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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.09.2015 - 2 Ws 419/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26214
OLG Nürnberg, 17.09.2015 - 2 Ws 419/15 (https://dejure.org/2015,26214)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.09.2015 - 2 Ws 419/15 (https://dejure.org/2015,26214)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. September 2015 - 2 Ws 419/15 (https://dejure.org/2015,26214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Telefongespräche mit Anwältin eines Sicherungsgewahrten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    In der Sicherungsverwahrung: Kein jederzeitiger Anruf, aber zeitnaher Rückruf….

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eingehende Telefongespräche für Sicherheitsverwahrten nicht ohne Vermittlung der Anstalt führbar

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 01.04.2014 - 1 Vollz (Ws) 93/14

    Sicherungsverwahrung; Anspruch auf Telefonate

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2015 - 2 Ws 419/15
    Wie das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 01. April 2014 - III-1 Vollz (Ws) 93/14, 1 Vollz (Ws) 93/14 -, juris) zutreffend ausführt, muss die Praxis der Vermittlung der Telefonate darauf ausgerichtet sein, dem hohen Stellenwert von Telefongesprächen für die Kommunikation des Untergebrachten mit der Außenwelt gerecht zu werden.
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 295/14

    Vollzug der Sicherungsverwahrung: Telefonieren erlaubt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2015 - 2 Ws 419/15
    Dieser Auffassung sei auch das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 11.09.2014, 1 Vollz (Ws) 295/14).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18

    Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Umfang und Ausgestaltung des Rechts

    Auch hierdurch könnte nämlich dem Recht des Antragstellers aus § 30 Abs. 1 Satz 1 JVollzGB V, Telefongespräche unter Vermittlung der Justizvollzugsanstalt zu führen, Genüge getan werden (vgl. zu dem insoweit übereinstimmenden Art. 25 Abs. 1 BaySvVollzG, der den Sicherungsverwahrten in Bayern ebenfalls ein Recht einräumt, Telefongespräche unter Vermittlung der Anstalt während der Freizeit zu führen [OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.09.2015 - 2 Ws 419/15 -, juris]).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 Ws 419/15 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11095
OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 Ws 419/15 Vollz (https://dejure.org/2016,11095)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.03.2016 - 2 Ws 419/15 Vollz (https://dejure.org/2016,11095)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. März 2016 - 2 Ws 419/15 Vollz (https://dejure.org/2016,11095)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 40 SichVVollzG RP, § 43 Abs 1 SichVVollzG RP, § 115 Abs 4 S 1 StVollzG, § 116 Abs 1 StVollzG, § 121 Abs 2 S 2 StVollzG
    Rechtsbehelfsverfahren gegen eine Maßnahme im Maßregelvollzug in Rheinland-Pfalz: Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren; Verpflichtung der Vollzugsbehörde zur Gewährung von Vollzugslockerungen; Erledigung der Unterbringung

  • Wolters Kluwer

    Ausspruch zur Erledigung der Rechtsbeschwerde nur bei Vorliegen aller Zulässigkeitsvoraussetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßregelvollzug; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Rechtsbeschwerde; Erledigung; Kostenentscheidung; Verpflichtungsantrag; gerichtliche Entscheidung; Entscheidungsreife; Altfall; Vollzugslockerungen; Lockerungen; Vertrauensschutz; gerichtliche Fortdauerentscheidung

  • rechtsportal.de

    Ausspruch zur Erledigung der Rechtsbeschwerde nur bei Vorliegen aller Zulässigkeitsvoraussetzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 04.03.2013 - 2 Ws 1152/12
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 Ws 419/15
    Vielmehr ist die Rechtsbeschwerde dann als unzulässig zu verwerfen (OLG Koblenz, 2 Ws 1152/12 (Vollz) vom 04.03.2013; 1 Ws 625/07 (Vollz) vom 23.01.2008 m.w.N).

    Die Kostenentscheidung ist dabei unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstands zum Zeitpunkt der Erledigung zu treffen (Bachmann a.a.O. Abschn. P Rn. 78 a.E.; Senat, 2 Ws 1152/12 (Vollz) vom 04.03.2013).

    Bei der neuen Entscheidung wäre nicht auf den Zeitpunkt, in dem der ablehnende Bescheid der Antragsgegnerin ergangen ist, sondern auf die aktuelle Sach- und Rechtslage abzustellen gewesen (Senatsbeschlüsse 2 Ws 647/13 (Vollz) vom 22.01.2014; 2 Ws 1152/12 (Vollz) vom 04.03.2013 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 Ws 419/15
    träglich, über die frühere Zehnjahresfrist hinaus verlängerten Sicherungsverwahrung entwickelten Grundsätze (BVerfG, Urt. 2 BvR 2333/08 u.a. vom 04.05.2011 Ls. 4, NStZ 2011, 450) auch im Maßregelvollzug bei Beurteilung von Flucht- und Missbrauchsgefahr oder der Ausübung vollzugsbehördlichen Ermessens bei Genehmigung von Ausführungen zu berücksichtigen sind, wäre zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung klärungsbedürftig gewesen.
  • OLG Koblenz, 22.01.2014 - 2 Ws 647/13
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 Ws 419/15
    Bei der neuen Entscheidung wäre nicht auf den Zeitpunkt, in dem der ablehnende Bescheid der Antragsgegnerin ergangen ist, sondern auf die aktuelle Sach- und Rechtslage abzustellen gewesen (Senatsbeschlüsse 2 Ws 647/13 (Vollz) vom 22.01.2014; 2 Ws 1152/12 (Vollz) vom 04.03.2013 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2018 - 2 Ws 112/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbeschwerde gegen den ablehnenden

    Da die Gerichte bezüglich aller gestellter Anträge im Hinblick auf den Beurteilungsspielraum bzw. das Ermessen der Vollzugsbehörde keine eigenen Entscheidungen zu treffen haben, sondern auf die Überprüfung der jeweiligen behördlichen Entscheidung beschränkt sind, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (OLG Celle NStE Nr. 1 zu § 121 StVollzG; OLG Hamm NStZ 1991, 303; KG NStZ 1990, 559; FS 2012, 113; Arloth/Krä a.a.O., § 115 StVollzG Rn. 5; Spaniol a.a.O., Teil IV § 115 StVollzG Rn. 51; vgl. auch BVerwGE 61, 176; a.A. - jeweils nicht tragend - OLG Koblenz, Beschlüsse vom 04.03.2013 - 2 Ws 1152/12 (Vollz) und vom 17.03.2016 - 2 Ws 419/15 Vollz, juris; OLG Nürnberg StV 2000, 573).
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