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   OLG Düsseldorf, 15.09.1992 - 2 Ws 405/92   

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OLG Düsseldorf, 15.09.1992 - 2 Ws 405/92 (https://dejure.org/1992,5055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.1992 - 2 Ws 405/92 (https://dejure.org/1992,5055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 1992 - 2 Ws 405/92 (https://dejure.org/1992,5055)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 452
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Der Angeklagte erkläre jedenfalls einen unwiderruflichen Verzicht auf etwa bestehende Rechte an sichergestellten Gegenständen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; OLG Celle, StraFo 2017, 517; siehe auch BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253).
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 307/18

    Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf

    Der Angeklagte gibt eine etwaige ihm zustehende Rechtsposition auf, um den Strafverfolgungsbehörden unter Verzicht auf alle Förmlichkeiten sofort eine Verwertung der betreffenden Gegenstände zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; BayObLG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 4 St RR 76/96, NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 1992 - 2 Ws 405/92, NStZ 1993, 452).
  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Dieses gesetzlich nicht geregelte Rechtsinstitut hat sich - von der Rechtsprechung anerkannt - neben den Vorschriften über die förmliche Einziehung entwickelt, um den dabei häufig auftretenden Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, die in keinem Verhältnis zum Gewicht der ansonsten zu entscheidenden Rechtsfragen stehen (vgl. BGHSt 20, 253, 257; BayObLG NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 452; ablehnend Thode, NStZ 2000, 62 ff.).
  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19

    Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz

    Der Angeklagte gibt eine etwaige ihm zustehende Rechtsposition auf, um den Strafverfolgungsbehörden unter Verzicht auf alle Förmlichkeiten sofort eine Verwertung der betreffenden Gegenstände zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; BayObLG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 4 St RR 76/96, NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 1992 - 2 Ws 405/92, NStZ 1993, 452; KG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05, NStZ-RR 2005, 358, 359).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2005 - 14 U 221/04

    Schadensersatz; Verwahrungsvertrag; Amtshaftung: Anspruch wegen der Verwertung

    Die rechtlichen Folgen dieser Erklärung sind nach bürgerlichem Recht zu beurteilen (BayObLG BayObLGSt 1996, 99; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452).
  • OLG Köln, 08.03.2005 - 2 Ws 60/05

    Fehlende Beschwer des Verurteilten bei der Anfechtung der Bestimmung des

    Erforderlich für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels eines einzelnen Betroffenen ist vielmehr eine unmittelbare Beeinträchtigung durch einen belastenden Eingriff in seine rechtlich geschützte Sphäre (Löwe-Rosenberg/Hanack, a.a. O., Rdnr. 51; Karlsruher Kommentar/Engelhardt, § 304, Rdnr. 30; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452).
  • OLG Celle, 22.06.2016 - 1 Ws 136/16

    Verzicht des Angeklagten statt Verfallsanordnung; Beschränkung des staatlichen

    (1) Die im Gesetz nicht vorgesehene Möglichkeit eines Angeklagten, in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren auf Vermögensgegenstände zu verzichten, stellt trotz der erhobenen Kritik in der Literatur (etwa Hüls/Reichling, StraFo 2009, 198 (199); Thode, NStZ 2000, 62 (67)) eine von der Rechtsprechung anerkannte Form der Vermögensübertragung dar, die der Verfahrensvereinfachung dient und ein förmliches Einziehungs- oder Verfallverfahren entbehrlich macht (vgl. BGH, NJW 1965, 1871; BayOblG, NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., vor § 430 StPO, Rn. 4a).
  • OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06

    Strafprozessrecht: Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beiordnung eines

    Nach einhelliger Rechtsprechung der Obergerichte ist das Vorliegen der Beschwer eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels (BGHSt 16, 376; 28, 330; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452).
  • OLG München, 15.07.2009 - 1 U 2647/09

    Amtshaftung: Wirksamkeit der Zustimmung zu einer formlosen Einziehung

    Die rechtlichen Folgen einer solchen Erklärung beurteilen sich nach bürgerlichem Recht (OLG Düsseldorf NStZ 1993, 452; BayObLG NStZ-RR 1997, 51; OLG Frankfurt vom 22.11.2005, Az. 14 U 221/04).
  • OLG Koblenz, 04.09.2006 - 1 Ss 241/06

    Revision im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Notwendige Begründung

    Denn eine solche ist nicht veranlasst, wenn der Angeklagte bereits wirksam auf die Rückgabe der sichergestellten Gegenstände verzichtet hatte (BGHSt 20, 253, 257; BayObLG NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 452).
  • BayObLG, 08.07.1996 - 4St RR 76/96
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