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   OLG Köln, 23.08.2002 - 2 Ws 372/02   

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https://dejure.org/2002,8882
OLG Köln, 23.08.2002 - 2 Ws 372/02 (https://dejure.org/2002,8882)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2002 - 2 Ws 372/02 (https://dejure.org/2002,8882)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2002 - 2 Ws 372/02 (https://dejure.org/2002,8882)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftentschädigung nach Vollstreckung einer Strafe ; Irrige Annahme des rechtskräftigen Widerrufs einer Entschädigungsentscheidung ; Erlass einer Strafe und sachliche Berechtigung der Vollstreckung

  • Judicialis

    StPO § 310 Abs. 2; ; StPO § ... 311 Abs. 2; ; StPO § 451; ; StPO § 462 a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 57 Abs. 1; ; StrEG § 1; ; StrEG § 1 Abs. 1; ; StrEG § 2; ; StrEG § 2 Abs. 1; ; StrEG § 5 Abs. 2; ; StrEG § 8; ; StrEG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; StrEG § 8 Abs. 1 Satz 2; ; StrEG § 8 Abs. 3 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 1 Abs. 1 § 8 Abs. 1
    Entschädigung für Strafhaft bei Aufhebung des Widerrufs der Strafaussetzung - Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Krefeld, 16.03.1976 - 12 StVK 228/76
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2002 - 2 Ws 372/02
    Dies gilt erst recht auch für die Entscheidungen zu der - streitigen - Frage, ob für die aufgrund eines Sicherungshaftbefehls erlittene Haft eine Entschädigung nach § 2 Abs. 1 StrEG zu gewähren ist, wenn es anschließend nicht zu dem Widerruf kommt, ob also ein Sicherungshaftbefehl einem Untersuchungshaftbefehl gleichsteht (verneinend: OLG Karlsruhe MDR 77, 600; KG JR 81, 87; OLG Düsseldorf MDR 82, 958; ebenso verneinend: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 453 c Rn. 15; Fischer in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 453 c Rn. 11; bejahend hingegen: von Meding NJW 77, 914 und Bringewat, Strafvollstreckung, § 453 c Rn. 21).

    So verneint etwa auch das LG Krefeld (NJW 77, 117) - wenngleich für den hier nicht einschlägigen Fall der Entschädigung bei erlittener Sicherungshaft - verneint eine Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer.

  • BVerwG, 01.07.1975 - III C 6.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2002 - 2 Ws 372/02
    Deswegen kann auch nicht D. Meyer (§ 8 StrEG Rn. 15) gefolgt werden, der - entgegen OLG Oldenburg MDR 76, 166 und Kleinknecht/Meyer-Goßner § 8 StrEG Rn. 2 - Maßnahmen der Strafvollstreckung aufgrund Widerrufs generell vom Regelungsbereich des StrEG ausgenommen wissen will, weil (soweit es um § 1 StrEG geht) keine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliege.

    Nach Vollstreckung einer Strafe in der irrigen Annahme rechtskräftigen Widerrufs ist die Entscheidung über eine Entschädigungspflicht nach dem StrEG erst dann zu treffen, wenn nach Ablauf der Bewährungszeit über den Erlass der Strafe und damit auch abschließend über die sachliche Berechtigung der Vollstreckung entschieden wird (vgl. OLG Oldenburg MDR 76, 166; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 8 StrEG Rn. 2; Burmann StV 86, 83).

  • OLG Düsseldorf, 05.06.1981 - 3 Ws 261/81
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2002 - 2 Ws 372/02
    Dies gilt erst recht auch für die Entscheidungen zu der - streitigen - Frage, ob für die aufgrund eines Sicherungshaftbefehls erlittene Haft eine Entschädigung nach § 2 Abs. 1 StrEG zu gewähren ist, wenn es anschließend nicht zu dem Widerruf kommt, ob also ein Sicherungshaftbefehl einem Untersuchungshaftbefehl gleichsteht (verneinend: OLG Karlsruhe MDR 77, 600; KG JR 81, 87; OLG Düsseldorf MDR 82, 958; ebenso verneinend: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 453 c Rn. 15; Fischer in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 453 c Rn. 11; bejahend hingegen: von Meding NJW 77, 914 und Bringewat, Strafvollstreckung, § 453 c Rn. 21).
  • OLG Köln, 08.03.1994 - 2 Ws 137/94

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen die auferlegte

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2002 - 2 Ws 372/02
    Zwar stellt entgegen dem Widerrufsbeschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 30. Dezember 1999 die Nichtanzeige eines Wohnungswechsels keinen Widerrufsgrund dar (vgl. Senat NStZ 94, 509).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.1993 - 1 Ws 92/93
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2002 - 2 Ws 372/02
    Dies gilt auch schon für den von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angeführten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MDR 93, 808), der trotz Erwähnung auch des § 1 StrEG in der Sache darauf abstellt, dass § 2 StrEG wegen seiner abschließenden Aufzählung entschädigungsfähiger Strafverfolgungsmaßnahmen nach Aufhebung eines Widerrufs nicht einschlägig sei (demgemäss findet sich auch die zustimmende Anmerkung bei Kleinknecht/Meyer-Goßner nur zu § 2 StrEG Rn. 2, während dort andererseits bei § 8 StrEG Rn. 2 eine Entschädigungsentscheidung - wenn auch eben erst zur Zeit des Straferlasses - sehr wohl für möglich gehalten wird).
  • OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 280/12

    Entschädigung für den Vollzug der gem. § 316e Abs. 3 S. 1 EGStGB für erledigt

    Maßgeblicher rechtlicher Gesichtspunkt für die Anwendbarkeit des § 1 StrEG ist die nachträgliche Durchbrechung der Rechtskraft einer strafgerichtlichen Verurteilung durch eine strafverfahrensmäßige Korrektur (vgl. SenE vom 23.08.2002 - 2 Ws 372/02 = JMBl. NRW 2003, 33).
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