Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ws 335/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Haftbefehl, Begründung des Haftbefehls,
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftbefehl; Begründung eines Haftbefehls; Dringender Tatverdacht; Haftbeschwerde; Vollzug von Untersuchungshaft ; Haftentscheidung
- Judicialis
StPO § 112
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112
Haftbefehl, Begründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 335
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 25.10.1999 - 2 Ws 314/99
Inhalt des Haftbefehls; Entscheidung des Beschwerdegerichts
Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ws 335/02
Diese Begründung dient nicht nur der Selbstkontrolle des Gerichts und der Ermöglichung der Prüfung der Voraussetzungen der Untersuchungshaft durch das Beschwerdegericht (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 114 Rn. 4 mit weiteren Nachweisen), sondern vor allem auch der Unterrichtung des Beschuldigten (zu den Anforderungen an die Begründung des Haftbefehls siehe auch schon Senat in StraFo 2000, 30 = StV 2000, 153) .
- KG, 17.08.2016 - 121 HEs 14/16
Untersuchungshaft: Anforderungen an den Inhalt eines Haftbefehls
- OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 521/07
Fristberechnung; Untersuchungshaft; Einstweilige Unterbringung; Zusammenrechnung
In der Rechtsprechung wurde bisher ein solcher Formverstoß meist bei einer fehlenden Konkretisierung des Tatvorwurfs, die eine Überprüfung durch das Oberlandesgericht hindert, oder bei einer fehlenden Verkündung des Haft-/Unterbringungsbefehls, als möglicher Grund für eine Aufhebung angesehen (OLG Celle StV 2005, 513; OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; vgl. auch: OLG Hamm NStZ-RR 1998, 277; NStZ-RR 2002, 335). - OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 474/02
Haftbeschwerde, Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls, Abwägung sämlticher …
Der Senat verweist, um Wiederholungen zu vermeiden, auf seine Entscheidung vom 5. August 2002 im Verfahren 2 Ws 335/02 (inzwischen veröffentlicht in NStZ-RR 2002, 335), deren Ausführungen vorliegend sinngemäß gelten. - OLG Koblenz, 23.01.2006 - 4420 BL-III-51/05
Fortdauer von Untersuchungshaft über 6 Monate: Grobe Prüfung des dringenden …
In der Regel besteht die notwendige Begründung des dringenden Tatverdachts " in einer gestrafften Darstellung der wesentlichen, die Verdachtsmomente enthaltenden Ermittlungsergebnisse, die im Zeitpunkt der Haftentscheidung vorliegen " (…KK-Boujong, StPO, 5. Aufl., § 114 Rn. 12 ; OLG Hamm NStZ-RR 02, 335;… zu Sinn und Zweck der Begründung siehe KK-Boujong a.a.O Rn. 4;… Meyer-Goßner, StPO, 48 Aufl., § 114 Rn. 4 ). - LG Itzehoe, 26.08.2020 - 3 Qs 12/20 Deshalb ist auf die Begründung des Haftbefehls - und weiterer diesen aufrechterhaltender Haftentscheidungen - besondere Sorgfalt zu verwenden (OLG Hamm, NStZ-RR 2002, 335;… Schmitt aaO).