Weitere Entscheidungen unten: KG, 09.09.2010 | OLG Karlsruhe, 12.11.2010

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.08.2010 - 2 Ws 390/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13151
OLG Koblenz, 30.08.2010 - 2 Ws 390/10 (https://dejure.org/2010,13151)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.08.2010 - 2 Ws 390/10 (https://dejure.org/2010,13151)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. August 2010 - 2 Ws 390/10 (https://dejure.org/2010,13151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 56f StGB, § 35 BtMG, § 36 Abs 5 S 1 BtMG, § 462a Abs 1 S 2 StPO
    Betäubungsmittelstrafsache: Zuständiges Gericht für die Bewährungsaufsicht nach einer Bewährungsentscheidung des Gerichts des ersten Rechtszuges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für den Widerruf einer Bewährung im Falle einer Reststrafenaussetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 36 Abs. 5 S. 1; StPO § 462a Abs. 1 S. 2
    Zuständigkeit der StVK für den Widerruf der Bewährung bei Reststrafenaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 26 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 2 Ws 390/10
    Die Frage, welches Gericht nach einer solchen Strafaussetzung die Bewährungsaufsicht zu führen hat, ist jedoch in § 36 Abs. 5 BtMG, der gerade nicht auf den Abs. 4 dieser Vorschrift verweist, nicht geregelt; insoweit verbleibt es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (BGH NStZ 2001 110; NStZ-RR 2001, 343; NStZ-RR 1996, 56; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2008, 2 Ws 638/08).
  • BGH, 03.02.1995 - 2 ARs 459/94

    Betäubungsmittel - Jugendstrafvollzug - Strafaussetzung - Widerruf -

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 2 Ws 390/10
    Die Frage, welches Gericht nach einer solchen Strafaussetzung die Bewährungsaufsicht zu führen hat, ist jedoch in § 36 Abs. 5 BtMG, der gerade nicht auf den Abs. 4 dieser Vorschrift verweist, nicht geregelt; insoweit verbleibt es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (BGH NStZ 2001 110; NStZ-RR 2001, 343; NStZ-RR 1996, 56; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2008, 2 Ws 638/08).
  • BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 89/03

    Zuständigkeit für die Strafrestaussetzung zur Bewährung nach BtMG

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 2 Ws 390/10
    Dies gilt auch im vorliegenden Fall, in dem die Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung von mehr als 2/3 der Strafe (Bl. 2, 87 BewH) und anschließender Therapie erfolgte (vgl. BGH NStZ 2004, 400, 401).
  • BGH, 09.05.2001 - 2 ARs 101/01

    Zuständigkeit bei § 36 Abs. 5 BtMG

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 2 Ws 390/10
    Die Frage, welches Gericht nach einer solchen Strafaussetzung die Bewährungsaufsicht zu führen hat, ist jedoch in § 36 Abs. 5 BtMG, der gerade nicht auf den Abs. 4 dieser Vorschrift verweist, nicht geregelt; insoweit verbleibt es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (BGH NStZ 2001 110; NStZ-RR 2001, 343; NStZ-RR 1996, 56; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2008, 2 Ws 638/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8251
KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10 Vollz (https://dejure.org/2010,8251)
KG, Entscheidung vom 09.09.2010 - 2 Ws 390/10 Vollz (https://dejure.org/2010,8251)
KG, Entscheidung vom 09. September 2010 - 2 Ws 390/10 Vollz (https://dejure.org/2010,8251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 120 Abs 1 StVollzG, § 185 StVollzG, § 147 StPO
    Vollzugsplanfortschreibung: Anspruch des Gefangenen auf Kenntnis vorbereitender Arbeitsgrundlagen und Entwürfe

  • Wolters Kluwer

    Einsichts- und Auskunftsanspruch eines Gefangenen in die Gefangenenpersonalakten bei nicht Bestandteil gewordener und lediglich interner Arbeitsgrundlage der beteiligten Mitarbeiter i.R.d. Volllzugsplanfortschreibung

  • rechtsportal.de

    StPO § 147; StVollzG § 120 Abs. 1; StVollzG § 185
    Umfang des Gefangenen auf Einsicht in Unterlagen über die Fortschreibung des Vollzugsplans

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Strafvollzug - Akteneinsicht im Rahmen der Vollzugsplanfortschreibung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Einsichtsanspruch eines Gefangenen in die Gefangenenpersonalakten - Streitwert immerhin 100

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 25.06.2001 - 5 Ws 296/01

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache -

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10
    Zwar ist der Streitwert in Strafvollzugssachen angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gefangenen eher niedrig festzusetzen, da die Bemessung des Streitwerts aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen darf, daß die Anrufung des Gerichts für den Betroffenen mit einem unzumutbar hohen Kostenrisiko verbunden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 18. Mai 2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04 - bei www.burhoff.de; Senat NStZ-RR 2002, 62; Kamann/Volckart in AK, § 121 StVollzG Rdn. 9 f.; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl. § 121 StVollzG Rdn. 1).

