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   OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 2 Ws 349/01   

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https://dejure.org/2001,9329
OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 2 Ws 349/01 (https://dejure.org/2001,9329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2001 - 2 Ws 349/01 (https://dejure.org/2001,9329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 2 Ws 349/01 (https://dejure.org/2001,9329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftentschädigung; Strafverfolgungsmaßnahme; Zustellungsvollmacht; Petition ; Erklärung über die Einlegung eines Rechtsbehelfs ; Bedingungsfeindlichkeit der Rechtsmitteleinlegung

  • Judicialis

    StPO § 37; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; StrEG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 37 § 145 a Abs. 1; StrEG § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 109
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 772/96

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an Verteidiger bei Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 2 Ws 349/01
    Aus der Regelung des § 145 a StPO wird gefolgert, dass die Zustellung an einen Zustellungsbevollmächtigten auch zulässig ist, wenn er kein Verteidiger ist (vgl. BGH NStZ 1997, 293; Schnarr, NStZ 1997, 15, 16; Löwe-Rosenberg-Wendisch, aaO., § 37 Rn.50).
  • BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines Strafbefehls - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 2 Ws 349/01
    Die Verknüpfung mit einer derartigen Voraussetzung oder einer reinen Rechtsbedingung ist unschädlich (vgl. BGHSt 25, 187 f; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO.).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 2 Ws 349/01
    a) Im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit zwingenden Vorschrift des § 145 a Abs. 1 StPO gilt der gewählte Verteidiger nur dann als ermächtigt, Zustellungen in Empfang zu nehmen, wenn sich seine Vollmacht bei den Akten befindet (BGH NStZ 1996, 97 ).
  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 435/53
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 2 Ws 349/01
    Die Erklärung über die Einlegung eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels ist grundsätzlich bedingungsfeindlich (vgl. BGHSt 5, 183 zur Revisionseinlegung).
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