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   OLG Nürnberg, 22.07.2009 - 2 Ws 333/09   

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OLG Nürnberg, 22.07.2009 - 2 Ws 333/09 (https://dejure.org/2009,23260)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.07.2009 - 2 Ws 333/09 (https://dejure.org/2009,23260)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 2 Ws 333/09 (https://dejure.org/2009,23260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Führungsaufsicht: Beendigung einer nach vollständiger Strafvollstreckung eingetretener Führungsaufsicht durch Eintritt einer neuen Führungsaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung der nach vollständiger Strafvollstreckung eingetretener Führungsaufsicht durch Eintritt einer neuen Führungsaufsicht

  • Judicialis

    StGB § 67b Abs. 2; ; StGB § 68c Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; StGB § 68f Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung der nach vollständiger Strafvollstreckung eingetretener Führungsaufsicht durch Eintritt einer neuen Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de

    Beendigung der nach vollständiger Strafvollstreckung eingetretener Führungsaufsicht durch Eintritt einer neuen Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - StVK 109/03
  • OLG Nürnberg, 22.07.2009 - 2 Ws 333/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 219 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Marburg, 01.06.2007 - 7 StVK 230/07

    Verfahren über die Erledigterklärung der Maßregel der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2009 - 2 Ws 333/09
    Dies widerspräche in eklatanter Weise den Sicherheitsbelangen der Allgemeinheit, wie sie zum Beispiel in § 68e Abs. 1 StGB n.F. dadurch zum Ausdruck kommen, dass eine unbefristete Führungsaufsicht nicht endet, wenn eine neue eintritt (so auch LG Marburg NStZ-RR 2007, 356, 357 für eine unbefristete Maßregel nach § 63 StGB).
  • OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 4 Ws 74/11

    Führungsaufsicht: Beendigung einer nach Erledigung der Unterbringung

    Nach h.M. spielt es keine Rolle, auf welcher Grundlage die neue Führungsaufsicht eintritt (OLG Hamm, StV 2008, 147 f.; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2010, 219; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 68e Rn. 7 m.w.N.; Jehle, in: SSW-StGB, § 68e Rn. 3; Schneider, in: LK-StGB, 12. Aufl., § 68f Rn. 7; Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, 28. Aufl., § 68e Rn. 1c).
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   OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 333/09   

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OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 333/09 (https://dejure.org/2009,77647)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2009 - 2 Ws 333/09 (https://dejure.org/2009,77647)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 2 Ws 333/09 (https://dejure.org/2009,77647)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 333/09
    Bei Abwesenheitsurteilen muss hingegen unter Berücksichtigung des Mindeststandards verfahrensrechtlicher Garantien geprüft werden, ob dem Verfolgten hinreichend rechtliches Gehör gewährt und eine angemessene Verteidigung ermöglicht worden ist (vgl. BVerfG, NStZ 2006, 102 (103); BGHSt 47, 120 = NJW 2002, 228; KG, Beschluss vom 16. Juli 2007 in NJW 2008, 673; Senatsbeschlüsse vom 17. April 1997 - (2) 4 Ausl 92/97 -, abgedruckt in NStZ-RR 1997, 242; vom 02. Oktober 2002 - 2 Ws 327/02 - vom 07. Juli 2009 - (2) 4 Ausl A 73 und 126/09 jeweils m.w. N.).
  • OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 414/02

    Vollstreckungshilfe, belgisches Urteil, Abwesenheitsurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 333/09
    Zwar handelt es sich bei dem Urteil des Berufungsgerichts in Gent vom 7. Juni 2006 um ein sogenanntes Abwesenheitsurteil, dies ist aber unter Wahrung verfahrensrechtlicher Mindeststandards zustande gekommen, so dass es nicht darauf ankommt, ob das nach belgischem Verfahrensrecht vorgesehene Abwesenheitsverfahren mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. November 2002 in 2 Ws 414/02 und vom 30. Dezember 2003 in 2 Ws 270/03; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., IRG, § 49 Rdnr. 6 f).
  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 333/09
    Bei Abwesenheitsurteilen muss hingegen unter Berücksichtigung des Mindeststandards verfahrensrechtlicher Garantien geprüft werden, ob dem Verfolgten hinreichend rechtliches Gehör gewährt und eine angemessene Verteidigung ermöglicht worden ist (vgl. BVerfG, NStZ 2006, 102 (103); BGHSt 47, 120 = NJW 2002, 228; KG, Beschluss vom 16. Juli 2007 in NJW 2008, 673; Senatsbeschlüsse vom 17. April 1997 - (2) 4 Ausl 92/97 -, abgedruckt in NStZ-RR 1997, 242; vom 02. Oktober 2002 - 2 Ws 327/02 - vom 07. Juli 2009 - (2) 4 Ausl A 73 und 126/09 jeweils m.w. N.).
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 2 Ws 327/02

    Rechtshilfe ; Ersuchen um Übernahme der Strafvollstreckung eines belgischen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 333/09
    Bei Abwesenheitsurteilen muss hingegen unter Berücksichtigung des Mindeststandards verfahrensrechtlicher Garantien geprüft werden, ob dem Verfolgten hinreichend rechtliches Gehör gewährt und eine angemessene Verteidigung ermöglicht worden ist (vgl. BVerfG, NStZ 2006, 102 (103); BGHSt 47, 120 = NJW 2002, 228; KG, Beschluss vom 16. Juli 2007 in NJW 2008, 673; Senatsbeschlüsse vom 17. April 1997 - (2) 4 Ausl 92/97 -, abgedruckt in NStZ-RR 1997, 242; vom 02. Oktober 2002 - 2 Ws 327/02 - vom 07. Juli 2009 - (2) 4 Ausl A 73 und 126/09 jeweils m.w. N.).
  • OLG Hamm, 17.04.1997 - 4 Ausl 92/97
    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 333/09
    Bei Abwesenheitsurteilen muss hingegen unter Berücksichtigung des Mindeststandards verfahrensrechtlicher Garantien geprüft werden, ob dem Verfolgten hinreichend rechtliches Gehör gewährt und eine angemessene Verteidigung ermöglicht worden ist (vgl. BVerfG, NStZ 2006, 102 (103); BGHSt 47, 120 = NJW 2002, 228; KG, Beschluss vom 16. Juli 2007 in NJW 2008, 673; Senatsbeschlüsse vom 17. April 1997 - (2) 4 Ausl 92/97 -, abgedruckt in NStZ-RR 1997, 242; vom 02. Oktober 2002 - 2 Ws 327/02 - vom 07. Juli 2009 - (2) 4 Ausl A 73 und 126/09 jeweils m.w. N.).
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