    Die sofortige Beschwerde des Gefangenen gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung, mit der er begehrt, die entstandenen Kosten und Auslagen vollständig der Landeskasse aufzuerlegen, ist nach § 121 Abs. 4 StVollzG, § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 StPO statthaft und durch § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO nicht ausgeschlossen (vgl. Senat, NStZ-RR 2002, 62; Beschluß vom 14. Juli 2008 - 2 Ws 264/08 Vollz - Calliess/ Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., Rdn. 3 mit Nachweisen auch zur Gegenansicht für isolierte Kostenfestsetzungen).

  • OLG Hamm, 18.05.2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04

    Justizvollzugssache; Streitwertfestsetzung; isolierte Festsetzung;

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10
    Zwar ist der Streitwert in Strafvollzugssachen angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gefangenen eher niedrig festzusetzen, da die Bemessung des Streitwerts aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen darf, daß die Anrufung des Gerichts für den Betroffenen mit einem unzumutbar hohen Kostenrisiko verbunden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 18. Mai 2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04 - bei www.burhoff.de; Senat NStZ-RR 2002, 62; Kamann/Volckart in AK, § 121 StVollzG Rdn. 9 f.; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl. § 121 StVollzG Rdn. 1).
  • OLG Celle, 06.11.1981 - 3 Ws 327/81
    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10
    Erst dann, wenn etwaige Stellungnahmen oder Beurteilungen zu den Akten genommen wurden, besteht ein Anspruch auf Auskunft oder Akteneinsicht (vgl. OLG Celle NStZ 1982, 136).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.1981 - 4 Ws 79/81
    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10
    Auch aus § 147 StPO folgt lediglich ein Anspruch auf Einsicht in Aktenbestandteile (BGHSt 29, 394, BGH StV 2010, 228, 229; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 299), nicht aber interne Arbeitsgrundlagen wie das Senatsheft (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH NStZ 2007, 538; 2001, 551).
  • BGH, 01.02.2005 - 4 StR 486/04

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10
    Auch aus § 147 StPO folgt lediglich ein Anspruch auf Einsicht in Aktenbestandteile (BGHSt 29, 394, BGH StV 2010, 228, 229; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 299), nicht aber interne Arbeitsgrundlagen wie das Senatsheft (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH NStZ 2007, 538; 2001, 551).
  • KG, 10.07.2002 - 5 Ws 310/02

    Berechnung der Frist zur Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung bei

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10
    bb) Im Verfahren nach § 109 StVollzG finden die Grundsätze des Verwaltungsgerichtsprozesses Anwendung (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Auflage, § 120 Rdn. 1 mit weit. Nachw.), wenn es sich bei der gefundenen Regel um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz handelt, der sich ohne weiteres, insbesondere ohne Einschränkung der rechtsstaatlichen Verbürgungen des Verfahrensrechtes auf das lückenhafte Gesetz anwenden läßt (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10
    Auch aus § 147 StPO folgt lediglich ein Anspruch auf Einsicht in Aktenbestandteile (BGHSt 29, 394, BGH StV 2010, 228, 229; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 299), nicht aber interne Arbeitsgrundlagen wie das Senatsheft (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH NStZ 2007, 538; 2001, 551).
  • KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09

    Vollzugslockerungen: Anforderungen an die Begründung einer Flucht- bzw.

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10
    Mit Beschluß vom 8. Juni 2009 - 2 Ws 20/09 - hatte der Senat die Vollzugsplanfortschreibung vom 9. Juli 2008 aufgehoben, soweit dem Gefangenen darin Vollzugslockerungen, Ausführungen und die Verlegung in den offenen Vollzug versagt worden waren, und die Vollzugsbehörde verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats eine neue Fortschreibung des Vollzugsplans zu erstellen.
  • KG, 20.02.1995 - 5 Ws 471/94
    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10
    Beteiligung des Gefangenen">6 Abs. 3 StVollzG gilt für die Vollzugsplanung (und ihre Fortschreibung) nicht (vgl. Senat NStZ 1995, 360 = ZfStrVO 1996, 183).
  • BGH, 27.04.2001 - 3 StR 112/01

    Nicht geringe Menge bei Marihuana

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10
    Auch aus § 147 StPO folgt lediglich ein Anspruch auf Einsicht in Aktenbestandteile (BGHSt 29, 394, BGH StV 2010, 228, 229; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 299), nicht aber interne Arbeitsgrundlagen wie das Senatsheft (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH NStZ 2007, 538; 2001, 551).
  • BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag

  • KG, 10.11.2021 - 2 Ws 107/21

    Beteiligung des Sicherungsverwahrten an der Vollzugs- und Eingliederungsplanung

    Die Vollzugsmitarbeiter sollen auch die Möglichkeit haben, frei und unbelastet gegenläufige Einschätzungen auszutauschen und etwaige Entwürfe zu beraten (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2010 - 2 Ws 390/10 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.11.2010 - 2 Ws 389/10, 2 Ws 390/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,42847
OLG Karlsruhe, 12.11.2010 - 2 Ws 389/10, 2 Ws 390/10 (https://dejure.org/2010,42847)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.2010 - 2 Ws 389/10, 2 Ws 390/10 (https://dejure.org/2010,42847)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 2010 - 2 Ws 389/10, 2 Ws 390/10 (https://dejure.org/2010,42847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,42847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Versagung der Reststrafenaussetzung infolge unbehandelter Drogenproblematik

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 1
    Versagung der Reststrafenaussetzung infolge unbehandelter Drogenproblematik

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht