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   OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16, 2 Ws 339/16   

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https://dejure.org/2016,47815
OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16, 2 Ws 339/16 (https://dejure.org/2016,47815)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.07.2016 - 2 Ws 130/16, 2 Ws 339/16 (https://dejure.org/2016,47815)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - 2 Ws 130/16, 2 Ws 339/16 (https://dejure.org/2016,47815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 33a StPO, § 44 S 1 StPO, § 123 Abs 3 StPO, § 201 Abs 1 StPO, § 359 StPO
    Rechtsbehelfe gegen den rechtskräftigen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und einer Gegenvorstellung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Wiederaufnahmeverfahren gegen rechtskräftige Beschlüsse über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Keine Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 33a; StPO § 44; StPO § 359
    Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung; Bewährungswiderruf; Gegenvorstellung; Anhörungsrüge; Wiederaufnahme; Wiedereinsetzung; Zulässigkeit

  • rechtsportal.de

    StPO § 33a; StPO § 44 ; StPO § 359
    Kein Wiederaufnahmeverfahren gegen rechtskräftige Beschlüsse über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
    Deshalb ist es den Gerichten untersagt, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395, 416 ; BVerfG NJW 2007, 2538 ; BVerwG, Beschluss 7 B 14/07 vom 01.06.2007, zit. n. juris; BGHSt 45, 37 ; Senat, Beschluss 2 VAs 12/14 vom 16.10.2014, juris Rn. 4, NStZ-RR 2015, 122; KG, Beschluss 4 VAs 5/14 vom 16. April 2014 , juris ).
  • OLG Koblenz, 14.10.2013 - 2 Ws 492/13

    Strafverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Entscheidung des Tatgerichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
    Nimmt der Verteidiger Stellung, bevor die ihm dafür eingeräumte Frist abgelaufen ist, ohne sich eine Ergänzung seines Vorbringens bis zum Fristablauf vorzubehalten, und ist auch nach dem Inhalt der Stellungnahme eine Ergänzung nicht zu erwarten, so ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, wenn das Gericht vor Fristablauf entscheidet (Senat, Beschluss 2 Ws 492/13 vom 14.10.2013, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 06.05.1999 - 2 Ws 1/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
    Gegen rechtskräftige Beschlüsse, die den Widerruf einer Bewährung zum Gegenstand haben, ist das Wiederaufnahmeverfahren nach §§ 359 ff. StPO unstatthaft (OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ws 10/98 vom 09.01.1998 und 1 Ws 47, 48/07 vom 26.01.2007; OLG Celle, Beschluss 2 Ws 130/12 vom 29.08.2012, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf StraFo 2004, 146; OLG Hamburg StV 2000, 568; OLG Zweibrücken NStZ 1997, 55; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., vor § 359 Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 3 Ws 454/03

    Natur des Rechtsbehelfs der Wiederaufnahme des Verfahrens; Abänderbarkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
    Gegen rechtskräftige Beschlüsse, die den Widerruf einer Bewährung zum Gegenstand haben, ist das Wiederaufnahmeverfahren nach §§ 359 ff. StPO unstatthaft (OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ws 10/98 vom 09.01.1998 und 1 Ws 47, 48/07 vom 26.01.2007; OLG Celle, Beschluss 2 Ws 130/12 vom 29.08.2012, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf StraFo 2004, 146; OLG Hamburg StV 2000, 568; OLG Zweibrücken NStZ 1997, 55; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., vor § 359 Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 16.10.2014 - 2 VAs 12/14

    Gerichtliche Entscheidung gegen "justizförmige" Verwaltungstätigkeit des

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
    Deshalb ist es den Gerichten untersagt, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395, 416 ; BVerfG NJW 2007, 2538 ; BVerwG, Beschluss 7 B 14/07 vom 01.06.2007, zit. n. juris; BGHSt 45, 37 ; Senat, Beschluss 2 VAs 12/14 vom 16.10.2014, juris Rn. 4, NStZ-RR 2015, 122; KG, Beschluss 4 VAs 5/14 vom 16. April 2014 , juris ).
  • OLG Koblenz, 17.02.2014 - 2 Ws 22/14

    Strafvollstreckungsverfahren: Ermessensausübung der Strafvollstreckungsbehörde

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vom 2. Juni 2016, die - wovon die Strafvollstreckungskammer zutreffend ausgeht - durch das Gericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden darf (Senat, Beschluss 2 Ws 22/14 vom 17.02.2014, juris Rn. 9 m.w.N.), weist solche Fehler nicht auf.
  • OLG Zweibrücken, 01.08.1996 - 1 Ws 120/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
    Gegen rechtskräftige Beschlüsse, die den Widerruf einer Bewährung zum Gegenstand haben, ist das Wiederaufnahmeverfahren nach §§ 359 ff. StPO unstatthaft (OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ws 10/98 vom 09.01.1998 und 1 Ws 47, 48/07 vom 26.01.2007; OLG Celle, Beschluss 2 Ws 130/12 vom 29.08.2012, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf StraFo 2004, 146; OLG Hamburg StV 2000, 568; OLG Zweibrücken NStZ 1997, 55; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., vor § 359 Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Celle, 29.08.2012 - 2 Ws 130/12

    Statthaftigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens gegen eine rechtskräftige

