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   OLG Schleswig, 20.08.2007 - 2 Ws 343/07   

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OLG Schleswig, 20.08.2007 - 2 Ws 343/07 (https://dejure.org/2007,16574)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.08.2007 - 2 Ws 343/07 (https://dejure.org/2007,16574)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. August 2007 - 2 Ws 343/07 (https://dejure.org/2007,16574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlungspflicht des Gerichts bei Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung unter Abgabe eines nicht hinreichend aussagekräftigen ärztlichen Attests zur Entschuldigung; Maßstab für die Beurteilung einer Entschuldigung i.S.v. § 230 Abs. 2 Strafprozessordnung ...

  • Judicialis

    StPO § 230 Abs. 2

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 29.12.2004 - 1 Ws 456/04
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2007 - 2 Ws 343/07
    Krankheit entschuldigt, wenn sie nach Art und Auswirkungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht (vgl. Beschluss des I. Strafsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 29. Dezember 2004 - 1 Ws 456/04 (147/04) - SchlHA 2005, 258; Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO, Rdnr. 26 jeweils m.w.N.).

    Allerdings hat das Gericht und nicht der behandelnde Arzt über die Frage der Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten zu befinden, dessen Aufgabe es ist, dem Gericht die tatsächlichen Grundlagen durch möglichst genaue Angaben zum medizinischen Befund und der Begleitumstände seiner Erhebung mitzuteilen (vgl. KG, Beschluss vom 04. Oktober 1999 - 3 WS 512/99 - juris Datenbank; Beschluss des I. Strafsenats vom 29. Dezember 2004, aaO).

  • OLG Köln, 26.01.1993 - Ss 569/92

    Ausbleiben eines Angeklagten; Genügender Entschuldigungsgrund; Gebote einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2007 - 2 Ws 343/07
    Hiernach verbleibende Zweifel an der genügenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1988, 2965; OLG Köln, NJW 1993, 1345 f.; KG vom 24. November 1999, Az. 4 Ws 264/99 - juris Datenbank; LG Dresden vom 29. Dezember 2006, 3 Qs 155/06, 3 Qs 160/06 - juris Datenbank; Meyer-Goßner, aaO, § 329 StPO, Rdnr. 22).
  • LG Dresden, 29.12.2006 - 3 Qs 155/06
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2007 - 2 Ws 343/07
    Hiernach verbleibende Zweifel an der genügenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1988, 2965; OLG Köln, NJW 1993, 1345 f.; KG vom 24. November 1999, Az. 4 Ws 264/99 - juris Datenbank; LG Dresden vom 29. Dezember 2006, 3 Qs 155/06, 3 Qs 160/06 - juris Datenbank; Meyer-Goßner, aaO, § 329 StPO, Rdnr. 22).
  • KG, 04.10.1999 - 3 Ws 512/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2007 - 2 Ws 343/07
    Allerdings hat das Gericht und nicht der behandelnde Arzt über die Frage der Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten zu befinden, dessen Aufgabe es ist, dem Gericht die tatsächlichen Grundlagen durch möglichst genaue Angaben zum medizinischen Befund und der Begleitumstände seiner Erhebung mitzuteilen (vgl. KG, Beschluss vom 04. Oktober 1999 - 3 WS 512/99 - juris Datenbank; Beschluss des I. Strafsenats vom 29. Dezember 2004, aaO).
  • KG, 24.11.1999 - 4 Ws 264/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2007 - 2 Ws 343/07
    Hiernach verbleibende Zweifel an der genügenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1988, 2965; OLG Köln, NJW 1993, 1345 f.; KG vom 24. November 1999, Az. 4 Ws 264/99 - juris Datenbank; LG Dresden vom 29. Dezember 2006, 3 Qs 155/06, 3 Qs 160/06 - juris Datenbank; Meyer-Goßner, aaO, § 329 StPO, Rdnr. 22).
  • OLG Frankfurt, 20.02.1987 - 1 Ss 468/86
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2007 - 2 Ws 343/07
    Hiernach verbleibende Zweifel an der genügenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1988, 2965; OLG Köln, NJW 1993, 1345 f.; KG vom 24. November 1999, Az. 4 Ws 264/99 - juris Datenbank; LG Dresden vom 29. Dezember 2006, 3 Qs 155/06, 3 Qs 160/06 - juris Datenbank; Meyer-Goßner, aaO, § 329 StPO, Rdnr. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - L 6 AS 327/12

    Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach SGB II als Zuschuss an Studierende

    Auf die fehlende Aussagekraft der mit dem Antrag vorgelegten Unterlagen muss das Gericht jedenfalls bei den kurzfristig gestellten Anträgen den Antragsteller nicht hinweisen, es muss auch selbst keine weiteren Nachforschungen anstellen (BSG aaO RdNr 13 mwN; BFH Beschlüsse vom v. 10.03.2005 - IX B 171/03 - juris RdNr. 4; vom 19.11.2009 - IX B 160/09 - juris RdNr 4; vgl. auch BFH Beschlüsse vom 25.01.2007 - VII B 118/06 - juris RdNr 4; vom 12.12.2006 - I B 54/06 - juris RdNr 3; vom 16.10.2006 - I B 46/06 - juris Rn. 3; ausführlich dazu auch SG Marburg Urteile vom 07.12.2005 - S 12 KA 48/05 - juris RdNr 36; vom 05.12.2007 - S 12 KA 804/06 - juris RdNr 28; vgl. OLG Schleswig Beschluss vom 20.08.2007 - 2 Ws 343/07 - juris Rn. 18; KG Beschluss vom 06.02.2007 - 1 AR 152/07 - 2 Ws 99/07 - juris RdNr 4).
  • SG Marburg, 05.12.2007 - S 12 KA 804/06

    Kürzung des vertragszahnärztlichen Honorars wegen unwirtschaftlicher

    Es ist Aufgabe des Arztes oder des Antragstellers, dem Gericht bzw. der Verwaltungsbehörde die tatsächlichen Grundlagen durch möglichst genaue Angaben zum medizinischen Befund und der Begleitumstände der Erhebung mitzuteilen (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.08.2007 - 2 Ws 343/07 - juris Rn. 18; KG Berlin, Beschl. v. 06.02.2007 - 1 AR 152/07 - 2 Ws 99/07, 1 AR 152/07, 2 Ws 99/07 - juris Rn. 4).
  • SG Marburg, 16.06.2010 - S 12 KA 794/09

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung -

    Es ist Aufgabe des Arztes oder des Antragstellers, dem Gericht bzw. der Verwaltungsbehörde die tatsächlichen Grundlagen durch möglichst genaue Angaben zum medizinischen Befund und der Begleitumstände der Erhebung mitzuteilen (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.08.2007 - 2 Ws 343/07 - juris Rdnr. 18; KG Berlin, Beschl. v. 06.02.2007 - 1 AR 152/07 - 2 Ws 99/07, 1 AR 152/07, 2 Ws 99/07 - juris Rdnr. 4).
  • OLG Schleswig, 12.02.2020 - I OLG 28/20
    Bei der gegebenenfalls erforderlichen Amtsaufklärung ist zu beachten, dass das Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht erst dann entschuldigt ist, wenn er verhandlungsunfähig ist, sondern schon dann, wenn ihm wegen einer Erkrankung die Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht zugemutet werden kann (Brandenburgisches OLG, a.a.O., m. w. Nachw.; vgl. ­ für die Entschuldigung gem. § 230 Abs. 2 StPO ­ Beschluss des OLG Schleswig vom 20. August 2007 ­ 2 Ws 343/07 ­, juris).
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   OLG Hamm, 01.04.2008 - 2 Ws 343/07   

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https://dejure.org/2008,11135
OLG Hamm, 01.04.2008 - 2 Ws 343/07 (https://dejure.org/2008,11135)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.2008 - 2 Ws 343/07 (https://dejure.org/2008,11135)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. April 2008 - 2 Ws 343/07 (https://dejure.org/2008,11135)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Verfahren über den Ausschluss des Rechtsanwalts als Verteidiger; Rechtfertigung des Eingriffs in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit eines Rechtsanwalts durch die Ausschließung als Strafverteidiger in einem ...

