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   OLG Dresden, 12.12.2008 - 2 Ws 380/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15346
OLG Dresden, 12.12.2008 - 2 Ws 380/08 (https://dejure.org/2008,15346)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.12.2008 - 2 Ws 380/08 (https://dejure.org/2008,15346)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08 (https://dejure.org/2008,15346)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 68c StGB; §§ 453, 463 StPO

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfache Beschwerde gegen Bestimmung der Dauer der Führungsaufsicht; prognosegestützte Ausübung pflichtgemäßen Ermessens; gesetzwidrige Mitsprache des Bewährungshelfers bei der Wohnsitzbestimmung

  • Judicialis

    StGB § 68b Abs. 1 Nr. 8; ; StGB § 68b Abs. 1 Nr. 11; ; StGB § 68b Abs. 2; ; StGB § 68c Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfache Beschwerde gegen Bestimmung der Dauer der Führungsaufsicht; prognosegestützte Ausübung pflichtgemäßen Ermessens; gesetzwidrige Mitsprache des Bewährungshelfers bei der Wohnsitzbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Ein darüber hinausgehendes Mitsprache- oder gar Bestimmungsrecht der Führungsaufsichtsstelle oder des Bewährungshelfers bei der Wahl des Wohnsitzes ist gesetzeswidrig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2008 - 2 Ws 380/08; Senatsbeschluss vom 08.07.2010 - 1 Ws 360/10).
  • OLG Dresden, 05.06.2015 - 2 Ws 248/15

    Rechtliche Überprüfung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Ein darüber hinausgehendes Mitsprache- oder gar -bestimmungsrecht des Bewährungshelfers bei der Wahl des Wohnsitzes ist gesetzeswidrig (Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2008 [Az.:2 Ws 380/08], zitiert nach juris, Rdnr. 9).
  • OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14

    Führungsaufsicht: Elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes des

    Bleibt unklar, auf welche konkreten gesetzlichen Regelungen der Absätze 1 oder 2 des § 68b StGB und auf welche - ermessensfehlerfreien, Verhältnismäßigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkte beachtenden - Erwägungen die Strafvollstreckungskammer die Anordnung der einzelnen Weisungen überhaupt gestützt hat, führt bereits dieser Mangel zur Aufhebung der vorgenannten Weisungen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.02.2014, 1 Ws 28/14; OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2008, 2 Ws 380/08, bei juris).

    cc) Die das Grundrecht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG einschränkende Weisung an den Verurteilten unter Ziffer III. 7. (Satz 2), jeden Wohnungswechsel nur mit vorheriger Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle vorzunehmen, ist gesetzlich (überhaupt) nicht - insbesondere nicht durch § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB - gedeckt und daher unzulässig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2008, 2 Ws 380/08, bei juris; OLG Bamberg StV 2012, 737).

  • OLG Dresden, 30.09.2009 - 2 Ws 458/09

    Bestimmtheitsgrundsatz

    Der Senat verweist nochmals auf seine ständige - auch veröffentlichte - Rechtsprechung (Beschlüsse vom 06. September 2007 - 2 Ws 423/07 - vom 12. Februar 2008 - 2 Ws 12/08 - vom 12. März 2008 - 2 Ws 125/08 - vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08 - 27. Mai 2008 - 2 Ws 256/08 - vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08; vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - vom 11. September 2009 - 2 Ws 409/09 - u.a.m.).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2023 - 1 Ws 31/23

    Beschwerde gegen die Anordnung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Die Strafvollstreckungskammer hat dabei im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht die für ihre Entscheidungsfindung maßgeblichen Tatsachen festzustellen und in eine Ermessensabwägung einzubeziehen (KG Berlin, Beschluss vom 05. April 2022 - 5 Ws 22/22 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 - III-5 Ws 528-530/17 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 1 Ws 253/11 -, juris; OLG Dresden, Beschlüsse vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08 - und vom 30. September 2009 - 2 Ws 458/09 -, juris).
  • OLG Dresden, 10.03.2016 - 2 OLG 26 Ss 762/15

    Fehlende Mitteilung über auf eine Verständigung abzielende Vorgespräche

    Eine entsprechende Abwägung ist jedoch erst geboten, wenn überhaupt Anhaltspunkte für ein Abweichen von der Höchstfrist vorliegen (KG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 159/11, 2 Ws 159/11 - 1 AR 590/11 - m.w.N., juris; anders noch Senat, NStZ-RR 2010, 126 f.; sowie Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08 -, juris).
  • KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11

    Führungsaufsicht: Bestimmung der Dauer einer nach Vollverbüßung eintretenden

    a) Das Oberlandesgerichts Dresden ist der Ansicht (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. September 2009 - 2 Ws 458/09 - juris = NStZ-RR 2010, 126 LS und 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08 -juris), der Gesetzgeber stelle in § 68c Abs. 1 Satz 1 StGB eine nach dem Ermessen des Gerichts zu bestimmende Zeitspanne von zwei bis fünf Jahren zur Verfügung.
  • OLG Dresden, 15.11.2022 - 2 Ws 325/22

    1. Bei einer Meldeverpflichtung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 StGB für den Fall

    2. Sowohl gegen die Bestimmung der Dauer einer Führungsaufsicht als auch gegen ihre inhaltliche Ausgestaltung ist gemäß § 463 Abs. 2, § 453 Abs. 2 Satz 1 StPO die nicht fristgebundene Beschwerde statthaft; sie kann allerdings nur darauf gestützt werden, dass die jeweils angefochtene Entscheidung rechtswidrig sei, § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO (Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08 -, juris; OLG München, Beschluss vom 14. August 2012 - 1 Ws 599/12 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 25.09.2017 - 4 Ws 377/17

    Maßregelvollstreckung: Begründungserfordernisse bei Abkürzung der gesetzlichen

    Da das Landgericht die Festsetzung der Dauer der Führungsaufsicht nach § 68c Abs. 1 StGB vorliegend nicht begründet hat, kann der Senat nicht überprüfen, ob insoweit ein Ermessensfehler vorliegt, was aber zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit gehört (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 30. August 2012 - III-1 Ws 395/12 -, juris Rn. 22; KG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 159/11 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. August 2010 - 3 Ws 752/10 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08 -, juris; zur Begründungspflicht allgemein: OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2010 - 3 Ws 752/10

    Führungsaufsicht: Zeitpunkt der Bestimmung der Dauer

    Vielmehr ist mit dem OLG Oldenburg (NdsRpfl 2007, 59) und dem OLG Dresden (NStZ-RR 2010, 126; Beschl. v. 02.07.2008 - 2 Ws 380/08 -juris) davon auszugehen, dass die Strafvollstreckungskammer bereits bei Ausgestaltung der Führungsaufsicht in Verbindung mit der Feststellung, dass die Maßregel nicht entfällt (§ 68 f II StGB), die Dauer der Führungsaufsicht nach pflichtgemäßen Ermessen auf der Grundlage einer Prognose bestimmen kann (so im Ergebnis bereits Senat, Beschl. v. 19.07.2010 - 3 Ws 629/10 und Beschl. v. 04.11.2009 - 3 Ws 945/09).
  • OLG Bamberg, 22.07.2021 - 1 Ws 413/21

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG Hamm, 11.01.2017 - 2 Ws 180/17

    Abkürzung der Höchstdauer der Führungsaufsicht

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