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
    Gegen rechtskräftige Beschlüsse, die den Widerruf einer Bewährung zum Gegenstand haben, ist das Wiederaufnahmeverfahren nach §§ 359 ff. StPO unstatthaft (OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ws 10/98 vom 09.01.1998 und 1 Ws 47, 48/07 vom 26.01.2007; OLG Celle, Beschluss 2 Ws 130/12 vom 29.08.2012, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf StraFo 2004, 146; OLG Hamburg StV 2000, 568; OLG Zweibrücken NStZ 1997, 55; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., vor § 359 Rn. 5 m.w.N.).
  • KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
    Deshalb ist es den Gerichten untersagt, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395, 416 ; BVerfG NJW 2007, 2538 ; BVerwG, Beschluss 7 B 14/07 vom 01.06.2007, zit. n. juris; BGHSt 45, 37 ; Senat, Beschluss 2 VAs 12/14 vom 16.10.2014, juris Rn. 4, NStZ-RR 2015, 122; KG, Beschluss 4 VAs 5/14 vom 16. April 2014 , juris ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
    Deshalb ist es den Gerichten untersagt, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395, 416 ; BVerfG NJW 2007, 2538 ; BVerwG, Beschluss 7 B 14/07 vom 01.06.2007, zit. n. juris; BGHSt 45, 37 ; Senat, Beschluss 2 VAs 12/14 vom 16.10.2014, juris Rn. 4, NStZ-RR 2015, 122; KG, Beschluss 4 VAs 5/14 vom 16. April 2014 , juris ).
  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

  • BVerwG, 01.06.2007 - 7 B 14.07

    Verwerfung einer Gegenvorstellung

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

    Die hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft, mit denen eine Ergänzung der Beschlussformeln dahin angestrebt wurde, dass ein Widerruf nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens noch möglich sei, blieben vor dem Oberlandesgericht Dresden erfolglos (Beschlüsse vom 30. Juni 2016 [2 Ws 321/16] und vom 18. Juli 2016 [2 Ws 339/16]), weil über die begehrte Ergänzung zunächst die Strafvollstreckungskammer entscheiden müsse.
  • OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 106/18
    Die dagegen gerichteten sofortigen Beschwerden der beteiligten Staatsanwaltschaften, mit denen eine Ergänzung der Beschlussformel dahin angestrebt wurde, dass ein Widerruf nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens noch möglich sei, hatte vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg (Beschluss vom 18. Juli 2016 - 2 Ws 339/16), weil über die begehrte Ergänzung durch die Strafvollstreckungskammer zu entscheiden war.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.02.2017 - 2 Ws 339/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5280
OLG Karlsruhe, 24.02.2017 - 2 Ws 339/16 (https://dejure.org/2017,5280)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2017 - 2 Ws 339/16 (https://dejure.org/2017,5280)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - 2 Ws 339/16 (https://dejure.org/2017,5280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Pflicht der Maßregelvollzugseinrichtung zur Abklärung der Geeignetheit von Behandlungsmaßnahmen im Hinblick auf das kognitive Leistungsvermögen des Untergebrachten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 66c Abs 1 Nr 1 StGB, § 67d Abs 2 S 2 StGB
    Behandlungsangebot in der Sicherungsverwahrung: Notwendige Prüfung des kognitiven Leistungsvermögens des Untergebrachten

  • rechtsportal.de

    Pflicht der Maßregelvollzugseinrichtung zur Abklärung der Geeignetheit von Behandlungsmaßnahmen im Hinblick auf das kognitive Leistungsvermögen des Untergebrachten

  • rechtsportal.de

    Pflicht der Maßregelvollzugseinrichtung zur Abklärung der Geeignetheit von Behandlungsmaßnahmen im Hinblick auf das kognitive Leistungsvermögen des Untergebrachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 2 Ws 449/13

    Überprüfungsverfahren für die weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2017 - 2 Ws 339/16
    Dass der Vollzug der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt X den sich aus dem Trennungs- und Abstandsgebot ergebenden Anforderungen genügt, hat der Senat bereits mehrfach - u.a. in dem den Untergebrachten betreffenden Beschwerdeverfahren 2 Ws 449/13 (Beschluss vom 29.1.2014) - festgestellt.
  • VerfGH Sachsen, 25.07.2018 - 74-IV-18

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren; Widerruf einer gewährte

    Die hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft, mit der eine Ergänzung der Beschlussformeln dahin angestrebt wurde, dass ein Widerruf nach rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens noch möglich sei, blieben vor dem Oberlandesgericht Dresden erfolglos (Beschlüsse vom 30. Juni 2016 [2 Ws 321/16] und vom 18. Juli 2016 [2 Ws 339/16]), weil über die begehrte Ergänzung zunächst die Strafvollstreckungskammer entscheiden müsse.
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Die hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft, mit denen eine Ergänzung der Beschlussformeln dahin angestrebt wurde, dass ein Widerruf nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens noch möglich sei, blieben vor dem Oberlandesgericht Dresden erfolglos (Beschlüsse vom 30. Juni 2016 [2 Ws 321/16] und vom 18. Juli 2016 [2 Ws 339/16]), weil über die begehrte Ergänzung zunächst die Strafvollstreckungskammer entscheiden müsse.
  • OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach mehr als 10 Jahren nur bei negativer

    Die Entscheidung darüber, wie die Umsetzung einer erforderlichen psychotherapeutischen Betreuung erfolgt, obliegt jedoch grundsätzlich der Anstalt; dies gilt auch für die Frage, ob dazu anstaltseigenes Personal oder anstaltsexterne Therapeuten eingesetzt werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 2017 - 2 Ws 339/16, Rdnr. 15).
  • OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23

    Sicherungsverwahrung; Altfall; Fortdauer; Erledigung; psychische Störung;

    Es steht grundsätzlich nicht im Belieben des Verurteilten, durch die Verweigerung seiner Mitwirkung die Betreuung durch einen ihm genehmen Therapeuten zu erzwingen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 2017 - 2 Ws 339/16 -, juris).
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