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   OLG Koblenz, 28.05.2003 - 2 Ws 334/03   

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https://dejure.org/2003,14692
OLG Koblenz, 28.05.2003 - 2 Ws 334/03 (https://dejure.org/2003,14692)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.05.2003 - 2 Ws 334/03 (https://dejure.org/2003,14692)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 2 Ws 334/03 (https://dejure.org/2003,14692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 142 I 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142 Abs. 1 S. 2
    Pflichtverteidigerbestellung, Auswahl, Einverständnis, nachträgliches

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.05.2003 - 2 Ws 334/03
    Nahm er die Beiordnung der Rechtsanwältin aber über einen wesentlichen Zeitraum widerspruchslos hin, konnte sein Verhalten nur als nachträgliche Zustimmung gewertet werden (vgl. BGH in StV 2001, 3, 4).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.05.2003 - 2 Ws 334/03
    Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte er schon im eigenen Interesse zeitnah - und nicht wie hier erst beinahe vier Monate später - Einwendungen gegen die Bestellung geltend machen müssen, wozu es besonderer juristischer Kenntnisse nicht bedurft hätte (vgl. BGH in BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 3).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Zwar kann die nachträgliche Zustimmung eines Beschuldigten zur Auswahl eines bestimmten Verteidigers darin liegen, dass er in der Folgezeit die Verteidigung durch diesen über einen wesentlichen Zeitraum widerspruchslos hinnimmt (vgl. BGH in NJW 2001, 237; Beschluss des Senats vom 28. Mai 2003 - 2 Ws 334/03 -).
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