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   OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02   

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https://dejure.org/2002,11791
OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02 (https://dejure.org/2002,11791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.08.2002 - 2 Ws 354/02 (https://dejure.org/2002,11791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. August 2002 - 2 Ws 354/02 (https://dejure.org/2002,11791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Akteneinsicht, Gewährung rechtlichen Gehörs, Spannungen zwischen Gericht und Verteidiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Besorgnis der Befangenheit; Akteneinsicht; Gewährung rechtlichen Gehörs; Spannungen zwischen Gericht und Verteidiger

  • Judicialis

    StPO § 24; ; StPO § 28; ; StPO § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 § 28 § 29
    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Akteneinsicht, Gewährung rechtlichen Gehörs, Spannungen zwischen Gericht und Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02

    Haftverschonung - Kein vorläufiges Berufsverbot als Auflage

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02
    Auf die dagegen eingelegte ( weitere) Beschwerde hat der Senat den angefochtenen Beschluss hinsichtlich dieser "Auflage" durch Beschluss vom 11. März 2002 - 2 Ws 58/02 -, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, aufgehoben.
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02
    Insoweit führt der Verteidiger zutreffend aus, dass das dem Betroffenen vor jeder gerichtlichen Entscheidung gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zu gewährende rechtliche Gehör - das auch die abgelehnten Richter grundsätzlich nicht in Frage stellen - im Hinblick auf den mit einem vorläufigen Berufsverbot verbundenen Grundrechtseingriff und dessen Folgen ein Recht auf Akteneinsicht oder der Informationen beinhaltet, die für eine Stellungnahme notwendig sind ( vgl. BVerfG NJW 1994, 3219 ff. ).
  • OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02

    Ablehnung, Rechtsmittel, erkennender Richter, Einstellung, Zustimmung, Bedingung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02
    Die Eigenschaft beginnt mit dem Erlass des Eröffnungsbeschlusses ( Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.; der Senat in NStZ-RR 2002, 238f. m.w.N. ), der vorliegend erst nach Einlegung der sofortigen Beschwerde ergangen ist.
  • BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvQ 27/94

    Vorrang des fachgerichtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02
    Außerdem bestehe vor jeder gerichtlichen Entscheidung grundsätzlich ein Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör gemäß "Art. 3 Abs. 1 GG", weshalb ihm, wie das Bundesverfassungsgericht ( NJW 1994, 3221 ff ) entschieden habe, zuvor Akteneinsicht zu gewähren sei.
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    Das Ablehnungsgesuch war zwar zulässig, da (gravierende) Spannungen zwischen Richter und dem Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. u.a. BGH StV 1993, 339; StV 1995, 396 f., Senat in StraFo 2002, 355 und OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).

    Die Besorgnis der Befangenheit ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. u.a. BGH NStZ 1988, 510; OLG Hamm StraFo 2002, 355 f, jeweils mit weiteren Nachweisen).

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