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   OLG Celle, 06.12.2007 - 2 Ws 383/07   

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https://dejure.org/2007,21616
OLG Celle, 06.12.2007 - 2 Ws 383/07 (https://dejure.org/2007,21616)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.12.2007 - 2 Ws 383/07 (https://dejure.org/2007,21616)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 383/07 (https://dejure.org/2007,21616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Jugendstrafverfahren: Örtlich zuständiges Gericht; Voraussetzungen einer Verbindung von Strafsachen gegen Heranwachsende und Erwachsene

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs. 3 JGG; § 108 JGG
    Durchbrechung des Grundsatzes der Verantwortung der Heranwachsenden vor dem für ihren Wohnort zuständigen Gericht bei Belastung des Verfahrens mit erheblichen Erschwernissen; Gebot der Verbindung von Strafsachen gegen Heranwachsende und Erwachsene bei zur Lastlegung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchbrechung des Grundsatzes der Verantwortung der Heranwachsenden vor dem für ihren Wohnort zuständigen Gericht bei Belastung des Verfahrens mit erheblichen Erschwernissen; Gebot der Verbindung von Strafsachen gegen Heranwachsende und Erwachsene bei zur Lastlegung von ...

  • Judicialis

    JGG § 42 Abs. 3; ; JGG § 108

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.2006 - 2 ARs 176/06

    Zuständigkeitsbestimmung; erhebliche Erschwernisse für das Verfahren

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2007 - 2 Ws 383/07
    Denn der in § 42 Abs. 3 i. V. m. § 108 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf grundsätzlich nur durchbrochen werden, wenn sonst erhebliche Erschwernisse das Verfahren belasten würden (vgl. BGH 2. Strafsenat, Entscheidung vom 10.05.2006, Az.: 2 ARs 176/06 m. w. N.).
  • OLG Köln, 11.04.2000 - 2 Ws 166/00

    Heranwachsende Angeklagte; Erwachsene Angkelagte; Jugendkammer;

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2007 - 2 Ws 383/07
    Dies kann vor allem dann im Interesse einer geordneten Rechtspflege liegen, wenn den heranwachsenden und den erwachsenen Angeschuldigten gemeinschaftlich begangene Straftaten zur Last gelegt werden und voraussichtlich eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich wird (vgl. hierzu KG Berlin, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.04.2000, Az.: 1 AR 467/00; OLG Köln, Beschluss vom 11.04.2007, NStZ-RR 2000, 313) Das ist hier der Fall.
  • KG, 26.04.2000 - 5 Ws 310/00
    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2007 - 2 Ws 383/07
    Dies kann vor allem dann im Interesse einer geordneten Rechtspflege liegen, wenn den heranwachsenden und den erwachsenen Angeschuldigten gemeinschaftlich begangene Straftaten zur Last gelegt werden und voraussichtlich eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich wird (vgl. hierzu KG Berlin, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.04.2000, Az.: 1 AR 467/00; OLG Köln, Beschluss vom 11.04.2007, NStZ-RR 2000, 313) Das ist hier der Fall.
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