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   OLG Köln, 16.10.2014 - III-2 Ws 396/14   

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https://dejure.org/2014,31744
OLG Köln, 16.10.2014 - III-2 Ws 396/14 (https://dejure.org/2014,31744)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.10.2014 - III-2 Ws 396/14 (https://dejure.org/2014,31744)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - III-2 Ws 396/14 (https://dejure.org/2014,31744)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 1059
  • StV 2015, 486 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Jena, 27.06.2011 - 1 Ws 237/11

    Adhäsionsverfahren: Antragsrecht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14
    Dabei kann dahinstehen, ob der Insolvenzverwalter als Verletzter im Sinne von § 406e Abs. 1 StPO anzusehen ist (zutreffend ablehnend: OLG Frankfurt, NJW 1996, 1484; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 11; OLG Jena, NStZ 2012, 350; offen gelassen von: LG Hildesheim, Beschluss vom 26. März 2007 - 25 Qs 17/06 -, juris), denn unter keinem Gesichtspunkt kann ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Akten und Beweismittel festgestellt werden.
  • OLG Stuttgart, 03.07.2000 - 4 VAs 15/00

    Auskünfte an Dritte

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14
    Die Erteilung von Akteneinsicht sowohl an den Verletzten nach § 406e StPO oder an Dritte gem. § 475 StPO erfordert zunächst, dass der Antragsteller die Tatsachen schlüssig und substantiiert vortragen muss, aus denen sich ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht ergibt (LG Frankfurt a.M., StV 2003, 495; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 349; ein Fall des § 406e Abs. 1 Satz 2 StPO liegt erkennbar nicht vor).
  • VG Trier, 20.01.2000 - 4 K 1108/99

    Zustandsverantwortlichkeit und deren räumliche Grenze; analoge Anwendung des § 24

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14
    Es ist anerkannt, dass die Prüfung der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere insolvenzrechtlicher Ansprüche gegen einen Beschuldigten, ein berechtigtes Interesse für die Gewährung von Akteneinsicht in Ermittlungsakten darstellt, soweit es nach dem Vorbringen des Gesuchstellers und dem dem Gericht vorliegenden Akteninhalt möglich erscheint, das Bestehen zivilrechtlicher Ansprüche anhand der Akten verifizieren zu können (vgl. LG Düsseldorf, wistra 2003, 239f.; LG Regensburg, NJW 2004, 530, 531; LG Hildesheim, NJW 2001, 531).
  • LG Hildesheim, 26.03.2007 - 25 Qs 17/06

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14
    Dabei kann dahinstehen, ob der Insolvenzverwalter als Verletzter im Sinne von § 406e Abs. 1 StPO anzusehen ist (zutreffend ablehnend: OLG Frankfurt, NJW 1996, 1484; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 11; OLG Jena, NStZ 2012, 350; offen gelassen von: LG Hildesheim, Beschluss vom 26. März 2007 - 25 Qs 17/06 -, juris), denn unter keinem Gesichtspunkt kann ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Akten und Beweismittel festgestellt werden.
  • LG Regensburg, 03.12.2003 - 1 Qs 124/03
    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14
    Es ist anerkannt, dass die Prüfung der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere insolvenzrechtlicher Ansprüche gegen einen Beschuldigten, ein berechtigtes Interesse für die Gewährung von Akteneinsicht in Ermittlungsakten darstellt, soweit es nach dem Vorbringen des Gesuchstellers und dem dem Gericht vorliegenden Akteninhalt möglich erscheint, das Bestehen zivilrechtlicher Ansprüche anhand der Akten verifizieren zu können (vgl. LG Düsseldorf, wistra 2003, 239f.; LG Regensburg, NJW 2004, 530, 531; LG Hildesheim, NJW 2001, 531).
  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14
    Dabei kann dahinstehen, ob der Insolvenzverwalter als Verletzter im Sinne von § 406e Abs. 1 StPO anzusehen ist (zutreffend ablehnend: OLG Frankfurt, NJW 1996, 1484; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 11; OLG Jena, NStZ 2012, 350; offen gelassen von: LG Hildesheim, Beschluss vom 26. März 2007 - 25 Qs 17/06 -, juris), denn unter keinem Gesichtspunkt kann ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Akten und Beweismittel festgestellt werden.
  • OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14
    Dabei kann dahinstehen, ob der Insolvenzverwalter als Verletzter im Sinne von § 406e Abs. 1 StPO anzusehen ist (zutreffend ablehnend: OLG Frankfurt, NJW 1996, 1484; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 11; OLG Jena, NStZ 2012, 350; offen gelassen von: LG Hildesheim, Beschluss vom 26. März 2007 - 25 Qs 17/06 -, juris), denn unter keinem Gesichtspunkt kann ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Akten und Beweismittel festgestellt werden.
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 8/08

    Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14
    Denn durch die Gewährung von Akteneinsicht nach § 475 Abs. 1 StPO wird in das Grundrecht der Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung nicht unerheblich eingegriffen (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG; BVerfG, NJW 2009, 2876; Meyer-Goßner, a. a. O., Rn. 1 vor § 474 StPO).
  • LG Frankfurt/Main, 15.04.2003 - 2 AR 2/03
    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14
    Die Erteilung von Akteneinsicht sowohl an den Verletzten nach § 406e StPO oder an Dritte gem. § 475 StPO erfordert zunächst, dass der Antragsteller die Tatsachen schlüssig und substantiiert vortragen muss, aus denen sich ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht ergibt (LG Frankfurt a.M., StV 2003, 495; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 349; ein Fall des § 406e Abs. 1 Satz 2 StPO liegt erkennbar nicht vor).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14
    § 475 StPO ist eine auf die Entscheidung des BVerfG vom 15.12.1983 - BVerfGE 65, 1 - zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung zurückgehende Vorschrift mit datenschutzrechtlichem Charakter und erfordert daher eine dem Rechnung tragende Begrenzung des Rechts auf Auskunft bzw. Akteneinsicht.
  • LG Düsseldorf, 05.02.2002 - X Qs 10/02

    Anspruch auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ;

  • LG Hamburg, 19.06.2018 - 618 Qs 20/18

    Akteneinsicht in Strafakte: Prüfung insolvenzrechtlicher Schadensersatzansprüche

    Zu beachten ist dabei jedoch, dass an die Pflicht zur Substantiierung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, da eine konkretisierende Darstellung dem Antragsteller regelmäßig ohne die Kenntnisse aus den Akten, in die er Einsicht begehrt, gerade nicht möglich ist (OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2014, 2 Ws 396/14).

    Zwar ist anerkannt, dass die Prüfung der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere insolvenzrechtlicher Ansprüche gegen einen Beschuldigten, ein berechtigtes Interesse für die Gewährung von Akteneinsicht in Ermittlungsakten darstellt, soweit es nach dem Vorbringen des Gesuchstellers und dem dem Gericht vorliegenden Akteninhalt möglich erscheint, das Bestehen zivilrechtlicher Ansprüche anhand der Akten verifizieren zu können (OLG Köln, Beschluss vom 16. Oktober 2014, III-2 Ws 396/14 m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 29.04.2019 - 1 Ws 9/19

    Akteneinsicht, Gutachter, Insolvenzsstrafverfahren

    Hierbei ist nämlich zu beachten, dass dem Sachverständigen in diesem Verfahren eine konkretisierende Darstellung regelmäßig ohne die Kenntnis der Akten, in die er Einsicht begehrt, nicht möglich ist (OLG Köln, Beschl. v. 16.10.2014, 2 Ws 396/14, juris, Rn. 10).
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