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OLG Karlsruhe, 08.11.2010 - 2 Ws 405/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Besonderer Umfang einer Strafsache. Kriterien, Zuständigkeit
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien zur Annahme des besonderen Umfangs einer Strafsache i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bzgl. einer Weiterleitung an die Große Strafkammer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3; GVG § 29 Abs. 2
Anklage zur Strafkammer wegen des besonderen Umfangs der Strafsache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Papierfundstellen
- StV 2011, 614
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 12.11.2008 - 2 Ws 488/08
Voraussetzungen und Bindungswirkung der Verweisung wegen Überschreitung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2010 - 2 Ws 405/10
Von "besonderem Umfang" im Sinne von § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG ist auszugehen, wenn die Sache von den üblicherweise von den Amtsgerichten zu verhandelnden Fällen abweicht und sich deutlich aus der großen Masse der Verfahren, die den gleichen Tatbestand betreffen, heraushebt (KK-Hannich StPO 6.Aufl. § 24 GVG Rn 6b;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 24 GVG Rn 7), wenn sie mithin wegen einer Vielzahl von Angeklagten und/oder einer Vielzahl von Zeugen, wegen besonderer Schwierigkeiten bei der Beweiswürdigung oder wegen absehbar langer Verfahrensdauer so umfangreich ist, dass sie auch durch die Zuziehung eines weiteren Richters am Amtsgericht gem. § 29 Abs. 2 GVG nicht sachgerecht bewältigt werden kann (OLG Köln NStZ-RR 2009, 117f). - OLG Karlsruhe, 16.10.2000 - 2 Ws 304/99
Begriff der besonderen Bedeutung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2010 - 2 Ws 405/10
Dabei ist der Grundsatz, dass bewegliche Zuständigkeitsregelungen im Hinblick auf die knappen Ressourcen der Rechtspflege so auszulegen sind, dass die Zuweisung umfangreicher Fälle mit besonderen Schwierigkeiten der Beweiswürdigung und langer Verfahrensdauer an Gerichte höherer Ordnung geboten ist (Senat in StV 2003, 13f.; KG NStZ-RR 2005, 28f), zu beachten.
- OLG Stuttgart, 29.09.2011 - 2 Ws 33/11
Betrug durch Doping: Zahlung einer Vergütung an einen gedopten Straßenradprofi …
Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass bewegliche Zuständigkeitsregelungen im Hinblick auf die knappen Ressourcen der Rechtspflege so auszulegen sind, dass die Zuweisung umfangreicherer Fälle mit besonderen Schwierigkeiten der Beweiswürdigung und langer Verfahrensdauer an Gerichte höherer Ordnung geboten ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. November 2010, 2 Ws 405/10, zitiert nach Juris). - LG Köln, 21.10.2020 - 116 KLs 12/19 Die Schwelle einer die Zuständigkeit des Landgerichts begründenden langen Verfahrensdauer ist bei einer Dauer von 6 Hauptverhandlungstagen überschritten (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2011, 614 f.; OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2008 - 2 Ws 488/08, NStZ-RR 2009, 117).
- OLG Koblenz, 06.03.2017 - 2 Ws 731/15
Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Nichtgewährung von Vollzugslockerungen in der …
Hierbei hat der Senat insbesondere berücksichtigt, dass die gesetzlichen Gebühren hoch genug sein müssen, um die Tätigkeit des Verteidigers wirtschaftlich vertretbar erscheinen zu lassen und dem Strafgefangenen so die Inanspruchnahme anwaltlichen Beistands zu ermöglichen (vgl. Senat, 2 Ws 405/10 [Vollz] v. 19.10.2010, 2 Ws 1156/12 [Vollz] v. 05.03.2013 m.w.N.). - OLG Dresden, 05.12.2022 - 2 Ws 230/22
Zuständigkeit, Strafmaßprognose, Beurteilungsspielraum
Ein besonderer Umfang der Sache kann sich in einer Gesamtschau aus der Zahl der Angeklagten, der Zahl der vorgeworfenen Taten, aus dem Umfang des Aktenmaterials und der zu erwartenden Beweisaufnahme und Verfahrensdauer ergeben (vgl. Beck-OK GVG, Rn. 14, OLG Karlsruhe, StV 2011, 614;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 7).