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   OLG Köln, 26.07.2002 - 2 Ws 349/02   

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https://dejure.org/2002,54872
OLG Köln, 26.07.2002 - 2 Ws 349/02 (https://dejure.org/2002,54872)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2002 - 2 Ws 349/02 (https://dejure.org/2002,54872)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2002 - 2 Ws 349/02 (https://dejure.org/2002,54872)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 12.09.2011 - 2 Ws 566/11

    Pflichtverteidigerbestellung wegen Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit;

    Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers geboten ist, wenn der Angeklagte Akten oder Aktenbestandteile nicht kennt, auf die es für die Entscheidung ankommt (vgl. nur SenE vom 26.7.2001 - 2 Ws 349/02, vom 18.11.2010 - 2 Ws 743 - 744/10; vgl. auch Doleisch von Dolsperg - Strafaussetzung zur Bewährung - Probleme aus der Praxis, StrFo 2005, 45, 47).
  • OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 834/15

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren

    Die Voraussetzungen wären insoweit unzweifelhaft erfüllt, wenn die Strafvollstreckungskammer die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens für erforderlich erachten würde und der Verurteilte sich hiermit eingehend auseinandersetzen müsste (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. SenE vom 26.07.2002 - 2 Ws 349/02; vom 24.06.2002 - 2 Ws 291/02 und vom 04.11.2008 - 2 Ws 546-549/08).
  • OLG Braunschweig, 17.12.2019 - 1 Ws 280/19

    Strafvollstreckungsverfahen, Pflichtverteidiger, neues Ermittlungsverfahren

    Akteneinsicht bliebe dann einem Verteidiger vorbehalten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26. Juli 2002, 2 Ws 349/02, Rn. 8, zitiert nach juris).
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