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   OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 2 Ws 42/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13140
OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 2 Ws 42/10 (https://dejure.org/2010,13140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.03.2010 - 2 Ws 42/10 (https://dejure.org/2010,13140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. März 2010 - 2 Ws 42/10 (https://dejure.org/2010,13140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Wahlverteidigergebühren, Festsetzung, Verzicht, Pflichtverteidigergebühren

  • Burhoff online

    Wahlanwaltsgebühren, Festsetzung, Pflichtverteidigergebühren, Verzicht

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 464b StPO, § 11 RPfllG, § 52 RVG, § 58 Abs 3 RVG, § 15 Abs 2 S 1 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Festsetzung voller Wahlverteigergebühren bei Verzicht des Anwalts auf die Pflichtverteidigergebühren; Berechnung der Differenz zwischen Wahlverteidigergebühr und Pflichtverteidigergebühr zur Vermeidung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers nach Freispruch und Festsetzung der Wahlverteidigervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Erst Verzicht auf Pflichtverteidigergebühren, dann gibt es Wahlanwaltsgebühren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08

    Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 2 Ws 42/10
    Dementsprechend besteht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 04. Mai 2005 (Az. 1 BvR 2251/08, in JurBüro 2009, 418-420) ein Anspruch auf Pflichtverteidigervergütung auch dann, wenn bereits Wahlverteidigervergütung festgesetzt wurde; eine Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung von Pflichtverteidigervergütung kommt - so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung - in diesem Fall einer Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) des als Pflichtverteidiger zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben herangezogenen Rechtsanwaltes gleich.
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