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   OLG Hamm, 18.05.1999 - 2 Ws 406/98   

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OLG Hamm, 18.05.1999 - 2 Ws 406/98 (https://dejure.org/1999,26702)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.1999 - 2 Ws 406/98 (https://dejure.org/1999,26702)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 2 Ws 406/98 (https://dejure.org/1999,26702)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, Klageerzwingungsverfahren, Prozeßkostenhilfe, PKH, Notanwalt

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 22.06.1995 - 2 Ws 305/95
    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.1999 - 2 Ws 406/98
    Nach ständiger Rechtsprechung der Strafsenate des OLG Hamm (siehe zuletzt u.a. Beschluß des erkennenden Senats vom 22.06.1995 - 2 Ws 305/95 - in ZAP EN-Nr. 866/95 = NStZ 1995, 562 mit weiteren Nachweisen, sowie u.a. die Beschlüsse in 2 Ws 179/96 und 2 Ws 75/98), die der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage entspricht (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 172 Rn. 23 mit weiteren Nachweisen auch zur teilweise vertretenen anderen Ansicht), kommt im Klageerzwingungsverfahren die Beiordnung eines sog. Notanwalts nicht in Betracht, da § 172 Abs. 3 Satz 2 StPO nicht (auch) auf § 78 b ZPO verweist.
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung,

    Nach ständiger Rechtsprechung der Strafsenate des OLG Hamm (siehe zuletzt Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2002 in 2 Ws 459/02, Beschlüsse vom 18. Mai 1999 in 2 Ws 406/98 und vom 22. Juni 1995 - 2 Ws 305/95 - in ZAP EN-Nr. 866/95 = NStZ 1995, 562 mit weiteren Nachweisen, sowie u.a. die Beschlüsse in 2 Ws 179/96 und 2 Ws 75/98), die der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage entspricht (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rn. 23 mit weiteren Nachweisen auch zur teilweise vertretenen anderen Ansicht), kommt im Klageerzwingungsverfahren die Beiordnung eines sog. Notanwalts nicht in Betracht, da § 172 Abs. 3 Satz 2 StPO nicht (auch) auf § 78 b ZPO verweist.
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 6/03

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung,

    Nach ständiger Rechtsprechung der Strafsenate des OLG Hamm (siehe zuletzt Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2002 in 2 Ws 459/02, Beschlüsse vom 18. Mai 1999 in 2 Ws 406/98 und vom 22. Juni 1995 - 2 Ws 305/95 - in ZAP EN-Nr. 866/95 = NStZ 1995, 562 mit weiteren Nachweisen, sowie u.a. die Beschlüsse in 2 Ws 179/96 und 2 Ws 75/98), die der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage entspricht (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rn. 23 mit weiteren Nachweisen auch zur teilweise vertretenen anderen Ansicht), kommt im Klageerzwingungsverfahren die Beiordnung eines sog. Notanwalts nicht in Betracht, da § 172 Abs. 3 Satz 2 StPO nicht (auch) auf § 78 b ZPO verweist.
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