß 2016 § 67e Rn. 7; BeckOK StGB/Ziegler Ed. 1.8.2019 § 67e Rn. 3; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl. 2019 § 67d Rn. 11; Pollähne in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl. 2017, § 67e Rn. 13).

    Die Fristen des § 67e StGB sind zudem auf die potentiellen Einwirkungseffekte im Maßregelvollzug zugeschnitten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 NStZ-RR 2018, 127).

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2018 - 2 Ws 104/18

    Maßregelvollstreckung: Widerruf der Aussetzung nach sechs Jahren

    Die Unterbringung im Sinne von § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB begann mit der tatsächlichen Aufnahme (des seit 28.04.2009 vorläufig) Untergebrachten im Maßregelvollzug und damit vorliegend mit der am 10.12.2009 eingetretenen Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Mannheim vom selben Tag (zur Fristberechnung nach § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB vgl. Senat, Beschluss vom 13.11.2017 - 2 Ws 332/17 -, juris mwN).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 17-IV-19

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Fortdauer einer Unterbringung in einem

    Diese Auffassung findet ihre Stütze in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 2 Ws 133/17 - juris; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. September 2017 - 3 Ws 542/17 - juris für die Berechnung der Frist nach § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB; Jehle/Harrendorf in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 4. Aufl., § 67d Rn. 30).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2021 - 2 Ws 217/20

    Anforderungen an Gefahrenprognose bei mehr als zehn Jahre dauernder Unterbringung

    Dauert die Unterbringung - wie vorliegend - zehn Jahre (zur Berechnung der Frist OLG Karlsruhe - Senat - RuP 2018, 47 und 256; NStZ-RR 2018, 127), wird der Verhältnismäßigkeitsmaßstab durch die gesetzliche Regelung in § 67d Abs. 3 und 6 Satz 3 StGB dahin konkretisiert, dass die Fortdauer in der Regel nicht mehr verhältnismäßig ist, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.
  • OLG Hamm, 01.06.2023 - 3 Ws 178/23

    Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Strafvollstreckungskammer zum

    Maßgeblich ist also der Zeitpunkt der tatsächlichen Aufnahme in den Maßregelvollzug (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 -, juris; Groß/Veh in: Münchener Kommentar, StGB, 4. Auflage 2020, § 67e, Rn. 7; Peglau in: Leipziger Kommentar, StGB, 13. Auflage 2022, § 67e, Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2020 - 2 Ws 171/20

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach

    Vor Erreichen dieser Grenze trägt hingegen - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92, juris Rn. 39, und vom 16. August 2017 - 2 BvR 1496/15, juris Rn. 24 ff.) - die negative Prognose des Tatgerichts die Fortdauer der Unterbringung, solange dem Untergebrachten nicht eine günstige Prognose gestellt werden kann (§ 67d Abs. 2 S. 1 StGB) oder die Unterbringungsvoraussetzungen - im Sinne des zweifelsfreien Wegfalls des Defektzustands oder der Gefährlichkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17; vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. November 2017 - 2 Ws 549/17, juris Rn. 79 f. m.w.N.) - nicht mehr vorliegen (§ 67d Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.08.2017 - 2 Ws 332/17 (98/17)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,102499
OLG Schleswig, 14.08.2017 - 2 Ws 332/17 (98/17) (https://dejure.org/2017,102499)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.08.2017 - 2 Ws 332/17 (98/17) (https://dejure.org/2017,102499)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. August 2017 - 2 Ws 332/17 (98/17) (https://dejure.org/2017,102499)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 02.05.2012 - 1 Ws 278/12

    Voraussetzung für das Eintreten und Form der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.08.2017 - 2 Ws 332/17
    Das Ermessen der Strafvollstreckungskammer bei der Entscheidung, ob bzw. in welcher Form in einem solchen Fall eine Führungsaufsichtswei- sung erteilt wird, ist wegen der Schwierigkeit, die Einhaltung der Weisung zu überwachen, keineswegs gleichsam auf null redu- ziert, so dass bei Auslandswohnsitz des unter Führungsaufsicht Stehenden nicht schon aus diesem Grund von einer Weisungs- erteilung abzusehen wäre, wenn die Weisung an sich verhältnis- mäßig, zumutbar und geeignet ist, den Verurteilten von erneuter Strafbarkeit nachhaltig abzuhalten (OLG München Beschl. v. 2.5.2012 - 1 Ws 278/12, BeckRS 2013, 4482, beck-online).
  • OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 197/12

    Entscheidung über das Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollstreckung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.08.2017 - 2 Ws 332/17
    Dies gilt auch für die Führungsaufsicht im Sinne von § 68f StGB (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2013, 58).
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