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   OLG Köln, 30.09.1994 - 2 Ws 400/94   

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https://dejure.org/1994,6580
OLG Köln, 30.09.1994 - 2 Ws 400/94 (https://dejure.org/1994,6580)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.1994 - 2 Ws 400/94 (https://dejure.org/1994,6580)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 1994 - 2 Ws 400/94 (https://dejure.org/1994,6580)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verteidiger; Antrag; Beteiligung des Angeklagten; Abhören von Tonbändern; Telefonüberwachung; Ablehnung des Antrags ; Akteneinsicht; Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 147, § 304, § 305 S. 2

Papierfundstellen

  • StV 1995, 12
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Daneben war ab diesem Zeitpunkt auch sichergestellt, dass die Mitschnitte der Telefongespräche gemeinsam mit dem Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt angehört werden konnten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. September 1994 - 2 Ws 400/94, StV 1995, 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 Ws 853/01, StV 2001, 611, Laufhütte/Willnow in KK-StPO, aaO, § 147 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01

    Akteneinsicht ; Ablehnung; Selbständige Beschwerdemöglichkeit;

    Aus diesen Gründen geht die Gegenauffassung, die zusätzliche Beschwerdemöglichkeit für geboten erachtet (vgl. OLG Brandenburg, NJW 1996, 67; OLG Stuttgart, NJW 1996, 1908; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rdnr. 42, OLG Köln, StV 1995, 12) fehl (vgl. hierzu im einzelnen Senat, Beschl. v. 21.1.2000 -3 Ws 73/00 und Senat, NStZ-RR 1996, 238; s. auch Krack, StrFo 1996, 21).
  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen

    Durch die Möglichkeit der Verteidiger, mit ihren Laptops und der überlassenen transportablen Festplatte die Mitschnitte der Telefongespräche und ELAU-Maßnahmen auch gemeinsam mit dem Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt anzuhören (vgl. OLG Köln StV 1995, 12; OLG Frankfurt StV 2001, 611; Laufhütte/Willnow in KK-StPO, a.a.O., § 147 Rdn. 10), ist den Verteidigungsinteressen insgesamt hinreichend Rechnung getragen.
  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Gewährleistung und Art der Einsicht in

    Sind die Kopien ohne Erklärungen des Angeklagten oder eines Dolmetschers unverständlich, so ist deren Anwesenheit beim Abhören zu gestatten (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, Rdnr. 19 zu § 147; LG Köln StV 95, 12).
  • KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16

    Staatsschutzsache: Voraussetzungen für die Herausgabe von Kopien der

    Angesichts der zahlreichen Nachrichten und des Zeitablaufes (die Aufzeichnungen stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 2013 und dem 1. Quartal 2014) erscheint es dem Senat als ein nachvollziehbares Verteidigungsinteresse, die Mitschnitte der Telefongespräche und die weiteren Aufzeichnungen auch gemeinsam mit dem Angeklagten zu jeder Zeit in den Kanzleiräumen anzuhören (vgl. OLG Köln StV 1995, 12; OLG Frankfurt StV 2001, 611; Laufhütte/Willnow in KK-StPO, a.a.O., § 147 Rd. 10).
  • OLG Frankfurt, 05.03.1996 - 3 Ws 131/96

    Anspruch eines Verteidigers auf Einsicht in die Akten schweizerischer

    Dafür, daß hierunter auch die Versagung der Akteneinsicht durch den Kammervorsitzenden während laufender Hauptverhandlung fällt, sprechen gewichtige Gründe (bejahend: KG, JR 1965, 70 [BVerwG 21.02.1964 - BVerwG VI C 8.61] ; Lüderssen, in Löwe-Rosenberg, StPO, § 147 Rdnr. 165; Müller, in KMR-StPO, § 147 Rdnr. 11; Paulus NStZ 1985, 519 [OLG Celle 17.05.1984 - 1 Ws 161/84] ; ablehnend: OLG Brandenburg, NJW 1996, 67 [OLG Brandenburg 20.09.1995 - 2 Ws 174/95] ; OLG Köln, StV 1995, 12; Laufhütte, in KK-StPO, 3. Aufl. § 147 Rdnr. 20; Engelhardt, in KK-StPO, § ... Aufl. § 305 Rdnr. 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rdnr. 41; Stern, in AK-StPO § 147 Rdnr. 48; wohl auch ablehnend: Krekeler, wistra 1983, 43 ).
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