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   OLG Köln, 07.09.2004 - 2 Ws 410/04   

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https://dejure.org/2004,12169
OLG Köln, 07.09.2004 - 2 Ws 410/04 (https://dejure.org/2004,12169)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.09.2004 - 2 Ws 410/04 (https://dejure.org/2004,12169)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. September 2004 - 2 Ws 410/04 (https://dejure.org/2004,12169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wiederholungsgefahr; Einbeziehung rechtskräftiger Verurteilung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 112 a
    Wiederholungsgefahr; Einbeziehung rechtskräftiger Verurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der ursprünglich bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung; Zuwiderhandlungen gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz; Stützung eines Haftbefehls auf Wiederholungsgefahr

  • Judicialis

    StPO § 112 a Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 154; ; StPO § 270; ; StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 224 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr bei rechtskräftig abgeurteilten Vortaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 29.01.2004 - 2 Ws 40/04

    Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei ausgesetzten Haftbefehlen

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2004 - 2 Ws 410/04
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 120 StPO), der auch bei einem nicht vollzogenen Haftbefehl zu beachten ist (vgl. Senat 13.02.92 StV 92, 384; 29.01.04 - 2 Ws 40/04), ist vorliegend noch gewahrt.
  • OLG Köln, 13.02.1992 - 2 Ws 61/92

    Durchführung; Strafverfahren; Haftsachen; Beschleunigt; Haftbefehl; Strafhaft;

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2004 - 2 Ws 410/04
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 120 StPO), der auch bei einem nicht vollzogenen Haftbefehl zu beachten ist (vgl. Senat 13.02.92 StV 92, 384; 29.01.04 - 2 Ws 40/04), ist vorliegend noch gewahrt.
  • KG, 28.02.2012 - 4 Ws 18/12

    Voraussetzungen für den Haftgrund der Wiederholungsgefahr

    Bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr sind auch die früheren Taten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 7. September 2004 -2 Ws 410/04-; Meyer-Goßner a.a.O., § 112a Rdn. 8 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen

    Diese Rechtsprechung hat der Senat aber in Übereinstimmung mit den weiteren Strafsenaten des Oberlandesgerichts Hamm und der wohl herrschenden Meinung ausdrücklich aufgegeben (vergleiche: Beschluss des 4. Strafsenats vom 3. Oktober 1980 - 4 Ws 459/80 - zitiert nach juris Orientierungssatz 1 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Köln, Beschluss vom 07. September 2004 - 2 Ws 410/04 -, zitiert nach juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 3 Ws 15/02 -, zitiert nach juris Rn. 4; jetzt auch: OLG Koblenz, Beschluss vom 21. April 1999 - 2 Ws 158/99, NStZ-RR 2000, 156; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 310 Rn. 7 mit weiteren Nachweisen).

    20, 21; Senatsbeschluss vom 29. März 2007 - 2 Ws 88/07 -, zitiert nach juris Rn. 14; OLG Köln, Beschluss vom 07. September 2004 - 2 Ws 410/04 -, zitiert nach juris Rn. 19; OLG Bremen, Beschluss vom 11. Oktober 1999 - Ws 153/99 -, zitiert nach juris Rn. 3 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 3 Ws 15/02 -, zitiert nach juris Rn. 7).

  • KG, 27.05.2008 - 4 Ws 49/08

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Heranwachsenden

    Dabei sind auch die früheren Taten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 7. September 2004 -2 Ws 410/04-; Meyer-Goßner a.a.O., § 112a Rdn. 8 m.w.N.).
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