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OLG Köln, 01.06.2017 - III-2 Ws 341/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Verdunkelungsgefahr
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 3
Begriff der Verdunkelungsgefahr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.05.2017 - 113 KLs 3/15
- OLG Köln, 01.06.2017 - III-2 Ws 341/17
- LG Köln, 07.07.2017 - 113 KLs 3/15
Papierfundstellen
- StV 2018, 164
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 01.04.1996 - 2 Ws 122/96
§ 112 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) als Grundlage der Untersuchungshaft bei …
Auszug aus OLG Köln, 01.06.2017 - 2 Ws 341/17
Eine Fluchtgefahr ist anzunehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte bzw. Angeklagte werde sich dem weiteren Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich ihm zur Verfügung halten (vgl.: Senat, StV 1994, 582; 1996, 382 und 1997, 642;… Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl.,§ 112 Rn. 17 m.w.N.). - OLG Köln, 10.06.1994 - 2 Ws 230/94
Ausländer; Fluchtgefahr; Längerer Aufenthalt in Deutschland; Absetzen in das …
Auszug aus OLG Köln, 01.06.2017 - 2 Ws 341/17
Eine Fluchtgefahr ist anzunehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte bzw. Angeklagte werde sich dem weiteren Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich ihm zur Verfügung halten (vgl.: Senat, StV 1994, 582; 1996, 382 und 1997, 642;… Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl.,§ 112 Rn. 17 m.w.N.). - OLG Köln, 22.08.1997 - 2 Ws 459/97
Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Durchsetzung der Aufhebung eines …
Auszug aus OLG Köln, 01.06.2017 - 2 Ws 341/17
Eine Fluchtgefahr ist anzunehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte bzw. Angeklagte werde sich dem weiteren Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich ihm zur Verfügung halten (vgl.: Senat, StV 1994, 582; 1996, 382 und 1997, 642;… Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl.,§ 112 Rn. 17 m.w.N.).