  • Judicialis

    StPO § 138a; ; StPO § 138c

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 252
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95

    Anforderungen an die Ausschließung eines Strafverteidigers - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 2 Ws 343/07
    Die Zuständigkeit des erkennenden Gerichts, die dann in Betracht kommt, wenn ein Rechtsanwalt erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn von einem Mitangeklagten zum Verteidiger gewählt wird (vgl. BGH, StV 1996, 469 f), ist hier nicht gegeben.

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings bereits im o.g. Beschluss vom 26. Januar 1996 (StV 1996, 469 f) darauf hingewiesen, dass auch vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und vor der Einführung der §§ 138 a ff. StPO nie angezweifelt worden sei, dass die Stellung des Verteidigers mit der Rolle des Angeklagten im Strafverfahren unvereinbar sei.

    Hinzu kommt, dass eine gerichtliche Entscheidung über die Frage des hinreichenden Tatverdachts vor der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht vorliegt, so dass A. als in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1996 ( StV 1996, 469 f.) eine inhaltliche Überprüfung des hinreichenden Tatverdachts noch zu erfolgen hat.

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 2 Ws 343/07
    Die Regelungen der §§ 138 a ff. StPO sind durch das Gesetz zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I, S. 3686) als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1973 (NJW 1973, 696 ff) eingeführt worden.

    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1973, 696, 697 (unter III. 2)) hat nämlich insoweit nur den Fall des Rechtsanwalts genannt, der Mitangeklagter ist, gegen den das Verfahren also bereits eröffnet ist.

  • BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99

    Ausschließung des Verteidigers wegen Verdachts einer Straftat

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 2 Ws 343/07
    Auch der Bundesgerichtshof hat in einer weiteren Entscheidung vom 21. März 2000 (2 ARs 489/99, www.juris.de), die allerdings vom Oberlandesgericht Celle nicht erwähnt wird, die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für gegeben erachtet, obwohl bereits im selben Verfahren gegen den Verteidiger wegen einer Tatbeteiligung an der Straftat seiner Mandanten Ermittlungen eingeleitet worden waren.
  • OLG Celle, 04.07.2001 - 3 ARs 25/01

    Zuständigkeit und Rechtsgrundlage für den Ausschluss eines selbst beschuldigten

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 2 Ws 343/07
    Die Auffassung des Oberlandesgerichts Celle, nach der die Zuständigkeit des erkennenden Gerichts bereits dann gegeben ist, wenn gegen den Verteidiger in demselben Ermittlungsverfahren ermittelt wird (vgl. OLG Celle, NJW 2001, 3564 f; vgl. dazu auch Pfeiffer, StPO; SK-Wohlers, StPO, Loseblattsammlung, Stand: Februar 2006, § 138, Rdnr. 12; Burhoff , Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 1907 m.w.N.), wird vom Senat nicht geteilt.
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1995 - 1 Ws 1003/94
    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 2 Ws 343/07
    Eine derartige Weiterführung kommt nur in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Verteidiger in dem Verfahren, für welches er ausgeschlossen werden soll, erneut als Verteidiger tätig werden will (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 138 c Rdnr. 16, OLG Düsseldorf, StV 1995, 570) Derartige Anhaltspunkte bestehen auch angesichts des mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung versehenen Widerrufs der Zulassung von Rechtsanwalt A. zur Rechtsanwaltschaft vorliegend nicht.
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