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OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 2 Ws 349/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftentschädigung; Strafverfolgungsmaßnahme; Zustellungsvollmacht; Petition ; Erklärung über die Einlegung eines Rechtsbehelfs ; Bedingungsfeindlichkeit der Rechtsmitteleinlegung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 109
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.02.1997 - 1 StR 772/96
Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an Verteidiger bei Vorliegen einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 2 Ws 349/01
Aus der Regelung des § 145 a StPO wird gefolgert, dass die Zustellung an einen Zustellungsbevollmächtigten auch zulässig ist, wenn er kein Verteidiger ist (vgl. BGH NStZ 1997, 293; Schnarr, NStZ 1997, 15, 16;… Löwe-Rosenberg-Wendisch, aaO., § 37 Rn.50). - BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72
Voraussetzungen für die Festsetzung eines Strafbefehls - Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 2 Ws 349/01
Die Verknüpfung mit einer derartigen Voraussetzung oder einer reinen Rechtsbedingung ist unschädlich (vgl. BGHSt 25, 187 f;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO.). - BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95
Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 2 Ws 349/01
a) Im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit zwingenden Vorschrift des § 145 a Abs. 1 StPO gilt der gewählte Verteidiger nur dann als ermächtigt, Zustellungen in Empfang zu nehmen, wenn sich seine Vollmacht bei den Akten befindet (BGH NStZ 1996, 97 ). - BGH, 12.11.1953 - 3 StR 435/53
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 2 Ws 349/01
Die Erklärung über die Einlegung eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels ist grundsätzlich bedingungsfeindlich (vgl. BGHSt 5, 183 zur Revisionseinlegung).