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OLG Karlsruhe, 08.01.2019 - 2 Ws 365/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
U-Haft, Telefonerlaubnis, Beschränkung, Anforderungen
- openjur.de
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Beschränkung der Telefonerlaubnis eines U-Haft-Gefangenen
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 14.11.2018 - 2 KLs 620 Js 2967/18
- OLG Karlsruhe, 08.01.2019 - 2 Ws 365/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2019 - 2 Ws 365/18
Die Vollzugsanstalt hat hierbei im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung - wie stets bei der Auslegung der Vorschriften des Untersuchungshaftrechts - allerdings dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deswegen allein unvermeidbaren Beschränkungen unterworfen werden darf (vgl. zur Bedeutung der sog. Unschuldsvermutung im Untersuchungshaftvollzug nur BVerfG NStZ 1994, 52). - KG, 27.06.2011 - 3 Ws 136/11
Vollzug der Untersuchungshaft: Besuch von Familienangehörigen an einem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2019 - 2 Ws 365/18
Ebenso ist dem verfassungsrechtlichen Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf den Schutz seiner Privatsphäre und seiner Familie Rechnung zu tragen (KG, Beschluss vom 27.06.2011 - 3 Ws 136/11, BeckRS 2011, 20094). - BVerfG, 17.10.2012 - 2 BvR 736/11
Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Vollzug …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2019 - 2 Ws 365/18
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss daher den Vollzug der Untersuchungshaft in besonderem Maße prägen (BVerfG, Beschluss vom 17.10.2012 - 2 BvR 736/11, juris Rn. 24). - OLG Karlsruhe, 03.08.2012 - 3 Ws 314/12
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2019 - 2 Ws 365/18
Dementsprechend ist nach §§ 13, 20 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 JVollzG II BW der Anstaltsleiter oder die Anstaltsleitern befugt, Telefongespräche zu untersagen (bzw. als mildere Maßnahme zu beschränken), wenn die Sicherheit und Ordnung der Anstalt ansonsten gefährdet ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.08.2012 - 3 Ws 314/12, juris).